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Antworten von NORDANWALT Gute Antworten


Zweiwöchige Rücktrittsfrist bei Mietvertrag?

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 22. Dezember 2009 13:09
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...das 14tägige Widerrufsrecht gibt es nur bei Haustürgeschäften oder sog. Fernabsatzverträgen (z.B. Bestellung über das Internet), also überall dort, wo man aus der Situation heraus den Vertragsgegenstand nicht genau prüfen kann. Eine seelische Ausnahmesituation hilft hier nicht. Es bleibt mithin nur die fristgerechte Kündigung oder (aber nur ganz vielleicht) eine Anfechtung des Vertrages...


Privater Schuldschein- Vereinbarungen unwirksam. Geld oder Sachwerte zurück

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 3. Dezember 2009 13:42
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...Frage ist, wer die Option hat, zu wählen, ob Geld oder Sachwerte. Da würde man den Vertrag sehr genau prüfen müssen. I.Ü. beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre, ab Fälligkeit des Darlehens...

Kommentar von ninja1289 am 3. Dezember 2009 17:31

Die Entscheidung liegt laut Vertag bei mir. Damals auch für den Freund ok, da er grosse Interesse an den Dingen hatte. Das ist jetzt leider anders. Wir hatten den "Schuldschein" damals zusammen erstellt, damit keine Unstimmigkeiten auftreten können. Jetzt will er höchstwahrscheinlich zum Anwalt, was bei 9000,-Streitwert natürlich echt weh tut.Bin eigentlich auch der Meinung, dass er sich nun mit den Sachwerten zufrieden geben müsste, hoffe, dass das der Anwalt auch so sieht. Es schien alles so "wasserdicht" für beide.Danke für die Antwort


Strafmöglichkeiten in Deutschland

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 27. November 2009 13:16
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...an Strafen gibt es lediglich Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen. Danaben gibt es noch (Geld-)Bußen und Maßregeln, da aber eben keine "Strafen" sind...


körperverletzung verjährung

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 24. November 2009 13:18
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Hilfreichste Antwort

§ 199 II BGB: "Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung ...,des Körpers, der Gesundheit ...beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung ...an."

Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtsfindung :-))

Richtig ist aber auch, daß die Kausalität (Ursächlichkeit) zwischen der Handlung und dem Schaden vorhanden und auch bewiesen werden muß.


Warenkreditbetrug wegen 27 EUR

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 16. November 2009 13:40
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...wenn man vorher nicht zu dreist war und jetzt einigermaßen geschickt ist, wird man eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO, wegen geringer Schuld, erreichen. Vielleicht auch mit einer Geldbuße (§ 153 a StPO), die übrigens in einer Summe und nicht in Tagessätzen, wie Geldstrafen, festgesetzt wird...


was ist die strafe dafür,...?

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 16. November 2009 13:22
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...das Verabreichen von Gift bedeutet zumindest eine Körperverletzung (§ 223 StGB). Ob "schwere" oder "gefährliche" hängt wie auch die Bestrafung von den Umständen der Tat und deren Folgen ab. Erwachsene bekommen dafür bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Jugendliche eine richterliche Ermahnung, sozial Stunden oder Jugendarreest...


Ist Rechtsberatung zu Hartz4 per 0900er Hotline erlaubt?

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 13. November 2009 19:08
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...was soll man gegen (Un-)Wissen, daß auf Vorurteilen beruht anschreiben??

Natürlich haben die 0900-Nummern einen schlechten Ruf ( so wie McDonald`s und Bild auch ) und das häufig auch zu Recht. Einiges Wissen könnte aber weiterhelfen: Die 0900-Nummern unterscheiden sich durch die Ziffern, die darauf folgen. "3" und "5" sind für Sex und Spiele, die ruft nie jemand an, weil man ja keinen Nutzen daraus zieht. Die "1" ist für reine Informationsdienste, wie Wetter, Stau oder eben Rechtsberatung. Überwacht wir das ganze von der Bundesnetzagentur.

Ruft man nun doch so eine Nummer an, muß zunächst einmal am Anfang eine klare und noch kostenfrei Ansage erfolgen, was das folgende Gespräch den kostet. Man könnte also gleich wieder auflegen und müsste nichts bezahlen. Erfolgt der Anruf vom Handy, hat die Kostenansage keine Gültigkeit, da die Kosten dann vom Handyprovider abhängen.

