Als geistiges Eigentum wird im Unterschied zum Eigentum an körperlichen Gegenständen (Sachen im Sinne des § 90 BGB) ein ausschließliches Recht an einem immateriellen Gut, etwa einem Kunstwerk oder einer technischen Erfindung bezeichnet.[1]


Das geistige Eigentum ist "Eigentum" im Sinne des Art. 14 GG[2][3] und des Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)[4]. In Art. 17 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) wird es ausdrücklich geschützt.[5]
Die in Art. 17 Abs. 1 GRCh für das Sacheigentum vorgesehenen Garantien
sollen sinngemäß auch für das geistige Eigentum gelten. Das geistige
Eigentum umfasst nach dem Willen des Konvents neben dem literarischen
und dem künstlerischen Eigentum das Patent- und Markenrecht sowie die
verwandten Schutzrechte.

Genau wie meine Antworten. die darf auch keine löschen. Wer das dennoch tut macht sich strafbar