Wenn du dich auf solch eine Regelung einlässt, in der eine Pauschale für die Nebenkosten vereinbart ist, dann kann der Vermieter auch bei einem Wechsel der Wohnung eine neue Pauschale vereinbaren.
Ich denke, dass du bei der Heizung eine andere Abrechnung hast, nämlich nach Verbrauch. Eine Pauschale für Heizkosten ist laut Heizkostenverordnung nicht erlaubt.
Üblicherweise zahlt man eine Nettomiete plus Heizung plus Betriebskosten. Dabei sind die beiden letzteren Kosten als Nebenkosten mit entsprechenden Vorauszahlungen zu leisten, die aber jährlich abgerechnet werden müssen.
Damit wird der Kredit abgelöst. Aber meist reicht das Geld nicht ganz aus, weil die Versicherungen nur den Zeitwert bezahlen und nicht die noch offene Kreditsumme.
Dafür gibt es aber eine spezielle Art der Finanzierung, nämlich GAP.
Erstens:
Schrei hier nicht so rum, als ob dein Leben in Gefahr ist.
Zweitens:
Stell vernüftig formulierte Fragen, dann kannst du auch auf entsprechende Antworten hoffen.
Drittens:
Garantie auf eine Antwort auf blöde Fragen gibt es nicht. Hier ist kein Wunschkonzert.
hallo???? ich habe nicht geschrien ja! ..... woher willst du das den bitte schön wissen omg ey!!
Abzocke einer "Firma", die sich in einem Briefkasten in Dubai versteckt.
Nicht beachten, Mahnungen ignorieren, Betrüger beantragen keinen Mahnbescheid bei Gericht.
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/52555-casting-ag-fs-web-services-gmbh...
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Über den Daumen von 20,- bis 45,- Euro
Das geht nicht, weil dir die IP von deinem Provider bei jeder Einwahl neu zugeteilt wird.
Dienstleistungen reicht aus bei der Gewerbeanmeldung.
Kannst ja noch "Haushaltsnahe" dazu setzen.
Nein, das gilt nicht in jeder Stadt. Ich habe es auch schon andersrum erlebt.
Warum nicht, du bist ihn los und kriegst noch ein paar Cent dafür.
Reelle Preise bekommst du in einer Scheideanstalt: http://www.scheideanstalt.de/