Natürlich ist der Grenzabstand des Baumes zu gering.Das Nachbarschaftsrecht in NRW gibt einen Grenzabstand von 4 mtr. vor. Allerdings hat ein Nachbar nur innerhalb von 6 Jahren nach der Pflanzung das Recht auf Beseitigung des Baumes zu drängen.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft würde ich aber versuchen ,mit dem Nachbar eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Laß ihn wie er ist. 10-12 jahre ist doch kein Alter für einen Baum.
Warum wird eigentlich dauernd ein Erbschein erwähnt? Wenn Eltern ihren Kindern ihr Auto überlassen, wenn ich von jemandem ein Auto kaufe, - immer kann man das Auto ummelden auch ohne Erbschein. Wer im Besitz der Fahrzeugpapiere ist (Fahrzeugbrief!), kann ein Fahrzeug an-, ab- oder ummelden.
Verlangt wird dabei:
Macht jemand die Ummeldung für eine andere Person, so ist auch eine schriftliche Vollmacht und deren Personalausweis erforderlich.
. Ob das Fahrzeug geschenkt, gekauft oder geerbt wurde, interessiert die Zulassungsstelle nicht.
Die Erbnachfolge ist wichtig und daher erwaehnenswert. Man darf ja auch nicht einfach das Konto eines Verstorbenen leer raeumen. Solange die Versicherung noch bezahlt ist, kann man aber damit fahren und den Erbschein regeln. Zur Ummeldung braucht man FZ-Schein, -Brief, Perso, Doppelkarte der Versicherung, Erbschein. Manchmal werden auch die AU und TUEV Papiere verlangt.
birgonia am 14. November 2008 18:48 Ach ja: Und ein paar Euronen fuer die Verwaltungshandlung einplanen.
Derjenige der berechtigter Eigentümer des Fahrzeugs wird muss es auch zulassen um damit fahren zu dürfen.
Guppy194 am 14. November 2008 18:41 regelmäßig sind Eigentümer und Fahrer die gleiche Person, aber wenn man z.B. eine reiche Omi/Opa hast, die ihrem Enkel was Gutes tun wollen, dann kaufen die das Auto - stehen also im Brief - und der Enkel kann es zulassen; der Eigentümer braucht ja nicht mal einen Führerschein zu haben.
Stimmt auch irgendwie. Allerdings muss er trotzdem leben :-))
Der Wagen muss natürlich umgemeldet werden, ein Toter kann nichts mehr besitzen. Papiere: Gemeindebestätigung, Fahrzeugbrief, evtl. Erbschein, Personalausweis.
Guppy194 am 14. November 2008 18:36 bitte beachten, dass es der Zulassungsbehörde egal ist, wer der Eigentümer ist; wenn Du ein Fahrzeug auf Kredit kaufst, bist Du zwar der Halter, aber nicht der Eigentümer;
Ja, denn der Versicherungsnehmer ist ja nicht mehr, sie muss die Versicherung umschreiben lassen.
Mit Versicherungsnachweis, Fahrzeugschein und -Brief, Personalausweis zur Zulassungsstelle.
Meine Mutter fuhr 12 Jahre mit dem auf meinen verstorbenen Vater zugelassenen Auto herum, zur endgültigen Stillegung (Verschrottung) benötigte sie dann plötzlich enen Erbschein und die Verzichtserklärungen der drei Söhne.
es liegt Halterwechsel vor, ummeldung bei Zulassungsbehörde ist umgehend vorzunehmen
da ein Toter nicht Eigentümer einer Sache sein kann, muss es umgemeldet werden:
Personalausweis
Kfz.-Brief Teil und 2
Doppelkarte
etwas Geld
thebrain am 14. November 2008 18:29 ja wenn die mutter im brief steht nicht. ich bin mir nicht sicher ob du so einfach über das erbe deines vaters verfügen darfst.
Bergbaer am 14. November 2008 18:31 Die Frage über das Erbe des Vaters steht hier nicht zur Debatte!
Guppy194 am 14. November 2008 18:34 Der Halter muss ja nicht Eigentümer sein; der Fahrzeugbrief ist für die Zulassungsbehörde nur der amtliche Nachweis, dass eine Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug vorliegt; wem das Fahrzeug gehört ist nicht entscheidend; das Fahrzeug muss auf einen Halter zugelassen werden und nicht auf den Eigentümer.
andreas48 am 14. November 2008 18:33 @ thebrain...hast du was falsch gelesen..es geht nicht um Erbe und im Brief steht der Vater..
Der letzte Satz ist ein guter Rat. Wir hatten das gleiche Problem und haben eine gute Lösung gefunden. DH
Wie sah Eure gute Lösung denn aus?