Darf ich für eine gute Sache lügen (Islam)?

Selamin Aleyküm Brüder und Schwestern❤️
Ich habe eine Frage bezüglich der Religion, also ob es Haram(Günah) ist zu lügen für einen guten Zweck. Also ich hab die ganze Zeit ein schlechtes Gewissen. Ich fahre bald auf Klassenfahrt und hab seid Anfang an keine Lust drauf gehabt. Als mein Lehrer sagte, dass es eine Schulverwaltung sei müsse ich da mit, da es Pflicht ist. Ich konnte es also nicht entscheiden, ob ich mitfahre oder nicht.
Nicht nur das, mein Vater musste in letzter Zeit sehr viel Geld ausgeben und wollte ihn nicht mit der Klassenfahrt belasten. Er verkauft in seinem Autoverkauf seit langem nichts mehr und hat ein Haus gekauft, die Hochzeit meines Bruders bezahlt, sehr viel in das Haus eingesteckt, meinem kleinen Bruder viele Spiele gekauft und jetzt hab ein schlechtes Gefühl wegen der Klassefahrt. Ich hab ihn mit meiner Mutter sprechen hören als er sagte, dass wir kaum noch Geld haben. Deswegen will ich lügen und so tun als wäre ich krank, damit ich nicht mit muss und die das Geld zurückzahlen. Also ich hab gelesen, dass die das Geld beim Krankheitsfall zurückzahlen. Meine Eltern bestehen drauf, dass ich zur Klassenfahrt mitfahre, aber wie gesagt ich hab so ein schlechtes Gewissen wegen meinem Vater und auch wegen der Lügengeschichten. Ich bin ein praktizierender Muslim und möchte eigentlich nicht lügen, denn ich weiß, dass es Haram ist, aber ich will das meinem Vater nicht antun. Bitte Helft mir ich Brauche schnell eine Antwort.
DANKE IM VORAUS ❤️

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Man darf generell nicht Lügen auch nicht für eine "Gute Sache"

'Abdullah Ibn Mas'ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
"Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Die Wahrhaftigkeit ist euch zur Pflicht gemacht; denn die Wahrheit führt zur Rechtschaffenheit, und die Rechtschaffenheit führt zum Paradies. Hütet euch davor, zu lügen; denn das Lügen führt zur Schändlichkeit, und die Schändlichkeit führt zumHöllenfeuer.«" (Mu).

„Verdammt seien die Lügner.“ (Sura az-Zariyat, Aya 10)


„Dann lasst uns gegenseitig verwünschen, auf das Allahs Verdammnis die Lügner treffe.“ (Sura Ali Imran, Aya 61)

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Ausnahmen vom Fasten

Folgende Menschen sind vom Fasten ausgenommen:

A. Kranke, deren Gesundheitszustand durch das Fasten möglicherweise ernsthaft beeinträchtigt werden könnte. Sie können das Fasten verschieben, so lange sie krank sind, und es später Tag für Tag nachholen.

B. Reisende, wenn sie von zu Hause weggefahren sind und sich unterwegs befinden, oder wenn sie nach Ankunft am Reiseziel beabsichtigen, in einigen Tagen wieder zurückzukehren. In diesen Fällen kann das Fasten vorübergehend während der Reisetage unterbrochen werden Die so versäumten Fastentage sind allerdings später Tag für Tag nachzuholen. Es ist jedoch besser für sie, wie im Qur’an niedergelegt, das Fasten auch während der Reisetage einzuhalten, sofern dies ohne zu große Beschwerlichkeit möglich ist.

C. Schwangere Frauen und stillende Mütter können auch auf das Fasten verzichten, doch müssen sie es später Tag für Tag nachholen

D. Frauen während der Dauer ihrer Menstruation (maximal zehn Tage) oder nach der Niederkunft (maximal vierzig Tage) sollen nicht fasten. Sie müssen das Fasten verschieben, bis diese Perioden vorüber sind, es dann aber Tag für Tag nachholen.

E. Männer und Frauen, die zu alt und schwach sind, sich dieser Pflicht zu unterwerfen und die Beschwerlichkeiten auf sich zu nehmen. Sie sind von dieser Pflicht ausgenommen, doch wenn sie die Mittel dazu haben, müssen sie für jeden Tag des Ramadan, an dem sie nicht gefastet haben, einem bedürftigen Muslim eine volle Mahlzeit (oder deren Gegenwert in Geld) zukommen lassen. Wenn immer sie in der Lage sind, zu fasten, und sei es auch nur einen einzigen Tag lang während des ganzen Monats, dann sollten sie dies tun und für die übrige Zeit den Ausgleich vornehmen.

F. Kinder, die noch nicht die geschlechtliche Reife erlangt haben, sind von der Pflicht des Fastens ausgenommen. Es ist jedoch empfehlenswert, sie bereits vor Erreichen des Alters, ab dem das Fasten zur Pflicht für sie wird, dazu zu ermutigen, während des Ramadan einige Tage zu fasten.

G. Geisteskranke Menschen sind von der Pflicht des Fastens ausgenommen.

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