Diese Liste enthält alle Antworten von NORDANWALT, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

§ 199 II BGB: "Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung ...,des Körpers, der Gesundheit ...beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung ...an."
Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtsfindung :-))
Richtig ist aber auch, daß die Kausalität (Ursächlichkeit) zwischen der Handlung und dem Schaden vorhanden und auch bewiesen werden muß.

...§ 267 StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe...in besonders schweren Fällen, Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr...

...der Grundbucheintrag ist grundsätzlich Sache des Notares, der bei einem Kauf von Grundeigentum sowieso gebraucht wird. Damit sollte sich aber auch jeder "normale" Rechtsanwalt auskennen. Trennung und Todesfall der Miteigentümer sollten auf jeden Fall vorher geregelt werden. Das kann ebenfalls ein Rechtsanwalt oder ein Notar. Für die finanziellen Belange braucht man einen Berater, der unabhängig ist, insbesondere kein eigenes, finanzielles Interesse am Ergebnis der Beratung hat. Häufig tut es aber auch die Hausbank. Wenn es nur um die Grunderwerbssteuer geht, wird man einen Steuerberater nicht brauchen. Ist aber mehr im Spiel, sollte man einen hinzuziehen. Grundsätzlich kann man also mit Notar und Hausbank hinkommen. "Günstige Pakete" sind in der Regel mit einiger Vorsicht zu genießen. Weihnachten ist noch weit und niemand hat etwas zu verschenken. D.h. auch der "günstige" Anbieter muß sein Geld verdienen. Wo eventuelle "Fallen" sind, kann man dann nur erkennnen, wenn zumindest ein Zweiter das Ergebnis des Ersten kontrolliert...

Frage ist, ob die Unterhaltzahlungen frei vereinbart oder "tituliert" sind. Im Zweiten Fall kann man nicht einfach kürzen, da dann die Zwangsvollstreckung aus dem Titel droht und eventuell auch strafrechtliche Konsequenzen drohen können. Wenn es einen Titel gibt, dann kann man diesen ändern lassen. Wenn ein Unterhaltsberechtigter schuldhaft eigene Einkommensmöglichkeiten nicht nutzt, dann kann ein fiktives Einkommen festgesetzt werden, das dann auf die Unterhaltsansprüche angerechnet wird. Die Abänderung des Unterhaltstitels muß durch das Familiengericht erfolgen. Dort wiederum herrscht Anwaltszwang. Der nächste Weg sollte also zum Rechtsanwalt führen.
Jona1234 am 28. August 2008 13:32 Ich hoffe fuer Dich newcommer, das bis jetzt noch kein Titel vorhanden ist, du hier noch nichts unterschrieben hast. Desweiteren muss ich berichtigen, "herrscht Anwaltszwang" Diese Asusage ist nicht richtig. Du kannst dich auch ohne Anwalt vertreten lasen oder es selbst tun. liebe Gruesse ros
du scheinst ja sehr viel Ahnung darüber zu haben, Kompliment. Ich mache alles mit Ruhe und bedacht, da unsere Tochter prio 1 hat. Einen Titel habe ich nicht unterzeichnet. Vielen Dank für deine Auskünfte
NORDANWALT am 28. August 2008 15:34 Danke für das Kompliment und viel Glück. Irgendwie ist mal wieder der Kommentar verrutscht. Der sollte ein höher.
NORDANWALT am 28. August 2008 14:30 Nach herrschender Meinung besteht auch in der I. Instanz sehr wohl Anwaltszwang, wenn eine derartige Unterhaltssache als - auch ehemalige - Folgesache zu einem früheren Ehescheidungsverfahren nunmehr selbstständig betrieben wird. I.Ü., was soll das?? Wir geben hier lediglich Tipps, die in der Praxis wunderbar funktionieren.
