Fakten – Fakten - Fakten
Türsteher wird zum Autor… In meinem Buch möchte ich viele Vorurteile gegen Türsteher aus dem Weg räumen und Themen ansprechen, die den Alltag eines Türstehers begleiten und manchmal auch erschweren. Dabei möchte ich durch Sprache, Ausdrücke und Verhalten die Realität eines Türstehers darstellen, ohne dass es in meiner Absicht liegt, die Mitbürger dieser Gesellschaft abzuwerten oder zu verletzen. Ich möchte einfach nur den Blickwinkel eines Türstehers authentisch darstellen.
tarifwechsel führt zu neum vertrag, also auch noch neue agb
aber wieso gibt man mir dann die 12 monate von den alten AGB´s und nicht die 24 monate von den neuen AGB´s
In dem moment wo du einen neuen Tarif abschliesst gelten die neuen AGBs würde ich sagen.
Paypal ist wohl genauso sicher wie irgendeine Online Bank. Alle paar Wochen mal bekomme ich auf einer Email Adresse eine Email, scheinbar von Paypal, wo darauf hingewiesen wird, dass was mit meinem Account nicht stimmt. Nur, dass Paypal diese Email Adresse nicht kennt. Also ganz klar Phishing. Wer auf eine solche Email reagiert und vielleicht noch den Link in der Email anklickt, der ist selber schuld.
ja das stimmt aber heut zu tage kennt das doch jeder. finde es nur erstaunlich was sich paypal für ausreden einfallen läst um nicht zu zahlen.
geben zwei PP also fallnummern an und bei beiden verlangen die das selbe.
lächerlich ist das...bei der ein nummer haste 7 tage zeit bei der anderen 15 obwohl die alles bekommen haben sperren die dein konto und löschen dich dort sogar....toller verein...
waggerla am 12. September 2009 22:57 Da würde ich mich beschweren. Denn in den USA kann sowas sogar an die "Schufa" gemeldet werden.
schlicht und einfach: nein! denkst du nicht sonst hätte ebay oder facebook (oder der jeweils erste mit einer idee) verhindert, dass es andere marktplätze oder social networks gibt.
Whitefall am 28. August 2009 17:59 Facebook hat tatsächlich StudiVZ deswegen verklagt, ist aber damit gescheitert: http://www.heise.de/newsticker/Facebook-scheitert-mit-Unterlassungsklage-gegen-StudiVZ-Update--/meldung/140506
hmm aber sowas wie ebay gibt es nicht mehr wirklich, hood.de ist lächerlich gegen ebay und auch nicht das gleiche.
von daher denke ich das die art doch irgendwie geschützt ist oder nicht.
Whitefall am 28. August 2009 18:13 Das Aussehen einer Website und das Logo usw. sind natürlich urheberrechtlich und der Name als Marke geschützt. Aber das Prinzip einer Onlineauktion selbst kann sich niemand schützen lassen, weder urheberrechtlich noch mit Patenten. Es gibt ja durchaus noch andere (zumindest in bestimmten Teilen der Welt) populäre Onlineauktions-Websites, z.B. Allegro in Osteuropa.
Dass es nicht noch mehr Konkurrenz zu ebay gibt, liegt einfach daran, dass eine Funktionierende Website dieser Art sehr viele Nutzer braucht (Käufer und Verkäufer), die nicht so auf die Schnelle zu bekommen sind.
Platin, du willst, dass es irgendwie möglich ist, aber es ist nicht. Es gibt unzählige Seiten wie Ebay. Aber wenn du hier den Antworten nicht glaubst, ruf beim Patenamt www.dpma.de an und die werden die das bestätigen. Gib dann bitte hier das Ergebnis wieder.
Geschäftsmethoden sind in Europa glücklicherweise nicht patentierbar, siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Businessmethodpatent.
Hallo, man kann nur das als Patent anmelden was nicht als "Stand der Technik" eingestuft ist und keinen anderen Schutzrechten unterliegt. Es muss also etwas sein dass sich durch eine Besonderheit vom "Üblichen" unterscheidet. Eine Internetseite im Allgemeinen ist nicht schützbar, da hier bereits diverse Patente zur Technik bestehen. Wenn allerdings auf dieser Internetseite eine Neuheit eingesetzt wird die es bisher noch nicht gab, dann kann man das eventuell schützen lassen. Die Anmeldung eines Patents erfolgt auf dem Patentamt. Es ist empfehlenswert einen Patentanwalt zu konsultieren damit keine Fehler gemacht werden. Eine Patentanmeldung kostet aber auch eine Stange Geld. Es sollte vorher genau geprüft werden ob die Idee nicht doch schon existiert oder gar geschützt ist, da eine Patentanmeldung auch Geld kostet wenn Sie abgelehnt wird.
Viel erfolg.
so wie ich weiss gibt es sowas noch nicht bzw habe sowas noch nie gesehen oder gehört. was bis jetzt sehr gut ist.
Ja du kannst dir deine seite schützen lassen nennt sich Domain.Unter sedo united-domains etc. kostet im Jahr 12 Euro reg, gebühr für die endung.de z.B
so mein ich das nicht, will ja nciht direkt die seite geschützt haben sondern die idee die drin stckt also die geschäftsidee!
Karajan am 28. August 2009 17:52 Ja kann er auch DMPA in München aber das ist teuer und nicht so einfach man kann sich fast alles schützen lassen.Kostet Geld Sag mal die Idee ich sag dir ob das was wird
Das meint Platin nicht. Damit ist ja nicht die Idee geschützt, sondern nur die Domain. Dein Beispiel übertragen hieße jemand nennt seine Domain halt dann abay statt ebay. Er will ja die dahinter stehende Geschäftsidee schützen lassen.
richtig. , einer der richtig liest...danke
Guthaben müssen an diE ARGE zurückbezahlt werden. Im Falle deines Freundes, muss die Betriebskostenabrechnung in Kopie der ARGE zugeschickt werden, die entscheidet. Er bekommt wahrscheinlich für 3 Monate keinen Mietzuschuss!!
Warum zahlt die ARGE keine Nebenkosten, da stimmt doch etwas nicht. Er hat wirklich das Recht auf Rückerstattung. Ich schlage folgendes vor, dein Freund soll eine Dienstaufsichtsbeschwerde schriftlich aufs Papier bringen und der Leistungsstelle zukommen lassen. Dann wird es meistens von oberer Instanz neu berechnet und innerhalb einer Woche bekommt er einen schriftlichen Bescheid. Ich habe für meine Schwiegertochter auch diesen Weg beschritten und super grossen Erfolg gehabt. Die ARGE wollte von ihr Geld, dann hat sie aber eine Nachzahlung von über 1.200 Euro bekommen.
Dein Freund soll es ANPACKEN, es kann nur positiv enden!!
Viel Glück!!!
Also, da kann etwas nicht stimmen. Das gute an Hartz IV ist doch, daß die Kosten für die Unterkunft in voller Höhe zu übernehmen ist, so jedenfalls das Gesetz. Gibt es günstigeren Wohnraum im Stadtteil, hat die Arge den Umzug, die Schönheitsreparaturen, den Makler und die Erstaustattung zu bezahlen. Also, alles eigentlich ganz einfach.
Somit hat die Arge auch einen Anspruch auf die Rückerstattung, weil auch eine etwaige Nachforderung von der Arge zu bezahlen ist.
Prüfe bitte kritisch welchen Anteil die Arge aufgebrummt hat und lege Widerspruch ein.