Ja, den/die Treuhänderin bitten selber den pfändbaren Betrag monatlich zu überweisen. Der Treuhänder/in ist gerne dazu bereit wenn man pünktlich bezahlt und alle sechs Monate die Gehaltszettel per Fax zuschickt. Denn oft hat man Probleme beim potentiellen Arbeitgeber wenn der von einer P.I. hört... Der Treuhänder möchte lieber monatliche Geldbeträge als das sie von Hartz 4 leben müssen! Dies gilt insbesondere für Arbeitsstellen im Vertrieb oder auch anderen Stellen wie z.B. Kassierer/in. Also alles wo man mit Geld in Berührung kommt.
Soweit mir bekannt muß man auch bei Arbeit im Ausland weiterhin Geld an Treuhänder/in abführen. Mir ist ein Fall bekannt in dem die Person nach Italien wegen einer Arbeitsstelle gezogen ist. Es hat sich gelohnt, der Treuhänder hat einen Pfändungsbetrag vereinbart der monatlich überwiesen wurde. Es kann sich im Euroraum Lohnen denn man hat keine Wechselgebühren aber möglicherweise einen besseren Lebensstandard, weil man weniger Lebenshaltungskosten und ähnliches hat. Fragen Sie mal Ihren Treuhänder/in der soll Ihnnen diese Information bitte zur Verfügung geben. Lieber eine konstante Pfändung während der Wohlverhaltensphase als kein Geldeingang. Viel Glück!
Wie wäre es wenn der Existenzgründer zu einer Bank geht und sich dort ein Existenzgründungsangebot holt? Wenn die Bank ein Kreditangebot macht und ein guter Plan vorliegt dann hat man wenigstens die Sicherheit das der Gründer sich ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Auch die Arbeitsagentur bezahlt einene Existenzgründungstermin bei einem zugelassenen Ansprechpartner, diese Termine sind auch nutzvoll. Lieber jetzt einmal zuviel alles hinterfragen, auch wenn es penibel erscheint, als später im Streit mit der anderen Person auseinandergehen.
Habe schon viel Glück mit Essigessenz gehabt. Essigessenz ,verdünnt mit Wasser (Anleitung steht auf Flasche), in Kanne geben und über Nacht stehen lassen. Anschließend morgens heiß ausspülen. Essigessenz gibt es übrigens in den meisten Drogeriemärkten oder in großen Einkaufsläden.
ich es satt bin dass die Banken beim Wechsel von Währung einen so abzocken! Diesen Vorteil, in der Eurozone, möchte ich mir nicht mehr nehmen lassen.
Bei einer Privaten Insolvenz ist jede Person, auch wenn gemeinsam veranlagt und verheiratet, nur alleinig für Pfändung haftbar. Der Dt. Staat betreibt gottseidank noch keine Sippenhaft! Habe diesbezüglich in www.recht.de unter Forum: Insolvenz nachgeschaut. Hier heißt es das man die Steuerrückzahlung behalten darf. Bin darüber aber selber noch nicht im klaren und will auch mal mit einem Steuerberater sprechen. Also auch lieber bei einem Steuerexperten nocheinmal nachhaken für die Zukunft!
Ein Kleid wenn möglich bitte! Ich kann diesen Einheitslook von Schwarzen Hosen nicht mehr sehen! Frauen haben doch den Vorteil richtig zu brillieren. Seien Sie mutig und wählen Sie ein farbiges Kleid! Lassen Sie andere die grauen Mäuse sein und heben Sie Ihre weibliche Form hervor!
Habe hierzu unter www.recht.de (Forum: Insolvenz) nachgeschaut. Hierzu können Sie mal §851c und ZPO unter google eingeben. Dieses Gesetz deckt genau Ihre Frage ab. Sie dürfen eine Altersvorsorge auch während der Privaten Insolvenz haben. Auch ich würde die Versicherung einfach beitragsfrei stellen um keine Kosten durch vorzeitige Auflösung zu verursachen. Im Alter haben Sie ja den Nutzen hiervon. Lieber eine neue abschliessen, allerdings nicht so hoch - finde ich etwas übertrieben. Müssen Sie noch einmal hinterfragen! Viel Erfolg!
Ja, im Zweifelsfall den Treuhänder schriftlich Fragen ob das in Ordnung geht, das Leben muß ja weitergehen.
Also der/die Treuhänderin kommt ja erst zum Zug wenn man vom Amtsgericht einen zugeteilt kriegt. Dann ist ja schon klar warum man eine Private Insolvenz für 6 Jahre absolvieren muß. Das heißt Sie müssen sich keine Gedanken über eine Begründung machen. Einfach mit dem Treuhänder telefonisch einen Termin machen und alle wichtigen Unterlagen mitbringen. Beim Termin nicht vergessen das der/die Treuhänderin objektiv sein muß. Der Treuhänder darf keine Tipps geben und auch keinen Rat. Aber er muß auch Fragen über Ihre Rahmenbedingungen beantworten. Zum Beispiel: Darf ich Ihnen per Fax gegebenenfalls fragen stellen? Kann ich Ihnen meine Gehaltszettel per Fax alle sechs Monate schicken um das Porto zu bezahlen? Also, ganz unverkrampft denn Kontakt mit Treuhänder/in in Anspruch nehmen. Der wird nämlich von Ihnen letztendlich auch bezahlt. Daher haben Sie auch ein Recht auf seinen Schutz gegenüber aggressiven Gläubigern(die immer an den Treuhänder verweisen!)und auf seine Betreuung.