Generelle Sperre wurde abgeschafft. Heute ist ein wichtiger Grund für das Vermeiden der Sperre nötig. Ganz wichtig: halten Sie Ihre Kündigungsfrist ein, sonst wird eine evtl. Abfindung auf ALG 1 angerechnet: Mehr zu allen Punkten in: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/arbeitslosengeldrechneronline/anrechnungbeiabfindungentlassungsentschaedigungruhezeitraum/index.html
Wenn die persönlichen Gründe z.B. gesundheitlicher Natur sind, gibt es keine Sperre vom Arbeitsamt, wenn der Arzt bescheinigt, dass aus medizinischer Sicht die weitere Beschäftigung in der Firma nicht mehr ausgeübt werden sollte.
bei einem Aufhebungsvertrag riskiert man eine Sperre,diese ist also so gut wie sicher.Sie soll sich schnell arbeitssuchend zum Datum XY melden.Es gibt beim Arbeitsamt so was wie "Familienzusammenführung",da muß man glaube ich drei Jahre ein Paar sein.Aber da sie noch verheiratet ist,weiß ich nicht,ob dies nun hier greift.
Weil sie selbst um den Aufhebungsvertrag aus persönlichen Gründen gebeten hat, also "selbst Schuld" an der Arbeitslosigkeit ist, bekommt sie auf jeden Fall eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Sie hätte sich erst etwas in Eurer Nähe suchen können, schließlich habt Ihr ja wohl schon länger vor, zusammenzuziehen.
Ich hatte vor einigen Jahren auch mal eine Eigenkündigung durchgezogen, habe eine Begründung dem AA zugestellt und habe keine Sperre bekommen. Soll sie mal versuchen ob es klappt. Normalerweise, auch bei Aufhebungsvertrag, gibt es eine 3 mon. Sperre.
Olly206 am 20. Oktober 2009 11:26 und mit welcher Begründung - vielleicht könnte das uns ja auch helfen?!
Wenn die Dame oder der Herr ganz nett ist und sie sagt, dass ihr verlobt seid und nach der Scheidung heiraten wollt, könnte es mit gut Glück klappen. War bei mir so, allerdings war ich nicht verheiratet. Richtig vom Gesetz her nur, wenn eine Familienzusammenführung statt findet. Und darauf müsst ihr plädieren
Soweit ich weiß keinen. Sie hätte blos die Kündigungsfrist einhalten müssen. Sie hätte auch eine Kündigung herausprovozieren können.
Sie hat den Aufhebungsvertrag ja schon unterschrieben also wird sie auch ne Sperre bekommen
Fahr doh bei einem Hyundai Händler vorbei. Der kann das zu 99%
da gibt es eine betriebsanleitung!!!!!
oder fahre zu deinem händler