Ein Säumnisurteil ist ein Urteil wenn Du etwas
hast. Hattest Du eine Vorladung? Ein Amtstermin? Wenn Du da nicht und auf Nichts reagierst bekommst Du sowas!
Wenn Du auf kein amtliches Schreiben reagiert hast wirst Du wegen Deiner Ignoranz damit verurteilt.
Ein Säumnisurteil kann Gut oder schlecht sein für die betroffene Person, da haben wir wohl zu wenig Details........
scader1 am 17. April 2009 19:29 Was, und warum es ist, wirst du wohl am besten wissen
Es gibt kein Säumnisurteil.
Falls Du Versäumnisurteil meinst, so besprich das bitte mit Deinem Anwalt.
scader1 am 17. April 2009 19:26 Doch, das gibt es.........
GerdaG am 17. April 2009 19:29 Stimmt, den Begriff kannte ich nicht.
scader1 am 17. April 2009 19:30 Ich bis vor 10 Jahren auch nicht ;-)
scader1 am 17. April 2009 19:32 Aber ich mußte es damals aus taktischen Gründen machen, deshalb habe ich geschrieben, daß es auch pos. sein kann. Bzw. deine Lage verbessern, wie auch immer. Ich bin aber kein Krimineller ;-)
Wenn Du alles Bezahlt hast, Brauchst Du das nur durch die entsprechenden Belege zu Bestätigen. Wenn er sich damit nicht zufrieden gibt, eine Mitteilung an den Gläubiger machen und zusätzlich eine Beschwerde beim Amtsgericht einreichen. Falls noch nicht alles beglichen ist, kann der Gläubiger ein Eidesstattliche Vericherung verlangen, die Gerichtsvollzieher durchsetzen muss. Dazu hat er bei Weigerung des Schuldners die Möglichkeit der Beugehaft. Hierzu wird bei Weigerung vom Gericht ein Haftbefehl erlassen. Dieser ist solange wirksam, bis die EV unterschrieben ist, oder alle Zahlungen gesleistet sind.
Wer der Verpflichtung zur Abgabe der EV nicht nachkommt, kann in Beugehaft genommen werden. Dazu wird ein Haftbefehl ausgefertigt, den dann der GV mit Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaftr vollstrecken wird. Übrigens die kommen meistens sehr früh morgens!
Du hattest schon zwei Raten bezahlt? Besteht denn eine Ratenzahlungsvereinbarung? Oder hattest Du die nur zweimal getätigt und dann nicht?
dDu muß zahlen bis der letzte Cent incl. Zinsen und Kosten bezahlt ist. Wie viel Zeit lag zwischen den einzelnen Zahlungen. Der GV kann dier ein Frist bis zu 6 Monaten einräumen. Bis dahi muß alles in monatlichen Raten beglichen sein. Wenn nicht kann er die Ev verlangen und Dich einsperren lassen.
stef1601 am 4. März 2009 12:14 einsperren lassen? So ein quatsch!
maiki01 am 4. März 2009 12:21 Bei nicht erscheinen zu Termin oder verweigerung zur Abgabe der EV geht das. Der GV beantragt dann einen Haftbefehl und darf diesen vollstrecken.
maiki01 am 4. März 2009 12:22 Bei nicht erscheinen zu Termin oder verweigerung zur Abgabe der EV geht das. Der GV beantragt dann einen Haftbefehl und darf diesen vollstrecken.
stef1601 am 4. März 2009 12:32 ja, er wird dann per Haftbefehl zur Abgabe der Ev gezwungen, aber nicht in den Knast gesteckt. 99,9% der leute die einen Haftbefehl bekommen, unterschreiben diesen Wisch doch.
Diese Antwort die du mir hast zukommen lassen!
Du muß zahlen bis der letzte Cent incl. Zinsen und Kosten bezahlt ist. Wie viel Zeit lag zwischen den einzelnen Zahlungen. Der GV kann dier ein Frist bis zu 6 Monaten einräumen. Bis dahi muß alles in monatlichen Raten beglichen sein. Wenn nicht kann er die Ev verlangen und Dich einsperren lassen.
Viele Grüße
Perswol