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Rückläufige Verzugszinsen?

anonym
beantwortet von RAJoSee am 30. Dezember 2008 17:02
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Der Schuldner kommt nach 30 Tagen in Verzug, wenn eine Foderung fällig ist und eine Rechnung zugegangen ist (§ 286 III BGB). Verbraucher müssen darauf hingewiesen worden sein. Höhe der Zinsen ergibt sich aus § 288 I, II BGB. Verzugszinsen sind nach dem 1. Tag des Verzuges geschuldet. zu Zinsrechner sie basiszinssatz.info/zinsrechner/ (ohne Gewähr) ;-)


Hat jemand Erfahrung mit der NERUS AG??

anonym
beantwortet von RAJoSee am 3. Dezember 2008 16:04
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Ich gehe davon aus, daß sich diese Fa. auf die gleiche Weise verhält wie die Firmen WVM Verlag, Mönchengladbach, KWH, Hamburg, Direktmarketing, Welgesheim. Dem Betroffenen wird suggeriert, man habe mit denen schon Kontakt oder einen Vertrag gehabt. Tatsächlich handelt es sich um den Neuabschluß eines Insertionsvertrages. Ich empfehle dazu: 1. keine Zahlungen leisten und 2. zum Anwalt gehen und sich beraten lassen. Im Zweifel sind die Anwaltskosten niedriger als die Insertionskosten. Unter der webside verbraucherabzocke.info kann man mehr erfahren. MfG, RA J. Seeholzer, Hamburg



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