Kommt das Gespräch zustande, dann kann man nicht, wie früher, stundenlang telefonieren und damit sein ganzes Vermögen durchbringen. Vielmehr ist nach einer bestimmten Zeit automatisch Schluß. Wenn wir es noch richtig in Erinnerung haben handelt es sich um maximal 1/2 Stunde, also knapp € 60,-.

1,99 Euro/ Minute sind in Anbetracht von Harz IV und Niedriglöhnen ein stolzer Preis. Bei einem Stundensatz von guten Rechtsanwälten iHv € 180,- ist es aber noch erträglich, auch, wenn man sich anschaut, was Schlüsseldienste und andere Handwerker aufrufen. Die Alternative wäre die außergerichtliche Beratungshilfe. Dafür muß man zu seinem Amtsgericht fahren und sich einen Berechtigungsschein holen. Dann muß man mit einem Rechtsnwalt seines Vertrauens einen Termin vereinbaren, dort hinfahren und € 10,- Selbstbeteiligung bezahlen. Alleine für diese € 10,- könnte man, ohne weiteren Aufwand, schon gut fünf Minuten telefonieren. Wenn man sich überlegt wieviel Information in 30 Sek. Werbespot passen, kann man, wenn man den Anruf gut vorbereitet, schon eine ganze Menge Information abgreifen.

Und nun stellt sich die Frage, mit wem man denn da telefoniert. Grundsätzlich muß, wo Rechtsanwalt drauf steht, auch Rechtsanwalt drin sein. Alles Andere wird bestraft. Aber natürlich dürfen Fahrradfahrer auch nicht auf dem Fußweg oder bei Rot über die Ampel fahren und machen es mit Vorliebe trotzdem. "Was ich selber denkund tu trau` ich jedem anderen zu, soll heißen, schwarze Schafe gibt es immer und überall und es hilft nur das alte Spiel von Versuch und Irrtum.

Schließlich bringt eine Rechtsberatungshotline nur dort wirklich Nutzen, wo die Fragen eindeutig und ihr Hintergrund geklärt ist. Richtig ist hier schon bemerkt worden, daß sich am Telefon Unterlagen nur schwerlich lesen und überprüfen lassen. Sind diese Unterlagen aber notwendig, um auf den eigentlich Kern der Frage oder des Problemes zu kommen, dann ist die Rechtsbratungshotline für die Problemlösung sicherlich nicht das geeignete Mittel.

Wir haben daher unsere Hotline eigentlich nur für den akuten Fall eingerichtet, in dem man z.B. an der Unfallstelle nicht weiß, wie man sich nun richtig verhält oder wo einem ein Anderer (Arbeitgeber, Mieter, Verkäufer...) etwas an den Kopf wirft, was man so schnell nicht einschätzen kann. Hier werden häufig Fehler gemacht und dadurch Fakten geschaffen, die man später nicht mehr aus der Welt bekommt und die dann erheblich mehr Geld kosten, als der schnelle Anruf.

Insofern weisen wir auf unserer Hompage www.nordanwalt.de auch ausdrücklich darauf hin, wofür die Hotline nicht geeignet ist, aber auch, wer die Anrufe entgegen nimmt und, daß das vertelefonierte Geld selbstverständlich zurückerstattet wird, wenn wir ausnahmsweise einmal eine Frage nicht beantworten können.

So geht es uns denn auch wie McDonald`s und Bild...keiner ruft uns an :-))

Kommentar von Katastrophe82 am 15. November 2009 15:52

Ihre Ausführungen sind ja gut und schön.

Es geht hier aber lediglich darum, dass kein Anrufer zu 100% Sicherheit hat, dass am anderen Ende der Leitung auch tatsächlich ein Anwalt und nicht ein Erfüllungsgehilfe, welcher lediglich über einige Sachkenntnisse verfügt antwortet. Dann nämlich würde es sich wieder um Betrug handeln. Eine gebühr von 1,99€ wären in diesem Fall ebenfalls unangemessen.

Hartz4 Empfänger erhalten zuerst einmal einen Beratungshilfeschein und stellen einen Antrag auf PKH. Diese Formulare haben Rechtsanwälte immer vorliegen.

Damit ist 1,99 € nicht nur ein stolzer Preis, sondern grenzt schon an Ausbeutung. Das ist zum einen verwerflich und zum anderen sind Anwälte dazu verpflichtet, Mandanten korrekt zu beraten, auch über die Möglichkeiten von Beratungshilfeschein und PKH. Diese Hinweise gibt aber nicht ein einziger Anwalt, der mit 0900er Hotline arbeitet.

