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Antworten auf Fragen von Perswol

Was ist ein Säumnisurteil und was kann/muß ich dagegen tun ??

beantwortet von Katzenhai am 17. April 2009 19:26
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Ein Säumnisurteil ist ein Urteil wenn Du etwas

Versäumt

hast. Hattest Du eine Vorladung? Ein Amtstermin? Wenn Du da nicht und auf Nichts reagierst bekommst Du sowas!



Was ist ein Säumnisurteil und was kann/muß ich dagegen tun ??

beantwortet von Suflaki am 17. April 2009 19:25
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Wenn Du auf kein amtliches Schreiben reagiert hast wirst Du wegen Deiner Ignoranz damit verurteilt.



Was ist ein Säumnisurteil und was kann/muß ich dagegen tun ??

beantwortet von scader1 am 17. April 2009 19:25
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Ein Säumnisurteil kann Gut oder schlecht sein für die betroffene Person, da haben wir wohl zu wenig Details........

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 17. April 2009 19:29

Was, und warum es ist, wirst du wohl am besten wissen



Was ist ein Säumnisurteil und was kann/muß ich dagegen tun ??

beantwortet von GerdaG am 17. April 2009 19:23
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Es gibt kein Säumnisurteil.

Falls Du Versäumnisurteil meinst, so besprich das bitte mit Deinem Anwalt.

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 17. April 2009 19:26

Doch, das gibt es.........

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 17. April 2009 19:29

Stimmt, den Begriff kannte ich nicht.

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 17. April 2009 19:30

Ich bis vor 10 Jahren auch nicht ;-)

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 17. April 2009 19:32

Aber ich mußte es damals aus taktischen Gründen machen, deshalb habe ich geschrieben, daß es auch pos. sein kann. Bzw. deine Lage verbessern, wie auch immer. Ich bin aber kein Krimineller ;-)



Muß man sich das von einem Gerichtsvollzieher bieten lassen ???

beantwortet von Orchidee1 am 4. März 2009 16:44
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Was heißt Behördenfehler?



Muß man sich das von einem Gerichtsvollzieher bieten lassen ???

beantwortet von Hannibal1970 am 4. März 2009 12:26
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Wenn Du alles Bezahlt hast, Brauchst Du das nur durch die entsprechenden Belege zu Bestätigen. Wenn er sich damit nicht zufrieden gibt, eine Mitteilung an den Gläubiger machen und zusätzlich eine Beschwerde beim Amtsgericht einreichen. Falls noch nicht alles beglichen ist, kann der Gläubiger ein Eidesstattliche Vericherung verlangen, die Gerichtsvollzieher durchsetzen muss. Dazu hat er bei Weigerung des Schuldners die Möglichkeit der Beugehaft. Hierzu wird bei Weigerung vom Gericht ein Haftbefehl erlassen. Dieser ist solange wirksam, bis die EV unterschrieben ist, oder alle Zahlungen gesleistet sind.



Muß man sich das von einem Gerichtsvollzieher bieten lassen ???

beantwortet von firstguardian am 4. März 2009 12:19
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Wer der Verpflichtung zur Abgabe der EV nicht nachkommt, kann in Beugehaft genommen werden. Dazu wird ein Haftbefehl ausgefertigt, den dann der GV mit Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaftr vollstrecken wird. Übrigens die kommen meistens sehr früh morgens!



Muß man sich das von einem Gerichtsvollzieher bieten lassen ???

beantwortet von Pinje am 4. März 2009 12:15
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also in die JVA kommst Du dafür ganz bestimmt nicht



Muß man sich das von einem Gerichtsvollzieher bieten lassen ???

beantwortet von Pipilotta am 4. März 2009 12:14
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Du hattest schon zwei Raten bezahlt? Besteht denn eine Ratenzahlungsvereinbarung? Oder hattest Du die nur zweimal getätigt und dann nicht?



Muß man sich das von einem Gerichtsvollzieher bieten lassen ???

beantwortet von maiki01 am 4. März 2009 12:13
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dDu muß zahlen bis der letzte Cent incl. Zinsen und Kosten bezahlt ist. Wie viel Zeit lag zwischen den einzelnen Zahlungen. Der GV kann dier ein Frist bis zu 6 Monaten einräumen. Bis dahi muß alles in monatlichen Raten beglichen sein. Wenn nicht kann er die Ev verlangen und Dich einsperren lassen.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 4. März 2009 12:14

einsperren lassen? So ein quatsch!

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 4. März 2009 12:21

Bei nicht erscheinen zu Termin oder verweigerung zur Abgabe der EV geht das. Der GV beantragt dann einen Haftbefehl und darf diesen vollstrecken.

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 4. März 2009 12:22

Bei nicht erscheinen zu Termin oder verweigerung zur Abgabe der EV geht das. Der GV beantragt dann einen Haftbefehl und darf diesen vollstrecken.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 4. März 2009 12:32

ja, er wird dann per Haftbefehl zur Abgabe der Ev gezwungen, aber nicht in den Knast gesteckt. 99,9% der leute die einen Haftbefehl bekommen, unterschreiben diesen Wisch doch.

Kommentar von Perswol am 6. März 2009 19:10

Diese Antwort die du mir hast zukommen lassen!

Du muß zahlen bis der letzte Cent incl. Zinsen und Kosten bezahlt ist. Wie viel Zeit lag zwischen den einzelnen Zahlungen. Der GV kann dier ein Frist bis zu 6 Monaten einräumen. Bis dahi muß alles in monatlichen Raten beglichen sein. Wenn nicht kann er die Ev verlangen und Dich einsperren lassen.

Viele Grüße

Perswol



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