den flohmarkt an der leine? dann mit der 10, 3 stationen. kostest kein geld
Dort auf die Express Auskunft.
Regelmäßig dar man nicht mehr als 40 Std./Woche arbeiten (Arbeitszeitgesetz). Wenn du das Ganze Nachweisen kann, so kann der Betrogffene ihn Anzeigen (Ordnunswidrigkeit -> Bußgeld). Der Arbeitgeber muss übrigens das Arbeitszeitgesetz zur Einsicht bereitstellen, wenn er dies nicht macht, so ist dies auch wieder eine Ordnungswidrigkeit.
In welcher Position arbeitet Dein Mann? Wenn er kein leitender Angestellter ist, dann werden die Arbeitszeiten in Deutschland vom Arbeitszeitgesetz geregelt.
Schaust Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
Wegezeiten zur Arbeit zählen dort aber nicht mit! 58 Stunden reine Arbeitszeit sind auf Dauer ungesetzlich. Auch wenn das ein schwieriger Schritt ist, könnte er seinen Arbeitgeber auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (max. 48 Stunden pro Woche auf Dauer) verklagen.
Ich arbeite (schreibe) oft über 240 Stunden im Monat und lebe noch immer. Aber wenn es nach dem Deutschen (Rechts?)Staat geht, kann der kleine Mann getrost arbeiten, bis er in die Grube fällt.
Legal oder gesund ist ein solches "Arbeitsverhältnis" auf keinen Fall! Aber es gehören immer zwei dazu!
Panikgirl am 17. November 2009 16:17 DH - einer, der eine macht es und der andere lässt es sich gefallen - GENAU
RuIeBritannia am 17. November 2009 16:24 So ist es! Reich einem solchen Chef einen Finger und schwupp, ist der ganze Arm ab!
Panikgirl am 17. November 2009 16:26 Und weil das heutzutage bereitwillig fast jeder gerne macht, da muss man sich auch nicht wundern, warum so viele Stellen abgebaut werden. Es gibt immer genügend Mitarbeiter, die für 2 arbeiten für dasselbe Geld;-)
Hat er denn keinen Betriebsrat, der so was abblockt?Ich kann mir nicht vorstellen, dass das legal ist.Vor Allem hat er nach dem Gesetz Ruhepausen einzuhalten.Er sollte mal seinen Vertrag noch mal genau durchlesen.Was arbeitet er denn?
Nein
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
Allerdings gilt das nicht ab Leitende Angestellte aufwärts, sondern nur für "normale" Angestellte und Arbeiter, die auch nur ein "normales" Gehalt bekommen.
mone2403 am 17. November 2009 16:17 Gesetz ist Gesetz.Wenn dann muss das im Arbeitsvertrag gesondert geregelt sein.
keine Ahnung, ob der Großmarkt an der Leine ist.
also wenn es der flohmarkt am leineufer ist, dann passt meine antwort oben.