... also sieht man mal davon ab, dass das von Dir natürlich nicht o.K. ist: Der neue Anbieter erfährt vom ehemaligen Anbieter nicht, ob der Kunde Schulden hatte. Abgesehen davon, dass diese Info unter den Datenschutz fallen würde und dass der alte Anbieter sicher froh wäre, einen Schlechtzahler los zu werden, (warum soll er einen Konkurrenten über Zahlungsrückstände informieren?) weiß nämlich der alte Anbieter eigentlich garnix von den Schulden. Klingt komisch, hat aber etwas mit dem Unbundling in der Stromwirtschaft zu tun. Erzeugung, Netz und Vertrieb sind hier eigenständige Einheiten. Die Kündigung beim alten und Anmeldung beim neuen Anbieter geht im Netzbereich ein und die Mitarbeiter im Netz haben keinen Zugang zu Informationen des Vertriebs. Es gibt getrennte IT-Systeme und ein straffes Berechtigungskonzept. Umgekehrt ist es genauso. Der eigene Vertrieb wird genauso (nach meinen Erfahrungen sogar eher schlechter, weil man sich unter keinen Umständen dem Vorwurf aussetzen will, den eigenen Vertrieb zu bevorzugen ...) gestellt als der Vertrieb von anderen Anbietern und hat keinen Zugang zu Netzdaten, z.B. Verbrauchsverhalten eines "abgewanderten" Kunden. Glaubt ihr nicht? Kann ich verstehen, ist aber so. Ich kann nur für das EVU sprechen, bei dem ich arbeite, aber ich glaube nicht, dass das bei anderen EVUs anders gehandhabt wird. Verfehlungen kämen abgesehen davon auch ziemlich teuer, die BNA schaut den EVUs hier sehr genau auf die Finger. Aber ... bevor Du Dich zu früh freust: Der neue Anbieter holt sich sicher eine Auskunft bei der Schufa ein oder nutzt andere Möglichkeiten. Und der alte Anbieter wird natürlich das gerichtliche Mahnverfahren gegen Dich einleiten. Wenn Dir der neue Anbieter wegen Zahlungsrückständen kündigt, bist Du automatisch wieder bei Deinem ehemaligen Anbieter in der Ersatzversorgung und die werden dann auch sehr schnell wegen der Altforderungen den Zähler abklemmen. Also: - Ehrlich währt am längsten ... Du hast den Strom ja auch verbraucht ...