Also...
nach § 10 (5)FZV ...Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kfz. vorhanden und fest angebracht sein...
§ 10 FZV (6) ...hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben...
Ausnahme Kurzzeitkennzeichen: nach §16 (5)FZV bauchen diese nicht festangebracht sein, also festkemmen oder mit Kabelbinder ist möglich...
Alledings gibt die Verordnung keine Spielraum für das Anbringen hinter der Scheibe... also nicht erwischen lassen... Ordnungswiedrigkeit mit 10€ (BKatV-Bußgeldkatalog-Verordnung)
Gruß Ralf
Ich äußere mich ungern schon wieder dazu, wie viele Vermutungen und Behauptungen ohne den kleinsten Hauch von wirklichem Wissen hier verbreitet werden, und das wird auch noch als Fakten verkauft. Autsch. Wer das gepostete Zeug hier dann auch noch glaubt, hat mein Mitleid aber auch nicht mehr.
Wer sich schlau machen will, sollte ins Gesetz reinschauen, denn dort steht es drin!!!!!!
Hier ist § 10 FZV (http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php) der richtige Paragraph, daraus einige Auszüge:
"(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. [...]"
-> Damit ist klar, dass das Schild NICHT hinter der Scheibe angebracht sein darf, da es sonst durch Glas ja "abgedeckt" wäre und zudem spiegeln könnte.
-> "Fest angebracht" heißt hierbei, mit Schrauben befestigt oder eben durch eine entsprechende Kennzeichen-Halterung (aus Kunststoff oder wie auch immer) fixiert zu sein. Feste Anbringung ist z.B. nicht gegeben durch das Befestigen mit Draht oder Saugnäpfen.
-> Im Klartext: Das hinere Schild muss beleuchtet sein! Wie soll es bitte beleuchtet werden, wenn es hinter der Heckscheibe liegt?!
Auch hier könnte es Probleme geben, da der Neigungswinkel der Scheiben ja doch meist größer ist als 30°.
-> Alles klaro? Ohne korrekte Anbringung inklusive Beleuchtung darfst Du das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb setzen!
SO beantwortet man eine solche Frage wie die obige, und nicht durch solchen geistigen Dünnpfiff, der dem Fragesteller im Zweifel nicht weiterhilft, sondern sogar noch mehr Ärger bereiten kann. Siehe Aussagen wie "Für einen Tag kannst das schonmal machen". Autsch.
Die Formatierungsmöglichkeiten sind hier aber auch total beschissen, da steigt ja kein Mensch durch ... Die Kommentare von mir auf die einzelnen Absätze sind immer unter dem jeweiligen Absatz mit Pfeil gekennzeichnet.
Kennzeichen müssen an den genormten Stellen am Fahrzeug fest montiert sein. Ist dies nicht der Fall, handelt man Ordnungswidrig gem.StVO.Ein Anbringen hinter der Scheibe ist somit unmöglich!
Die StVO regelt keine Vorschriften über Zustand oder bauliche Besonderheiten von Fahrzeugen, sondern Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr.
Wenn es um Geschichten wie Beleuchtungseinrichtungen, Gewichte, Betriebserlaubnisse usw. usf. geht, ist die StVZO gefragt.
Alles, was sich um das Zulassungsverfahren (und damit z.B. auch die Anbringung der Kennzeichenschilder) dreht, findest Du seit dem 01.03.2007 in der FZV.
Dazu hab ich kürzlich was gelesen, sogar eine Gerichtsentscheidung (aber fragt mich nicht, welches genau)- da wurde ein KFZ genau aus dem Grund stillgelegt, und das hatte auch nur geparkt! Kennzeichen waren hinter Front- und Rückscheibe deutlich zu sehen- trotzdem hat er verloren. Stillgelegt, auch beim Parken.
Kennzeichen müssen fest sein und muss an dafür vorgesehtelle angebracht sein.ene S
Kurzfristig geht es aber auf Dauer ist es nix...kann sein dass einem die Polizei anhält und erst weiterfahren läßt wenn die Kennzeichen montiert sind...wenn das Auto aber steht ist es OK.
Nein geht nicht, sonst kann Dich der Blitzer nicht erfassen, denn der ist nicht auf die Scheibe eingestellt.
Das Kennzeichen muss gut sichtbar angebracht sein, dafür sind die Halterungen. Wenn die Halterung leer ist, so heißt es im Gesetz, gilt das Fahrzeug als nicht angemeldet und darf nicht auf öffentlichem gelände stehen. Folgerung: Es wird beschlagnahmt.
Wie kann man nur so einen geistigen Abfall zusammenschreiben ...
KRU3M3L am 6. Dezember 2009 14:55 Indem man sich mit dem gesetz auskennt... Flachzange :D
Für kurzfriestig geht das. Montag aber gleich festmachen lassen, oder selbst anbauen.
Fest anbringen, ansonsten könnte es als Verstoß geahndet werden.