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Ich brauche bitte einen guten Rat

anonym
beantwortet von PeterN6 am 14. Juni 2009 13:30
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Wenn er (oder Du) als Krankgeschriebener nebenbei arbeitet und der Arbeitgeber bekommt das mit, ist der Hauptjob auf jeden Fall verloren. Das ist Betrug und kein Arbeitgeber läßt es sich gefallen. Besser wäre es, dem Arbeitgeber zu bitten für 14 Tage Urlaub/ Freistellung zu gewähren...


Hallo, Suche einen Film, kenne aber den Namen nicht!!!

anonym
beantwortet von PeterN6 am 2. Mai 2009 23:59
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Der Film heißt The mutant chronicles... Ist wirklich abgefahren...


Brauche Ratschlag bzgl. Baumfällarbeiten (Kostenfrage)!

anonym
beantwortet von PeterN6 am 5. April 2009 19:29
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Es geht ja nicht nur darum irgend einen Baum umzuhauen. Bei 15 m Höhe, würde ich das schon eine Fachfirma machen lassen.Schon wegen der Sicherheit. Nicht auszudenken, wenn der Baum auf Nachbars Haus fällt oder einer der Helfer erschlagen wird, weil der Baum nicht in die gewünschte Richtung fällt.Außerdem muß alles entsorgt werden, und ebenso der Baumstumpf entfernt werden. Mein Tip: 1. Behördliche Genehmigung besorgen (manchmal empfehlen die einen auch eine Firma)

  1. Stell den Auftrag einfach mal bei www.myhammer.de ein.Da kannst Du das günstigste Angebot ermitteln.

Kommentar von Simple_avatar8smallcdark8 am 5. April 2009 19:31

Gut zu wissen, dass man dabei soviel beachten muss! Vielen Dank!


Würdet ihr eifersüchtig sein,wenn eur(e) Freund(in) mit einem homosexuellen Menschen SMS schreibt?

anonym
beantwortet von PeterN6 am 5. April 2009 19:21
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Da ich selber schwul bin , wäre ich schon etwas eifersüchtig

abgestimmt für: ja

wieviel abfindung kann man nach 20 jahren MAN fordern?

anonym
beantwortet von PeterN6 am 5. April 2009 18:39
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Da gibt es erst einmal einige Fragen zu klären: 1. Gibt es schon eine Kündigung? 2. Was ist der Kündigungsgrund? 3. Gibt es einen Sozialplan? 4. Gibt es ein Angebot des Arbeitgebers bezügl. Abfindung?

Bezügl. der Höhe habe ich folgenden Link gefunden,guckst Du hier: http://www.jurablogs.com/de/abfindung-faustformel-fuer-die-abfindungshoehe


Wie kann ich meinen teil dazu beitragen, dass meine Mitmenschen aufhören zu rauchen ??

anonym
beantwortet von PeterN6 am 5. April 2009 11:18
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Bedauerlicherweise ist es wirklich so, daß man schwerlich seine Mitmenschen zu einem anderen Verhalten erziehen kann. Das einzige, was Du machen kannst, Ihnen zu verstehen geben, daß Du Nichtraucher bist und Dich der Qualm stört. Zivilisierte Raucher sehen das ein und versuchen dich auch nicht mit ihrem Qualm zu belästigen. Den anderen mußt Du halt aus dem Weg gehen. Ansonsten wird ja schon einiges getan, den Rauchern Ihr Laster zu verübeln (Raucherfreie Zonen, Anhebung der Zigarettenpreise, Warnungen auf den Packungen.


Mehrwertsteuer auf Pfandflaschen?

anonym
beantwortet von PeterN6 am 4. April 2009 18:13
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Das war nicht korrekt. Pfand ist ein durchlaufender Posten und unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Ich denke da hat man im Laden einen Fehler gemacht. Also Die Leute darauf aufmerksam machen und Differenz auszahlen lassen.


Gibt es Hilfe für geschiedene Studenten, die Kindesunterhalt zahlen müssen?

anonym
beantwortet von PeterN6 am 4. April 2009 16:08
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Der Kindesunterhalt, den Du zu zahlen hast, bemisst sich nach Deinen Einkommensverhältnissen. Verdienst Du weniger als 890 € mußt Du keinen Unterhalt zahlen. In diesem Fall kann die Mutter beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuß beantragen. Du mußt aber damit rechnen, daß das Jugendamt dies irgendwann, wenn sich Deine Einkommensverhältnisse verbessert haben, zurück fordern wird.

Es ist sehr löblich, daß Du den Kontakt zu Deinem Kind aufrecht hältst. Das Finanzamt belohn das sogar. Die Fahrten kann man steuerlich geltend machen...


Wie soll es nur mit agressiven Sohn weitergehen?

anonym
beantwortet von PeterN6 am 4. April 2009 16:00
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Ich glaube solche Tips wie "schmeiß ihn raus", oder "laß ihn laufen" helfen nicht wirklich weiter. Ich schätze auch wenn sich Dein Sohn im Moment Dir gegenüber aggressiv verhält, hast Du noch Mutterliebe für Ihn und würdest Dir ewig Vorwürfe machen. Aber nicht desto trotz kann es so nicht mehr weiter gehen. Er ist alt genug, er hat die Zusage vom Arbeitsamt, daß er sich eine neue Wohnung suchen darf, nur er schätzt auch die Annehmlichkeiten bei Muttern (Kochen,Wäsche, etc.) 1. Du solltest Ihm Deinen Gemütszustand eindringlich klar machen (wenn`s geht in einem Moment, wo Ihr Euch verständigen könnt.

  1. Gib Ihm zu verstehen, daß es auch Vorzüge gibt, wenn man eine eigene Wohnung hat (man ist selbstständig, kann Freunde, Freundin einladen, niemand stört ihn

  2. Gib Ihm aber auch zu verstehen, auch wenn er nicht mehr in Eurer Wohnung lebt Du mit Rat und Tat für Ihn da sein wirst.

  3. Wenn er trotzdem darauf besteht nicht auszuziehen, hilft nur ein Gang in die familienpsychologische Beratungsstelle (Gibt es in jeder größeren Stadt).


welches recht hatt man als angeklagter ?

anonym
beantwortet von PeterN6 am 3. April 2009 21:17
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Nein. Das Gericht entscheidet ob die Verhandlung öffentlich oder nicht öffentlich stattfinden soll.



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