Rooibos Tea für Export wird hier in Südafrika mit 95 Grad Dampf sterilisiert, nach PPECB (Perishable Product Export Control Board) Vorschrift, die dies auch sehr streng überwacht, also erhält er keine Keime etc. Also ist dieser Spruch auf der Packung, sorry "hirnrissig". Viele Mineralien werden erst mit grosser Hitze frei, Rooibos kann auch länger im heissen Wasser liegen, da er im Gegensatz zu Schwarztee etc nicht bitter wird. Der Grund
Tee gießt man grundsätzlich nicht mit kochendem sondern mit siedendem Wasser auf und lässt ihn dann zwischen 3-6 Minuten ziehen, je nachdem wie stark man den Tee möchte. Ich persönlich benutze dazu eine Teemaschine, wo man das alles schön einstellen kann und der Tee ist immer richtig zubereitet. Das Wasser wird vorher gefiltert. Wenn man das per Hand macht und Porzellankannen benutzt, sollte man z.B. immer eine für Schwarztee/Grüntee haben und diese nur mit klarem Wasser reinigen, nie mit Spülmittel, auch wenn sich langsam eine Schicht bildet.
Demzufolge können sich in warmen Wasser Keime weiter verbreiten, und man lässt den Tee ja einige Minuten ziehen. Heißes Wasser tötet Keime ab. Ebenso können Salmonellen, Schimmel und Hefen enthalten sein.
Ouuups am 10. August 2009 19:25 Die Zubereitung mit sprudelnd kochendem Wasser ist für den Verbraucher keine Selbstverständlichkeit mehr. Inzwischen gießen viele Verbraucher den Tee mit niedrigeren Wassertemperaturen (z. B. Mikrowelle, warmes Wasser). Kräuter- und Früchtetees sind Naturprodukte, bei denen sich trotz aller Sorgfalt nie völlig ausschließen lässt, dass in Einzelfällen entsprechende Keime auch noch im Fertigerzeugnis vorhanden sind. Diese werden jedoch bei richtiger Zubereitung mit sprudelnd kochendem Wasser abgetötet. Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit ist es erforderlich, Sie als Verbraucher über die Notwendigkeit der richtigen Zubereitung entsprechend zu informieren.
Aber bei grünem Tee steht das nicht drauf, und da können doch auch keime drinne sein. Da steht sogar drauf, man soll kein kochendes wasser nehmen.
Ouuups am 10. August 2009 19:42 Und wie ist das bei Grünem Tee, den man mit nur noch 60-70 °C heißem Wasser aufgießen soll? Können da keine Keime mehr drinne sein?
Ouuups am 10. August 2009 19:40 Auch Grüner Tee sollte immer in einer Kanne zubereitet werden. Nehmen Sie einen Teelöffel (oder nach Belieben) Tee pro Tasse. Wärmen Sie Ihr Porzellan, Ton oder Glas immer im heißen Wasser vor. Kochen Sie frisches Wasser und lassen Sie dieses auf 60°-80 ° abkühlen (ca.10 Minuten stehen lassen). Sie können auch so verfahren: 1 Liter kochendes Wasser mit einer Tasse kalten Wasser abkühlen! Gießen Sie Ihren Tee mit dem abgekühltem Wasser auf. Lassen Sie den Aufguß 2 Minuten oder nach Geschmack ziehen. Viele Grüntee-Trinker gießen den Grüntee mit einer halben Tasse heißem Wasser an, lassen diesen Aufguß eine Minute ziehen, um den Sud danach abzugießen. Der Tee wird dann erneut dem abgekochten Wasser aufgegossen und zieht weitere 3 Minuten. Über diesen Weg werden dem Tee die größten Anteile der Bitterstoffe entzogen. Gießen Sie den Tee durch den Filtereinsatz oder Beutel ab.
Wenn wasser zu lange steht (sei es in der Leitung oder in sog. Wasserfilterbehältern bilden sich gern Keime oder Bazillen die man durch langes Abkochen unschädlich gemacht werden können (zb. echinea coli ) .
Aber z.B. Grünen Tee gießt man ja gerade mich nicht mehr kochendem, sondern nur noch 60-70 °C heißem Wasser auf. Dass man es vorher aufkocht ist ja klar. Also könnte ich den Rooibostee auch mit nur noch 60 °C heißem Wasser aufgießen?
Wenn ich den Tee mit nicht mehr kochendem Wasser aufgieße, verbrenne ich mich doch nicht... Das passiert doch nur bei kochendem Wasser. Aber man soll ja gerade kochendes Wasser nehmen. Er soll doch angeblich nicht sicher sein, wenn man eben kein kochendes wasser nimmt.