Ich könnt noch vieles mehr anführen, da ich aber Ihrer Meinung nach unwissend bin und meine Ausführungen auf Vorurteilen beruhen, belasse ich es bei diesen Hinweisen. Ich rate nur jedem dringend ab, die 0900er Hotlines, angeboten on vermeintlich seriösen Rechtsanwälten zu kontaktieren. Lieber mit einem Beratungshilfeschein zu einem Anwalt in der nähe gehen. Das ist billiger und seriöser als jede Telefonische 0900er Hotline es je sein wird.

Kommentar von Katastrophe82 am 15. November 2009 16:11

0900-1 875 001-343

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/sozialrecht-hartziv/alg2.php?gclid=COTUovKjjZ4CFUtp4wodZ3dQqg

Anrufen ohne 0900-Nr.

11 8 38 ebenfalls für 1,99 €/min Nennen Sie das etwa seriös? Ich nicht?

Kommentar von Katastrophe82 am 15. November 2009 16:34

Gegen Zahlung eines Kostenvorschusses erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit die rechtliche Bewertung Ihres Problems und, soweit gefordert, Hinweise für die weitere Vorgehensweise und eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Hierzu kann ich nur sagen, Beratungshilfeschein holen und zu einem Anwalt in der nähe gehen. Der wird seine Mandanten auch entsprechend beraten. Das hat nicht etwa etwas mit der von Ihnen beworbenen Dienstleistung zu tun als vielmehr damit, dass ohnehin in den meisten Fällen ein Anwalt aus der näheren Umgebung der Mandanten aufgesucht werden muss, schon allein aus Kostengründen

Weshalb wird das wohl in Ihrem Internetauftritt nicht erwähnt? Damit unwissende auf diese Masche hereinfallen und Ihnen das Bankkonto füllen. Herzlichen Glückwunsch!!!

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNORDANWALT am 22. Dezember 2009 13:21

...was für ein Unsinn oder weist der Bäcker darauf hin, daß es drei Strassen weiter für Bedürftige eine kostenlose Essensausgabe gibt. Auf dieser Plattform haben wir es schon diverse Male getan...


Bewährungshilfe nicht erschienen nun Vorladung was passiert?

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 6. November 2009 13:23
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...höchstwahrscheinlich ist eine Restfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Dafür gibt es Bewährungsauflagen. Wenn man sich an die nicht hält, dann fährt man halt wieder ein. Die Regeln machen "die Anderen" und wer sich nicht an die Regeln hält, darf nicht weiter mitspielen...

Kommentar von tante4711 am 5. Dezember 2009 11:44

hallo, sehr informative antworten von Ihnen. wie ist das, wenn V.a. erneute straftat besteht, ehefrau weiss nicht wielange bewährung geht, hat man da einsicht in bzr, oder erst bei anklage von staa? vielleicht höre ich was von Ihnen.danke


Darf man den Versicherungsvertreter nach seiner Provision fragen?

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 2. November 2009 18:59
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...richtig sind sich alle einig, daß man natürlich fragen kann. Eine Antwort darf man aber nicht erwarten. Viele Versicherungsvertreter sind nämlich von der Versicherungsgesellschaften insoweit zum Schweigen verpflichtet und würden im Zweifel hohe Vertragsstrafen zahlen müssen, wenn sie diese Pflicht verletzen. Grund: Die Versicherungsmakler stehen auch untereinander in Konkurrenz und haben mit den Gesellschaften unterschiedlich hohe Provisionen ausgehandelt. Damit ist auch untereinander Stillschweigen geboten...

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 6. November 2009 15:03

diese regelung gilt eventuell für makler...ich kenne die gar nicht und grundsätzlich teilen meine kollegen diese auch im beratungsgespräch auch mit


Ist eine kostenlose Rechtshilfe durch den Beratungshilfeschein auch im Pfändungsrecht möglich?

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 2. November 2009 18:10
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..der Beratungshilfeschein, den man bei dem für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht bekommt, geht für jede rechtliche Beratung. I.Ü. sind die Tipps von "smisi" sehr gut...

Kommentar von smisi am 3. November 2009 10:45

Danke fürs Kompliment, Herr/Frau Kollege !!!

Kommentar von Fda1878168e51e5975e9f605116c6748smallNORDANWALT am 6. November 2009 13:25

...jeder Zeit gerne :-))



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