eventuel . JA!
Aber ich finde, in der Religion geht es nicht um die Feiertage, sndern um das Glauben!
Ja, die Schranken gehen auch dann runter. Deswgen kommt es ja auch ab und zui an Bahnübergängen zu Unfällen.
Aber die meisten Bahnübergänge haben deswegen auch nur noch halseitige Schranken, so dass man nachdem sie runtergegangen sin die Möglichkeit hat, doch noch rauszufahren.
Die Einschränkung zur Nutzung eines Bahnübergänges ist übrigens vom Gesetzgeber so geregelt, dass sich zwischen den beidseitig angebrachten Andreaskreuzen (und nicht nur Schranken) sich kein Fazeug und kein Fußgänger aufhalten darf. Wenn es dann zu einem Unfall kommen sollte, ist man zwischen den beiden Andreraskreuzen nicht versichert.
Meine Antwort dazu:
Was ist der Unterschied zwischen einer evgl- Bischhöfin und einem kath. Geistlichen ?????
Die evgl. Bischhöfin zeigt Rückgrad!!!!!
Ein kath. Gestlicher wird lediglich (straf-)versetzt wenn er sich etwas hat zu schulden hat kommen lassen, auch wenn es 1000 mal schlimmer ist als eine Trunkenheitsfahrt. Die seelischen Wunden, die den Opfern zusetzen sind nicht mit der Versetzung zu heilen. Doch ein kath. Gestlicher hat seine Opfern gegenüber keinerlei Skrupel!!
Hut ab vor Frau Käßmann!!!!!!!
Reisswolf53 am 5. März 2010 14:47 Die hat ja auch was total "anderes" , und vor allem allein verbrochen! Schmeißt nicht alles in einen Topf!
Wenn ein Vorwurf aufkommt, wird ein Priester erst mal beurlaubt. Denn ein Vorwurf ist ja noch keine Verurteilung. Es gilt auch bei Priestern die Unschuldsvermutung, und zwar genau so lange bis die Schuld bewiesen und ein Urteil gesprochen ist.
Auch Priester werden zur Rechenschaft gezogen. ABER, und das ist der springende Punkt, das gelangt nicht in die Presse, weil es den Ruf der Kirche schädigen, und vielen Gläubigen das Weltbild zerstören würde.
Es gibt sehr selten Presseberichte über Straftaten, die von Priestern, Pfarrern, Kardinälen oder sonstigen Angehörigen der Kirchen begangen wurde.
Was zur Zeit abläuft, das ist äusserst primitiver Dummenfang.Da werden Sachen angehäuft die damals zum Teil nicht mal illegal waren und es wird künstlich ein falscher Eindruck erweckt.Und die einfache Masse glaubt nun das da Kinder wie am Fliessband missbraucht werden.Interesse an solchen Schmutzkampagnen auf Kosten der Opfer haben diejenigen die prinzipiell was gegen Religion haben.Also glaub nicht alles was du zur Zeit liest.
kennst du kirche?
kennst du politik?
lies deschner: eine kriminalgeschichte des christentums
Reisswolf53 am 5. März 2010 14:46 Aber jetzt pass auf, was da für Reaktionen kommen (können)!
coeleste am 5. März 2010 15:49 nun denn,sprach zeus: das bekommen wir auch noch hin grinsgrins
aber überleg doch mal, sowas kann man doch nicht machen, es sind ja gottesdiener"!
Ich hoffe sie kommen mal an den richtigen ;-)
doch wenn eine anzeige fristgerecht erfolgt schon..aber meistens verjähren die straftaten einfach ohne das anzeige erfolgt oder die anzeigen werden gegen zahlung der kirche zurückgezogen... aber besteht ein öffentliches interesse und dann kommt es trotzdem zu einer verurteilung...
Die Beurlaubung ist die (vorläufige) dienstrechtliche Seite. Die Strafverfolgung ist Sache der Justiz; die Ermittlungen dauern halt noch an.
Man müsste denen aberkennen Priester zu sein!!!! Ich glaube Priester die gegen dasZölibat verstoßen werden härter von der kirche bestraft
Stimmt. Das wiederum ist Sache der Kirche.
Priester ist man sein ganzes Leben lang. Man kann einem Priester höchstens untersagen, sein Amt auszuüben. Das passiert ja auch.
quopiam am 5. März 2010 13:46 Sexuelle Belästigung oder Ausbeutung IST ein Verstoß gegen den Zölibat. Deshalb kann im schlimmsten Fall daraus auch eine "Laisierung" folgen, d. h. ein Verbot der Ausübung des Priesteramtes auf Lebenszeit. Beurlaubung ist zunächst einmal die Entpflichtung vom Dienst in der gegenwärtigen Stellung. Die Strafverfolgung braucht eine gewisse Zeit, bis es zum Prozeß und zu einem anschließenden Urteil kommen kann. Das hat miteinander in der Sache nicht viel zu tun. Gruß, q.