Das Geschäft von PremiumChance ist nach meiner Ansicht rechtswiedrig. Wem abgebucht wurde rate ich den Betrag zurückbuchen zu lassen denn PremiumChance werden dabei jedesmal 12 Euro angelastet. Ausserdem schriftlich Kündigen. Abbuchungsberechtigung schriftlich zurücknehmen. PremiumChance verliert die Lust dann sich noch mit Dir zu beschäftigen. Entschädigung darf man nicht erwarten. Ich bin Geschädigter von Premium Chance 100. Bei Telefonbelästigung bei der Polizei offiziell Anzeige gegen PremiumChance 100 erstatten. Leider ist PremiumChance so feige und verhindert dass man deren Telefonnummer sieht. Mit anteilnahme Jojo aus Dresden
Das Geschäft von PremiumChance ist nach meiner Ansicht rechtswiedrig. Wem abgebucht wurde rate ich den Betrag zurückbuchen zu lassen denn PremiumChance werden dabei jedesmal 12 Euro angelastet. Ausserdem schriftlich Kündigen. Abbuchungsberechtigung schriftlich zurücknehmen. PremiumChance verliert die Lust dann sich noch mit Dir zu beschäftigen. Entschädigung darf man nicht erwarten. Ich bin Geschädigter von Premium Chance 100. Bei Telefonbelästigung bei der Polizei offiziell Anzeige gegen PremiumChance 100 erstatten. Leider ist PremiumChance so feige und verhindert dass man deren Telefonnummer sieht. Mit anteilnahme Jojo aus Dresden
Hallo, hab genau den selben dummen Fehler gemacht =/ @ Dolabella zu deinem Text da, muss ich den trotzdem für die drei Monate da zahlen? Oder wie mach ich das jetzt am besten.? Mein Schreiben geht morgen raus, ist vom 05.04.08
Hallo. Du musst nichts bezahlen. Du hast 14 Tägiges Rückgaberecht, also schnell Kündigung schreiben (per Einschreibebrief) und alles wiederrufen. Ich habe es gemacht und musste nichts bezahlen
Hi, ja hab ich auch gemacht. Ist nur etwas korius. Hab am 14.4. ja etwas spät ein Brief per Einschreiben rückschein abgeschickt ist aber eh noch in 14 tätigen bereich gültig. Das komisiche ist nur, dass ich heute denn 15.4 ein Schreiben von Premiumchance erhalten hab wo drin steht wir haben wir Ihren Auftrag als gekündigt Vermerkt und so weiter und so weit...komisch ist nur das deren Datum ist vom 12.04 ? hmm Trotzdem dankeschön=)
Ist die Freundin Vollzeit vermittelbar (= ist für das Kind nachweisbar jemand zur Betreuung vorhanden)? Das wäre nämlich, wenn man eine Sperre wegargumentiert bekommt, das 2. evtl. Problem beim Anspruch auf alg.
Der Chef Deiner Frau müsste gute Gründe haben, um sie jetzt zu kündigen. Da er diese von seiner Warte aus nicht hat, handelter richtig. ES gibt kein Gesetz, was ihn zwingen könnte sie zu kündigen. Das wäre ja auch reichlich unsinnig. Deine FRau sollte kündigen und sich schnell einen neuen Job suchen. Intelligent wäre es gewesen schon gesucht zu haben.
gar nicht
Die Sache ist doch: wenn Ihr von A nach B zieht und damit klar ist, dass sie die Arbeit in A nicht mehr aufnehmen wird, hat sie sozusagen gekündigt. Will sie nicht gekündigt haben, muss sie ihre Arbeit in A wieder aufnehmen - wenn ihr Chef das ermöglicht ...
Das Arbeitsamt handelt also richtig. Ihr hättet entweder nicht umziehen dürfen in dieser Situation oder vorher regeln müssen, was aus der Arbeitsstelle wird.
Die einzige Möglichkeit, die Ihr habt: Deine Frau/Freundin erklärt ihrem Chef, dass sie die Arbeit wieder antritt.
Hat er eine Arbeit für sie, müsst Ihr da durch. Evtl. muss sie täglich fahren oder eben ein viertel Jahr auf staatlichen Zuschuss verzichten ...
Es gibt keinen anderen Weg.
Richtig ist das ihr "alter" Chef ihr nicht kündigen wird, weil er ihr dann eine Abfindung zahlen müsste. Sie muss also in jedem Fall selber kündigen. Ihr seit aber doch nicht aus Langeweile umgezogen wenn es dafür gute Gründe gegeben hat sollte eine Sperre sehr kleinlich sein und man dagegen Widerspruch einlegen. Es sollte doch eigentlich auf der Hand liegen dass diese Entfernung nicht mehr ein normaler Arbeitsweg für eine Mutter ist.
Jedenfalls muß der Chef nicht kündigen. (Inwieweit er es nicht kann, hängt von weiteren Faktoren ab.)
Die dreimonatige Sperre kann man möglicherweise vermeiden, indem man sich mit dem Arbeitsamt darüber unterhält, inwieweit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses angesichts der Umstände zumutbar ist.
während der elternzeit ist kündigung durch den arbeitgeber nich zulässig.
ist die elternzeit beendet kann er die arbeitskraft kündigen.
Ich weiß leider nicht wirklich, was Du wissen möchtest, versuche es aber trotzdem. Deine Frau hat einen Arbeitsplatz, dafür sollte sie dankbar sein, denn viele Menschen wünschen sich einen. Nun möchte sie aufhören zu arbeiten. Dann muss sie regulär kündigen und die 3 Monate Sperre in Kauf nehmen. Die Gesetze sagen nämlich, wer leichtfertig seinen Job aufgibt, der bekommt eine Sperre.