Ouuups am 10. August 2009 19:22 Wenn mein Teewasser nicht kocht und wenn ich den Beutel schon nach zwei Minuten heraus nehme, habe ich dann etwa ein unsicheres Lebensmittel?
Das möchte ich ja gerade wissen. Denn laut der Packung müsste es ja so sein.... :-/
mhmmmm....wenn ich sowas lese kriege ich unnatürliche blutwerte. herr gott nochmal gebt der nachbarin die scheis...30.00 € und entschuldigt euch. wegen sowas einen rechtsstreit vom zaun brechen......ihr wollt wohl ins fernsehen (böse nachbarn)? wenn ihr versichert seit, ist die frage an sich schon völlig daneben. wegen 30,00 € als nachbarars.... da stehen, ist das die sache wert? es trifft letztendlich sowieso nur unschuldige, in dem fall die katze (die das sicher nicht mit absicht gemacht hat)daher melde ich zweifel an eurer sozialen kompetenz und geistigen reife an. das tier kann einem ja richtig leid tun. schönen sonntag noch (und gruß an die katze)
Melde es Deiner Versicherung. Die Katze ist automatisch in der Haftpflicht mitversichert:
http://www.versicherungen-agentur.de/about8475.html
Soll die Nachbarin doch sehen, wie sie an ihr Geld kommt, wenn sie nicht mal einen Beweis hat, dass das Fliegengitter wirklich 30 € gekostet hat. Da hat sie wohl ihre Arbeitszeit gerechnet. Fertige gibt es für billigeres Geld.
*Bekanntlich soll die Katze neun Leben haben, aber herausfinden, ob das stimmt, sollte man nach Möglichkeit nicht. Die Katze paßt in der Regel selbst auf sich auf, es kommt aber immer wieder zu Unglücksfällen, denen auch die schlaüste Katze nicht entgehen kann. Für diese Fälle gibt es spezielle Tierversicherungen, die Ihnen Helfen sich vor den Folgen solcher Unglücke und Krankheiten zu schützen. Darunter auch die Katzenhaftpflichtversicherung.
Anders als ein Hund oder ein Pferd, ist die Katze bereits in der Privat-Haftpflichtversicherung berücksichtigt. Dieses ist weitgehend auch schon gesetzlich geregelt. Allerdings muß der Tierhalter selbst entscheiden, ob er zusätzlich eine Krankenversicherung abschließen möchte, um das Risiko höherer Ausgaben im Krankheitsfall abzudecken, die durch Tierarztbesuche entstehen können.*
Danke, wir werden versuchen das über die Versicherung zu klären. Und wenn die nicht zahlt, weil sie keinerlei Beweise hat (1. dass es unsere Katze war, und 2. dass der Vorhang wirklich 30€ gekostet hat), dann hat sie halt Pech gehabt, denn wenn die nicht zahlt, wird sie sicherlich auch mit einer Anzeige nicht weit kommen.
Gib ihr bloß die 30 Euro und baut ausserdem sofort so eine Wand an eure Terrasse. 30 Euro sind keinen Nachbarschaftsstreit wert - aber dann ist auch ab sofort Schluss mit "die liebe Katze von den Nachbarn kommt auch zu mir rein". An ihrer Stelle finde ich das schon peinlich genug erst zu sagen: "die Katz kann ruhig reinkommen" und dann so ein Theater zu machen.
Sie kann nicht beides haben, wenn sie sich so anstellt. Den Stress würde ich mir konsequent ein für alle mal vom Hals schaffen.
Ja, genau deshalb haben wir auch direkt nach dem Vorfall so einen Weidenzaun an das Geländer montiert, sodass unsere Katze nun nicht mehr zu ihr rüber kann.
Für 30 Euro würde ich nicht den Frieden mit den Nachbarn riskieren. Recht hin oder her. Außerdem glaube ich nicht, daß sie damit gerechnet haben, daß die Katze etwas kaputt macht. Für Schäden, die eine Katze verursacht, tritt die Privathaftpflichtvers. ein (wenn du so was hast). Würde ich aber bei 30 Euro nicht in Anspruch nehmen. Überlege dir also, was dir wichtiger ist.
Ich finde das ihr im Recht seit. Aber es ist nicht immer schlau auf seinem Recht zu beharren. Wer weiss, was da noch draus entstehen kann... Eventuell soweit, dass ihr noch Eure geliebte Fellnase abgeben oder drin lassen müsst. Ich würde ihr das Geld geben, aber quittieren lassen! Dann ist Ruhe. Aber sagt dazu das ihr eigentlich im Recht sei. Sie wird ja auch Eure Nachbarin bleiben, so kann man vllt eine Eskalation vermeiden. Bei 30 € geht das ja noch...