Jona1234 am 29. August 2008 13:04 Ih brauchte keinen Anwalt konnte alles selbst taetigen. Ich haette von dem Verein Vaeternotruf auch gerichtlich Beistand bekommen, aber nur wenn ich dies gewuenscht haette. dieser Beistand ist kein Rechtsanwalt oder so. Ich denke, dass bezug nehmend in Sachen Scheidungen, viel zu oft Rechtsanwaelte/innen sich eine goldene Nase verdienen wollen, nicht auf Einigung bedacht sind, sondern krieg fuerhen wollen, bringt ja dann auch mehr ein. z.b. meine EX/ihre Rechtsanwaeltin schrieben zig Briefe, deren Inhalt nur provozierend war, ohne Fakten, jedoch voll mit Luegen. Auf diese Briefe antwortete ich rein sachlich und mit Fakten, bat darum direkt die Anwaeltin, odch solche Darstellungen die nicht der Wahrheit entsprechen zu lassen, denn soetwas scheurt nur Krieg und die Kinder haben durch solche steandigen Behauptungen nur Nachteile. IM MITEINANDER AUSEINANDER GEHEN, muss das Aliengen sein, un dweiterhin als einzelnes Elternteil fuer die gemeinsamen Kinder dazusein. Natuerlich waren solche Antworten von mir direkt, ohne Rechtsanwalt, und das aergerte die Anwaeltin meine rEX sehr, und sie schrieb sich fast die Finger wund, jeodch keine Reaktionen, so wie sei es gerne haette. also keine Chance durch vermehrtes hin und her gehenden von Briefen noch mehr zu verdienen. Auch hat diese Anwaeltin keinerlei Verantwortung gegenueber den Kindern gezeigt, sondern die Ex mitunterstuezt, die Kinder als Waffe gegen mich einzusetzen. Als dies auch nichts half, ging die Anwaeltin so weit, das sie sogar mithalf, das ich meine Arbeitsstelle verlor und die Mieterin aus der vermieteten Wohnung auszog. Also bitte, ich weis es gibt auch gute Anwaelte, doch die meisten sind darauf aus, hier gute Kasse zu machen, ZUM LEIDWESEN, zur SEELENQUAL DER KINDER. liebe Gruesse ros
NORDANWALT am 29. August 2008 14:20 Wenn man sich die Ergebnisse anschaut, hat es offensichtlich ohne Anwalt doch nicht so richtig funktioniert: Job weg, Zusatzeinkommen weg, Kinder aufgehetzt. Bei so einem Ergebnis sollte man vielleicht einmal darüber nachdenken, ob man wirklich keinen Anwalt brauchte und wirklich alles selber konnte. Gerade mit einem geldgeilen Anwalt hätte man sich vielleicht zu viert an einen Tisch setzen und einen wunderbaren Scheidungsfolgenvergleich IM MITEINANDER ausgehandeln können. Das finden die profitorientierten Rechtsanwälte nämlich ganz besonders toll, weil sie dann zusätzlich noch eine Vergleichsgebühr verdienen, die um die Hälfte höher ist, als bei einem gerichtlichen Vergleich. I.Ü. wird der Anwalt auch und gerade dafür bezahlt, daß er parteisch ist. Ausschließlich die Interessen seines Mandanten zu vertreten und nur diesem gegenüber absolut loyal zu sein, daß ist sein Job! Wenn dann der Gegner um jeden Preis die Konfrontation will, soll er sie gerne haben.
Jona1234 am 30. August 2008 14:00 Es kommt nicht darauf an, ob man einen Anwalt hat oder nicht, es kommt darauf an, ob das Gericht, sprich Richter/in neutral ist. Sorry ich habe mich auch nicht korekt ausgedrueckt, anfangs hatte ich anwaltschaftliche Vertretung genommen gehabt, jedoch als ich merkte, dass hier kein Anwalt und das ist so, KEIN Anwalt etwas machen kann, habe ich ohne Anwalt alles zu Ende gefuehrt. Warum KEIN Anwalt etwas machen kann? Die Richterin sagte in der ersten Verhandlung gleich am Anfang zu mir: Was wollen sie, ich bin selbst Mutter von 2 Kindern, vor kurzem geschieden, ich weis was Kinder brauchen und was fuer die Kinder gut ist.