Ist die Verkehrssicherheit gewährleistet? Was besagt die Satzung der Gemeinde. Da stehen manchmal Maße drin wie hoch eine Hecke wachsen darf. Dann ans Ordnungsamt wenden. Wenn die Hecke nicht Eigentum ist, Finger weg --> Sachbeschädigung.
Die Straßenmeisterei ist für den ordnungsgemäßen, Zustand der Grünanlagen zuständig, der die funktionellen Abläufe nicht beeinträchtigt. Das heißt, sie sollte aber sie muß die Hecke nicht alle 3-4 Jahre schneiden. Es sei denn, in euerem Haus wird es sichtlich dunkler oder die Zugänglichkeit wird erschwert. Reine optische Argumente sind generell kein Grund für einen notwendigen Schnitt an Hecken.
Wenn das Grundstück der Stadt gehört, muss diese auch die Hecke schneiden! Das das Ewigkeiten dauern kann ist klar! Wenn allerdings Du zur Heckenschere greifst, würde es mich nicht wundern, wenn Du eine Anzeige von der Stadt bekämst!
Ein Nachbar hat eine Hecke beschnitten, die ser Stadt gehörte und die so weit gewuchert war, dass die dahinter laufende Strasse nicht mehr einsehbar war! Trotz häufiger Reklamationen bei der Stadt geschah nichts, obwohl eine starke Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorlag! Da hat er sie halt selbst gestutzt und prompt eine Anzeige bekommen! Nach ewigem hin und her über einen Anwalt wurde die dann zwar wieder fallengelassen! Aber den Ärger hatte er einige Zeit am Hals!
wallyherz am 1. Oktober 2009 10:57 was auf mein grundstück rakt oder wächst, kann ich abschneiden ich muss nur den nachbar schriftlich mitteilen dieses bis zu bestimmte zeit zu erledigen, ervollgt dies nicht, kann ich selber hand anlegen, muss nur eben das grünzeug lebst entsorgen, gut das ich friedliche nachbarn habe
RBMannheim am 1. Oktober 2009 10:59 Das kannst Du vielleicht mit deinem Nachbarn machen, sicher aber nicht mit einer Stadtverwaltung!
das was auf dein grundstück ist kannst du abmachen, musst du aber selber entsporgen, was die höhe betrifft, sind dir die hände gebunden, mache fotos, hast du eine kopie vom grundstück und mail sie doch mal zur Strassenmeisterei evt auch zum bürgermeister, mit der entsprechenen aufforderung dieses zu beseitigen, so eine hecke kann auch nachträglich schaden anrichten, keine sonne da bekommst du moss, grünsparren, evt feuchtikeiten
Du solltest schriftlich die Bescheidung der Hecke einfordern. Lass dich nicht am Telefon vertrösten.
wenn es deine eigene hecke ist dann DÜRFEN sie das nicht tun.
wir selber waren vors gericht wegen einer weide die uns von der stadt gestutzt wurde obwohl sie auf unserer terasse war, bzw auch noch umzäumt. die sind rein und haben einfach geschnippelt...
wenn die hecke nach aussen hängt dürfen sie auch nur nach absprache mit dir stutzen. dann aber auch nicht was bei dir im garten hängt
Frage doch bei der Stadtverwaltung nach. Wenn es nicht deine Hecke ist, dann muß der sie pflegen, der sie gepflanzt hat.
mein gott schneid sie doch einfach egal obs deine ist oder nicht bis die in die pötte kommen istwarschienlich frühling.
RBMannheim am 1. Oktober 2009 10:48 Wenn sie ihm aber nicht gehört, hat er wahrscheinlich eine Anzeige am Hals!
xxSQUIRRELxx am 1. Oktober 2009 10:51 wenn sie nicht ihm gehört, dann gehört sie wohl der stadt ich glaube nicht das sich irgend ein fremder eine 20m² große fläche zwischen haus und straße kauft und da ne hecke histellt. die stadt ist doch glücklich wenn sie nichts machen muss.
RBMannheim am 1. Oktober 2009 10:54 Die Stadt ist nicht glücklich, die Stadt ist komisch! Lese mal unten die Schilderung! "Wahre Jeschichte!" würde MB sagen!
DerSteppenwolf am 1. Oktober 2009 10:56 Im Grünflächenamt haben wir noch nie jemanden angezeigt, der eine unserer Hecke aus optischen Gründen vor seinem Haus geschnitten hat. Dies geschieht nur, wenn er sie ganz weg nimmt Koniferen pflanzt.
Danke für deine Antwort. Das Problem ist, wenn ich die Hecke (Riesenhecke fast 10 m lang und 3 m breit und mittlerweile 3 m hoch) schneiden möchte, muss ich mir eine Spezialleiter kaufen, weil ich nicht dran komme. die Hecke steht auf einem abschüssigen Grundstück und es ist sehr schwer für mich diese Hecke zu bewältigen. Da ich als Frau eine normale Größe von 1,63 m habe komme ich nicht mal an die Hecke ran. WEnn ich mir jetzt einen Gärtner dafür holen muss kostet mich das viel Geld und das sehe ich nicht ein, weil es nicht mein Grundstück ist. Die Strassenmeisterei wehrt sich und meint, derjenige der die Hecke gesetzt hat muss sie auch schneiden. Gesetzt hat sie nehme ich mal an, der Voreigentümer, leben beide nicht mehr )Ich habe einen Anwalt gefragt, der meint, die Strassenmeisterei wäre für die Pflege der Grünanlagen zuständig und ich müsste eine Frist setzen und dann den Anwalt einschalten. Ich möchte aber nicht gleich den Anwalt einsetzen.
Eigentlich sind die dafür verantwortlich, aber das kann dauern....
Wenn ich ehrlich bin würde ich ausflippen und wahrscheinlich das falsche tun ......