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Antworten auf Fragen von NoName123

Womit muss man rechnen nach Unfall mit Anhänger ohne TÜV und Todesopfer?

beantwortet von andreas48 am 24. April 2008 12:50
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Strafrechtlich mit einer Bewährungsstrafe, Führerscheinentzug, Punkte

Zivilrechtlich mit einer Menge Forderungen hinsichtlich Schmerzensgeld und Verdienstausfall durch den Tod des Geschädigten und noch einiges mehr

Kommentar von Ffc036cccb112cb6a022ddc59880a454smallMimi081 am 24. April 2008 13:18

Zivilrechtl. ist da leider nicht viel zu machen. Bestattungskosten und ein geringes Schmerzensgeld für den nächsten Hinterbliebenen, eventuell Schadensersatz für ausgebliebene Zahlungsleistungen seitens des Opfers - der Rest ist hier irrelevant.

Strafrechtl. wird auch hier nicht viel geschehen, eine event. Freihheitsstrafe auf Bewährung oder eher eine Umsetzung in Tagessätze in Höhe des Verdienstes, der Rest ja (Punkte, Entzug zw. 3-9 Mo. kommt auf den Richter an).

Siehe auch hierzu folgendes Urteil: www.ra-kotz.de/verkehrsunfall14.htm



Womit muss man rechnen nach Unfall mit Anhänger ohne TÜV und Todesopfer?

beantwortet von Geisterfahrer am 24. April 2008 12:50
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anzeige wegen gefährlichen eingriff in den straßenverkehr und fahrlässiger tötung...



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