(natuerlich leben die Kinder bei der Richterin) Dementsprechend verlief auch die Verhandlung, einseitg und alles zu Gunsten der Mutter. ein darauf gestellter Befangenheitsantrag wurde natuerlich abgelehnt. Ich war Trennungsbeginn im Jugendamt, habe um Mithilfe gebeten, da die EX mehr und mehr den Umgang boykotiert etc. Das Jugendamt(JA) versuchte mit der Mutter zu reden, sie dazu zu bewegen zu einem gemeinsamen Gespraech ins JA zu kommen, die Mutter lehnte alles ab, teilte mit, das hierfuer ihrerseis kein Bedarf vorhanden ist. IN der Stellungsnahme des JA ans Gericht,finden sie nichts, das hier die Mutter jegliches Gesprach blockiert. . Ich ging zum Jugendamtsleiter, erzaehlte ihm dies und auch das die Stellungsnahme viele wesentlichen Punkte verschweigt, auch das die Mutter immer zu den Kindern sagt: Das ist so mit dem Jugendamt besprochen, obwohl hier keinerlei Absprache stattfand, hier das Jugendamt den Karren von der EX aus dem Dreck zieht, und das auf Kosten der Kinder. der Leiter sagte er werde ein klaerendes Gespraech fuehren, und mich umgehend darueber informieren, seine eigenen Worte waren: Das Jugendamt laesst sich nicht vor den Karren der Mutter spannen. er rief mich jedoch nicht an und ca. 5 Wochen spaeter rief ich an und er teilte mir mit, er wird sich nicht in diese Angelegenheit mischen. Etws spaeter stellte sich heraus, dass die Mitarbeiterin des Jugendamtes, die mit unserem Fall vertraut wurde, beruflich mit der Schwester der EX zusammenarbeitet. Ich lies ein neutrale Stellungsnahme von Frau Beate Kricheldorf taetigen, in der ganz klar hervorgeht, das das Verhalten und Tun der Mutter PAS in die Kinder bringt, und legte diese dem Gericht vor. Die Richterin wuerdigte die Stellungsnahme nicht, und lies sie nicht als Stellungsnahme gelten, geschweige denn zu. Ich brachte bei der Richterin in Unterhaltssachen vor, dass die Anwaeltin und die EX durch gemeinsames Tun dazu beigetragen haben, verantwortlich sind, dass ich meine Arbeit verloren haben, und auch die Mieterin ausgezogen ist. Dies brachte ich waehrend der Verhandlung mehrmalig vor, bis die Rechtsanwaeltin sagte: Wenn sie das noch einmal sagen, werde ich gegen sie vorgehen. Dazu sagte die Richterin: Ja Herr R. wenn sie das noch einmal sagen, werde ich das dem Staatsanwalt uebergeben, durch den Saatsanwalt ueberpruefen lassen. Ich: Also wenn ich nocheinmal sage das die Rechtsanwaeltin und die EX dazu beigetragen haben, dafuer verantwortlich sind, das ich meine Arbeit veloren habe und die Mieterin auszog, uebergeben sie es dem Staatsanwalt und wiederholte dies nochmal. Weder die Rechtsanwaeltin noch die Richterin gingen drauf ein, sondern machten weiter in de Unterhaltsklage. Ich sagte: Moment einmal bitte, sie Frau Richterin wollen doch dies jetzt dem Staatsanwalt uebergeben. Die Richterin: Besprechen sie dies mit ihrem Anwalt. Ich: Sie haben doch eben gesagt, das sie diese Sache jetzt dem Saatsanwalt uebergeben. ich wende mich zu der Rechtsanwaeltin und sage: Sie wollen doch auch gegn mich jetzt orgehen, ich bitte drum. Sie wissen ja, das ich schriftliche Beweise habe, Faxe etc. die belegen, welche Vebindung sie mit der Arbeitgeberin und Mieterin haben, auch geht aus den Faxen klar hervor, das dies bezgl. dem gesamten Scheidunsverfahren ist. Ich erhalte keinerlei Antwort mehr.
Zu ihrer Bemerkung "Wenn dann der Gegner um jeden Preis die Konfrontation will, soll er sie gerne haben.
