gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Antworten auf Fragen von Nudelprinz

Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

beantwortet von v8rabo am 6. Dezember 2009 18:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also...

nach § 10 (5)FZV ...Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kfz. vorhanden und fest angebracht sein...

§ 10 FZV (6) ...hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben...

Ausnahme Kurzzeitkennzeichen: nach §16 (5)FZV bauchen diese nicht festangebracht sein, also festkemmen oder mit Kabelbinder ist möglich...

Alledings gibt die Verordnung keine Spielraum für das Anbringen hinter der Scheibe... also nicht erwischen lassen... Ordnungswiedrigkeit mit 10€ (BKatV-Bußgeldkatalog-Verordnung)

Gruß Ralf



Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

beantwortet von ChristianSN am 6. Dezember 2009 09:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich äußere mich ungern schon wieder dazu, wie viele Vermutungen und Behauptungen ohne den kleinsten Hauch von wirklichem Wissen hier verbreitet werden, und das wird auch noch als Fakten verkauft. Autsch. Wer das gepostete Zeug hier dann auch noch glaubt, hat mein Mitleid aber auch nicht mehr.

Wer sich schlau machen will, sollte ins Gesetz reinschauen, denn dort steht es drin!!!!!!

  • Hier ist § 10 FZV (http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php) der richtige Paragraph, daraus einige Auszüge:

  • "(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. [...]"

-> Damit ist klar, dass das Schild NICHT hinter der Scheibe angebracht sein darf, da es sonst durch Glas ja "abgedeckt" wäre und zudem spiegeln könnte.

  • " (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. [...]"

-> "Fest angebracht" heißt hierbei, mit Schrauben befestigt oder eben durch eine entsprechende Kennzeichen-Halterung (aus Kunststoff oder wie auch immer) fixiert zu sein. Feste Anbringung ist z.B. nicht gegeben durch das Befestigen mit Draht oder Saugnäpfen.

  • " (6) [...] Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen."

-> Im Klartext: Das hinere Schild muss beleuchtet sein! Wie soll es bitte beleuchtet werden, wenn es hinter der Heckscheibe liegt?!

  • "(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."

Auch hier könnte es Probleme geben, da der Neigungswinkel der Scheiben ja doch meist größer ist als 30°.

  • " (12) Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen."

-> Alles klaro? Ohne korrekte Anbringung inklusive Beleuchtung darfst Du das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb setzen!

SO beantwortet man eine solche Frage wie die obige, und nicht durch solchen geistigen Dünnpfiff, der dem Fragesteller im Zweifel nicht weiterhilft, sondern sogar noch mehr Ärger bereiten kann. Siehe Aussagen wie "Für einen Tag kannst das schonmal machen". Autsch.

Kommentar von ChristianSN am 6. Dezember 2009 09:55

Die Formatierungsmöglichkeiten sind hier aber auch total beschissen, da steigt ja kein Mensch durch ... Die Kommentare von mir auf die einzelnen Absätze sind immer unter dem jeweiligen Absatz mit Pfeil gekennzeichnet.



Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

beantwortet von bluesky0566 am 5. Dezember 2009 20:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kennzeichen müssen an den genormten Stellen am Fahrzeug fest montiert sein. Ist dies nicht der Fall, handelt man Ordnungswidrig gem.StVO.Ein Anbringen hinter der Scheibe ist somit unmöglich!

Kommentar von ChristianSN am 6. Dezember 2009 09:58

Die StVO regelt keine Vorschriften über Zustand oder bauliche Besonderheiten von Fahrzeugen, sondern Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr.

Wenn es um Geschichten wie Beleuchtungseinrichtungen, Gewichte, Betriebserlaubnisse usw. usf. geht, ist die StVZO gefragt.

Alles, was sich um das Zulassungsverfahren (und damit z.B. auch die Anbringung der Kennzeichenschilder) dreht, findest Du seit dem 01.03.2007 in der FZV.



Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

beantwortet von Schorschilein am 5. Dezember 2009 19:49
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dazu hab ich kürzlich was gelesen, sogar eine Gerichtsentscheidung (aber fragt mich nicht, welches genau)- da wurde ein KFZ genau aus dem Grund stillgelegt, und das hatte auch nur geparkt! Kennzeichen waren hinter Front- und Rückscheibe deutlich zu sehen- trotzdem hat er verloren. Stillgelegt, auch beim Parken.



Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

beantwortet von neurodoc am 5. Dezember 2009 19:22
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kennzeichen müssen fest sein und muss an dafür vorgesehtelle angebracht sein.ene S



Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

beantwortet von mystress75 am 5. Dezember 2009 19:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kurzfristig geht es aber auf Dauer ist es nix...kann sein dass einem die Polizei anhält und erst weiterfahren läßt wenn die Kennzeichen montiert sind...wenn das Auto aber steht ist es OK.



Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

beantwortet von ingridshaus am 5. Dezember 2009 19:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein geht nicht, sonst kann Dich der Blitzer nicht erfassen, denn der ist nicht auf die Scheibe eingestellt.



Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

beantwortet von KRU3M3L am 5. Dezember 2009 19:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Kennzeichen muss gut sichtbar angebracht sein, dafür sind die Halterungen. Wenn die Halterung leer ist, so heißt es im Gesetz, gilt das Fahrzeug als nicht angemeldet und darf nicht auf öffentlichem gelände stehen. Folgerung: Es wird beschlagnahmt.

Kommentar von ChristianSN am 6. Dezember 2009 09:36

Wie kann man nur so einen geistigen Abfall zusammenschreiben ...

Kommentar von 2ae5cc0ad8bb45b4f009d0e16549b500smallKRU3M3L am 6. Dezember 2009 14:55

Indem man sich mit dem gesetz auskennt... Flachzange :D



Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

beantwortet von HHSthp am 5. Dezember 2009 19:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für kurzfriestig geht das. Montag aber gleich festmachen lassen, oder selbst anbauen.



Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

beantwortet von Ringwraith am 5. Dezember 2009 19:20
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Fest anbringen, ansonsten könnte es als Verstoß geahndet werden.



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.