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Antworten auf Fragen von Quadratauge

Hat jemand von euch einen Türstopper mit Alarmfunktion?

beantwortet von Emily28 am 23. November 2009 17:05
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Hallo Quadratauge,

falls du noch nicht das passende für deine Oma gefunden haben solltest, schau doch einfach mal auf diese Webseite (http://www.expert-security.de/Funk-Alarmanlagen/ABUS-Secvest-2WAY/2WAY-Komplettsets/).. Da kannst du dich auch kostenlos telefonisch beraten lassen und somit herausfinden, was für deine Oma passend wäre. Die meisten Leute denken immer "mir passiert sowas nicht" aber im Endeffekt würde ich präventiv etwas machen, d.h. BEVOR etwas passiert und nicht erst wenn schon etwas passiert ist. Vor allem alte Menschen können sich nicht so einfach währen, wenn ein Einbrecher schon in der Wohnung ist. Mal ganz abgesehen davon finde ich schon den Gedanken schlimm, wenn ein Fremder in meinen Privaten Sachen rumwühlt.

Grüße Emily



Ist in Fanta und Sprite eigentlich genausoviel Zucker enthalten wie in Cola?

beantwortet von aliman12 am 8. Oktober 2009 00:48
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stimmt im sprite ist fast (im gegensatz zu cola) kein zucker enthalten



Wie sichert man ein Garagentor am besten vor Einbrechern?

beantwortet von ExpertSecurity am 17. September 2009 12:26
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Diverse Einbruchssicherung die für Haustüren und Fenster gedacht sind kann man hierfür einsetzen.. Entweder die mechanischen evtl. auch elektronische (Reichweite Funk). Schauen Sie sich doch mal unter www.expert-security.de um. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.

Schönen Tag



Gibt es eine Art Klimaanlage die man bei einem alten Wohnwagen nachrüsten kann?

beantwortet von cartousw am 6. Mai 2009 10:52
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Schau mal hier nach, http://www.breeze24.com/remko-klimageraete-mobile-raumklimageraete-c-17677.html hier gibt es jede Menge mobile Klimageräte, die Preise bewegen sich zwischen 500 und 1000 EU.



Ist in Fanta und Sprite eigentlich genausoviel Zucker enthalten wie in Cola?

beantwortet von Hooliance am 22. April 2008 23:12
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Wir haben im Chemieunterricht früher mal Cola/Fanta und etwas grünes (?) verdunsten lassen und untersucht. In cola ist definitiv meh rzucker! Das ganze merkt man doch schon beim Trinken, wenn sofort der Zahnschmelz trocken wird weil es so klebt. Der Berg Zuckerkristalle bei der Coce war jedenfalls um einiges höher.



Sollte eine 21Jährige Studentin eine Visa Karte kriegen oder zieht das nur Probleme mit sich?

beantwortet von qwertzuio am 30. März 2008 20:30
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Die XBOX VISA Card prepaid von der LBB (https://service.lbb.de/portal/rebrush/3.html) ist bis zum vollendeten 23. Lebensjahr kostenlos und durch das prepaid-prinzip kann man auch nicht mehr ausgeben als man guthaben hat...



Gibt es Fenstergitter, die man mit wenigen Handgriffen als Besitzer entfernen kann?

beantwortet von schlossgeist am 22. März 2008 22:39
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Wenn Du es mit einem Handgriff wieder entfernen kannst, ist der Einbrecher ganz sicher auch dazu in der Lage.



Wer genau bekommt das 13. Monatsgehalt eigentlich? Hat da jeder einen Anspruch drauf?

beantwortet von schlossgeist am 11. Februar 2008 20:05
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Ich habe das große Glück, 14 Monatsgehälter zu bekommen: 12 "normale", 1 x Urlaubsgeld und 1 x Weihnachtsgeld. Zusätzlich bekomme ich noch ein halbes Gehalt "Gewinnbeteiligung".



Wer genau bekommt das 13. Monatsgehalt eigentlich? Hat da jeder einen Anspruch drauf?

beantwortet von manu1979 am 1. Februar 2008 08:02
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Bei uns in der Firma bekommen wir einen Bonus 1/3 im November und 2/3 im Mai. Der Bonus ist von verschiedenen Faktoren abhängig, aber hochgerechnet auch in etwa ein 13. Monatsgehalt.



Wer genau bekommt das 13. Monatsgehalt eigentlich? Hat da jeder einen Anspruch drauf?

beantwortet von amiria71 am 31. Januar 2008 23:57
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Ok, xy hat fast richtig geantwortet.

Wenn in einem Tarifvertrag etwas steht und dieser für das Arbeitsverhältnis wirkt, dann ist das natürlich nicht freiwillig, sondern dann besteht ein Anspruch. Ansonsten kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er ein zahlt. Entweder steht das dann im Arbeitsvertrag - dann hat man einen vertraglichen Anspruch - oder er macht es ohne eigene Verpflichtung jedes Jahr nach Gutdünken (wenn er sich nicht gerade besonders dusslig anstellt, erwachsen daraus keine Ansprüche fürs nächste Jahr).

Das richtige Wort wäre "Sonderzahlung" - das kann ein 13. Monatsgehalt sein, oder auch nur ein halbes, oder auch nur 100 Euro .... was immer der Arbeitgeber sich da ausdenkt.

Der Begriff "13. Monatsgehalt" hat sich so eingebürgert, weil es eine Weile ganz üblich war, dass man am Ende des Jahres noch ein weiteres Gehalt bekam.

Aber auch WANN das gezahlt wird, kann - sofern kein Anspruch vorliegt, siehe oben - der Arbeitgeber entscheiden. Weihnachten, Sommerferienzeit, Ostern.....

Manche ganz glücklichen Menschen bekommen ein volles 13. gehaltes zu Weihnachten und ein weiteres Halbes zur Urlaubszeit (mein Neid ist ihnen gewiss ;-) ).

Andere kriegen gar nix...

Und WOFÜR das ist, kann ebenfalls unterschiedlich sein. Entweder für geleistete Arbeit, für Treue zum Unternehmen, als Anreiz fürs nächste Jahr...

(und wer die Juristen kennt, weiß, dass wir daraus natürlich auch wieder unterschiedliche REchtsfolgen ableiten und ganz toll drüber streiten können feix)

Kommentar von amiria71 am 1. Februar 2008 10:08

eins habe ich noch vergessen: Ein Anspruch KANN sich auch aus dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung ergeben. Also der Arbeitgeber kann nicht einfach nur dem was zahlen, dessen Nase ihm gerade besonders gut passt. Aber auch da gibts natürlich viel Spielraum, wo Juristen diskutieren können ;-)



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