Sie wisen nicht, wie in dieser gesamten Zeit, 1 Jahr 8 Monate die Kinder mehr und mehr seelisch aufs grausamste gelitten haben. Die Kinder wurden und werden angelogen, wissen nicht mehr was die Wahrheit ist, wurden durch die Manipulation dazu gebracht, jeglichen Kontakt mit mir nur als belastend und schrecklich zu spueren. Der Grosse, damals 14 Jahre alt sagte mir: Du hast deinen Sohn verloren, sagte du A..Loch etc. Ich konnte die Schmerzen der Kinder spueren, wahrnehmen und sehen. Die Schmerzen sgten ganz klar: Wir lieben Dich, wir wissen nicht warum, doch duerfen wir es nicht, es es tut so weh. Alles was ich in der Scheidung machte, war daon gepraegt, das es friedlich und wirklich zum Guten der Kinder beitagen sollte. Haette ich jetzt den Kampf den die Ex, Rechtsanweltin wollte, mitgemacht, haetten die Kinder noch mehr und vorallem laenger leiden muessen. sie als Rechtsberatung wissen selbst, wie lange man solchen Kampf fuehren kann, ueber viele jahre hinweg. Was waere das Ergebnis draus: Viele Jahre, in denen die Kinder noch mehr manipuliert werden, ihre gesamte Entwicklung sich nur noch negativer gestalten wird, als sie bereits schon ist. Und sie werden waehrend des Kampfes erwachsen, sind Erwachsende deren Seele und Gefuehle so extrem hat leiden muessen, das sie psychisch dauerhaft erkrankt sind. Koennen sie das als VATER der die gemeinsamen Kinder bedinungslos liebt, VERANTWORTEN?? Wenn sie alles genau gelesen haben, wissen sie, hier war nur Betrug, Manipulation, Luege und vorallem einseitge Vertretung seitens Richterin, Jugendamt etc. vorhanden. nach dem Motto: Wir Frauen halten zusammen. Haette ich hier nicht gestoppt, haette ich bei den heutigen Gerichtslaengen mehrere jahre benoetigt, incl. einem Rechtsanwalt. Und was haetten wir davon: Der Rechtsanwalt viel Geld und ich einen Pyrossieg, da die Kinder dadurch in allem kaputt gemacht worden sind.
Das beste Mittel sich zu wehren ist sich nicht anzupassen! Wer wircklich an die Kinder denkt, wird sie auch behalten. Wenn es nur ums Geld geht, sollte man einfach zahlen, das zahlt sich aus...bestimmt für die Kinder. Viel Glück!

Es war früher tatsächlich so, daß nur die Nettomiete gekürzt werden konnte. Heute ist es die Bruttomiete.

An den bisherigen Antworten ist einiges Wahres, aber auch viel nicht so ganz Richtiges dran. Wenn der Verkäufer die falsche Farbe geliefert hat, ist das Auto mangelhaft im Sinne von § 434 BGB. Dann muß der Verkäufer zuerst auf seine Kosten versuchen gem § 439 BGB nachzuerfüllen (neu liefern oder neue Farbe drauf). Kann er das nicht oder will er das nicht, ist also die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kannst Du gem. §§ 434, 439, 440, 323, 326 V, 346 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. In den ersten 6 Monaten nach Abschluß des Kaufvertrages muß der Verkäufer beweisen, daß er den Mangel nicht zu verantworten hat. Dazu hat der Verkäufer zum einen den Kaufvertrag (der die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit in sich trägt) und zum anderen seinen Angestellten, der mit Dir verhandelt hat. Wir können davon ausgehen, daß beide besagen werden, daß die Farbe, die Du unterschrieben hast, die bestellte Farbe ist. Du mußt also den Gegenbeweis bringen. Ehepartner sind sehr wohl als Zeugen tauglich!! Sie haben lediglich ein Aussageverweigerungsrecht. Wenn sie davon, nach gerichtlicher Belehrung, aber keinen Gebrauch machen, sind sie genauso viel wert, wie unabhängige Zeugen. Das Problem ist, unterstellt, Deine Frau sagt zu Deinen Gunsten aus, daß dann Aussage gegen Aussage steht. Wenn das Gericht aber nicht entscheiden kann, welcher Aussage es folgen soll, trifft es eine sog. Beweislastentscheidung. D.h., derjenige, der seine Geschichte zuerst hätte beweisen müssen, verliert. Hier ist das Problem, daß Du die falsche Farbe unterschrieben hast (s.o.). Das Beweisergebnis ist mithin relativ offen und Deine Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen, sind nicht unbedingt 100%tig. Bei derartigen Problemen sollte man tatsächlich immer einen Rechtskundigen um Rat Fragen. Manche wohlgemeinte Antwortversuche können, wenn man Ihnen folgt unter dem Strich ganz schön teuer werden. Will man eine belastbare, rechtliche Auskunft haben, kann man sich auch, um zunächst Kosten zu sparen zunächst an eine Rechtsberatungshotline, wie NORDANWALT, wenden. Unter der Rufnummer 090 01 66 73 72 sitzen dort, werktags von 8 - 22 Uhr, kompetente Rechtsanwälte am Telefon, die sich auch mit solchen Fragen auskennen. Alle notwendigen Infos dazu findet man unter www.nordanwalt.de .
raubkatze am 25. Januar 2008 14:04 Das wird so langsam richtig kompliziert. Danke für Deine Antwort. Ich werde nachher anrufen. Das Gespräch mit dem Händler soll morgen schon sein.