
Surfstick? Und ja, wenn man nicht gerade im tiefsten Funkloch hockt, kann man eigentlich überall Internet damit empfangen!

Bei Krankheit innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung durchaus wahrscheinlich! Während der Probezeit kann immer ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Deshalb nennt man es ja Probezeit, weil da die späteren Zwänge noch nicht bestehen! Urlaub kann man bekommen, wenn der Betrieb das genehmigt oder vielleicht über die Feiertage sogar geschlossen hat. Aber ein "Recht" auf Urlaub gibt es in dieser Zeit nicht, da man ja das Arbeiten proben soll, nicht das Urlaub haben!

Das ist für mich schwer vorstellbar! Ohne irgendeine weitere finanzielle Zuwendung wird das nicht lange funktionieren.

Weiss zwar nicht, in welchem Zusammenhang Du darauf kommst, spontan würde ich aber sagen, das iast das Zurücksetzen eines Nintendo DS durch ein Reset!

Das kommt wohl darauf an, wie sich dein Vertrag mit Avon gestaltet. Bist Du als selbstständiger Handelsvertreter beschäftigt? Bist Du auf Provisionsbasis bei Avon angestellt?
Das macht doch wohl keinen Unterschied.
RBMannheim am 11. Dezember 2009 14:03 Das macht sogar einen riesen Unterschied! Als Angestellter von Avon wäre man nämlich nicht selbstständig!
Dann hätte sie aber wohl kaum die Frage so gestellt, was?
RBMannheim am 11. Dezember 2009 19:30 Da wäre ich mir nicht so sicher!

Bin zwar kein Kind mehr, finde den kleinen Schwamm aber trotzdem sehr lustig und unterhaltsam. Die beste Folge ist für mich die, wo sie in der Ritterzeit sind, mit Taddel als Hofnarr.