
Fotos von den Mängeln zu machen ist immer richtig, da man diese dann dem Reiseveranstalter als Beweis mit vorlegen kann. Ganz wichtig ist es, sich die Mängel vom Reiseleiter oder der Hotelleitung vor Ort bestätigen zulassen. Sonst können keine Ansprüche gelten gemacht werden, da man beweisen muss, dass man die Mängel angezeigt hat und der Reiseleitung die Möglichkeit gegeben hat Abhilfe zu schaffen. Zuhause muss man sich selbst (also nicht über das Reisebüro, den die dürfen das nicht) direkt mit seiner Beschwerde schriftlich (per Einschreiben!) und innerhalb von 30 Tagen an den Reiseveranstalter wenden, da sonst jeder Anspruch entfällt. In der Beschwerde sollte man genau angeben wann und wo man war,was man gebucht hat und was alles(!) bemängelt wird und vor allem das man eine Entschädigung fordert. Möglichst in Euro direkt angeben. Ansonsten kann es passieren, dass der Veranstalter das zwar zur Kenntnis nimmt, aber es als Hinweis wertet! Wie viel man bei welchen Mängeln bekommen kann, steht in der sgn. Frankfurter Tabelle (findet man im Internet, einfach googlen), nach dieser wird sich bei der Berechnung immer gerichtet. Weitere Informationen gibt es dazu im Reiserecht §§ 651 c-g (ebenfalls google)!
LG ^^