Also mit Fensterfirmen kenne ich mich nicht aus, bin aber "Gelernter" Betriebswirtschaftler. Deshalb traue ich mir mal ein paar Denkanstöße zu geben - wie groß ist das Einzuggebiet - wie viele gleiche oder ähnliche Firmen gibt es in dem Gebiet - wie sehen die Fenster an den Wohngebäuden aus - neu oder erneuerungsbedürftig.
Geh doch mal auf die IHK und lass dich beraten. Meistens ist Erstberatung und Existenzgründerseminar sogar kostenlos.
Ich würde sagen ja, zumindest wenn es sich um eine anerkannte Ersatzschule handelt. Meine Tochter besucht die Hotelfachschule (muss Schulgeld zahlen) und bekömmt Schülerbafög - also die Variante wo nichts zurückgezahlt werden muss. Wenn deine Eltern in den Einkommensgrenzen liegen müsste es also klappen, aber die Frage kann dir die Schule auch, und vorallem sicher beantworten - und das bereits bevor du einen Vertrag unterschrieben hast, denn du wissen ob sie generell Bafög-fähig sind.
Ich würde sagen ja, zumindest wenn es sich um eine anerkannte Ersatzschule handelt. Meine Tochter besucht die Hotelfachschule (muss Schulgeld zahlen) und bekömmt Schülerbafög - also die Variante wo nichts zurückgezahlt werden muss. Wenn deine Eltern in den Einkommensgrenzen liegen müsste es also klappen, aber die Frage kann dir die Schule auch, und vorallem sicher beantworten - und das bereits bevor du einen Vertrag unterschrieben hast, denn du wissen ob sie generell Bafög-fähig sind.
Doch. Angeben musst du ihn schon führt aber zu keiner Steuererhöhung. Damit soll vermieden werden das mehr wie 1 400,-- €-Job steuerfrei ausgeübt wird. Schau mal ganz genau in die anlage N. Da gibt es die Zeile pauschalversteuerter Arbeitslohn (oder soh ähnlich) - dort trägst du die Jahressumme ein. Da Minijobs ja bei der Knappschaft gemeldet werden müssen, kannst du sicher sein das das FA davon schon weiß, oder davon in Zukunft erfahren wird.
Übrigens: SV und Steuern führt der Arbeitgeber pauschal (und zusätzlich zu dem Lohn den er dir zahlt) an die Kanppschaft ab.
Kurz und Knapp: die Kfz-Haftpflichtversicherung trägst du im Mantelbogen Seite 3 ein - Police als Kopie dazu macht sich immer gut und vermeidet Nachfragen.
Krankheitskosten: da gehören auf jeden Fall Praxisgebühren, Zuzahlungen für verordnete Heil- und Hilfsmittel, Medikamente u.ä. Rechnungen vom Optiker, Prothesen usw. rein. Du musst aber schon sehr hohe Beträge zusammen bekommen, da davon in Abhängigkeit von Familienstand und Einkommen erst mal ein bestimmter Prozentsatz als "Zumutbare Belastung "zu tragen ist. Also mit 50 € brauchst du da nicht anfangen, die wirken nicht steuersenkend. Und dann bitte alle Belege mit einreichen (sonst regiert ggfs. der Rotstift bei Medikamenten)
Für die Fahrtkosten kannst du die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen (du trägst in der anlage N deine Arbeitsstelle ein, die anzahl der tage an denen du gefahren bist und die einfache Entfernung- also nur 1 Fahrtstrecke). Zusätzlich kannst du im Mantelbogen Seite 3 die Kfz-Haftpflicht angeben (Kopie der Versicherungspolice dazu und fertig). Die wird berücksichtigt weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Mehr geht aber nicht, also keine Kaskoversicherung und keine Kfz-Steuern.
War noch nicht da, aber guck mal bei holidaycheck.de da gibts über 180 Bewertungen und 83 % Weiterempfehlungsrate. Du musst nicht angemeldet sein um Bewertungen zu lesen...
Du musst eine Steuererklärung machen, da du Einkünfte hast die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Insolvenzgeld) und wenn diese Einkünfte im Jahr mehr als 410,-- € betragen. Da spielt es keine Rolle ob eine Aufforderung gekommen ist oder nicht. Für den Lehrgang kannst du Weiterbildungskosten geltend machen in dem du die Fahrtkosten mit 0,30 €/Entfernungs-km ansetzt und davon den monatl. Zuschuss vom Arbeitsamt abziehst. Der Werbungskosten pauschbetrag von 920,-- ist ein jahresbetrag, der dir auch zu steht wenn du nur wenige Tage oder Wochen gearbeitet hättest. Die Gefahr das du nachzahlen musst ist relativ gering, da der monatliche Lohnsteuerabzug darauf ausgelegt ist das das ganze Jahr gearbeitet wurde. Alle Pauschbeträge (Werbungskosten, Sonderausgaben, usw.) sind als 1/12 in die Tabellen eingearbeitet, die das Lohnsteuerbüro zugrunde legt. Sie stehen dir aber in voller Höhe zu(also 12/12)auch wenn du nur ein halbes Jahr gearbeitet hast. (Übrigens kannst du dir das auch im www. vollständig durchrrechnen). Und vergiß nicht Kfz-Haftpflicht evt. Berufshaftpflicht u.ä. als Sonderausgaben geltend zu machen.
Kurz erklärkt: Einsatzwechseltätigkeit ist dann wenn du mindestens 8 Stunden von zu Hause weg UND 30 km von der Wohnung bzw. Firma entfernt bist. Bei dir zählt die Entfernung von der Firma. Dabei musst du dann die einfache Entfernung ansetzen. Bist du nur 25 km von der Firma weg gibts leider keinen Verpflegungsmehraufwand. Und dann zählt in dem Fall das ihr immer erst in die Firma fahrt die Zeit vom Verlassen des Firmengeländes bis zum Wiedereintreffen. Fahrt ihr mit dem Firmenauto von euch zu Hause zählt die Zeit von der Haustür bis zur Haustür. Ladezeiten in der Firma werden von manchen FA schon als Abwesenheitszeit behandelt soweit es sich nur um geringe Zeiten wie z.B. 0,25 h täglich handelt. Das ist dann aber schon wieder ermessensfrage. Also verlässt du 8.00 die Firma und fährst 16.15 wieder auf den Hof hast du die 8h sicher voll. Entscheidend ist nicht die anzahl der Arbeitsstunden, sondern der Abwesenheit. (Aber bei ner Steuerprüfung in der Firma sollte der Chef nicht in Erklärungsnot kommen warum ihr nur 6 Arbeitsstunden in der Regel habt und immer Abwesenheit über 8/12/24h gegenüber dem FA nachweist :))
Ich gehe davon aus das du die angaben richtig in der anlage N angegeben hast ? Wenn ja, hat es das Finanzamt schlicht und einfach vergessen - sind auch bloß Menschen. Dann schreibst du sofort einen Einspruch (muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides geschehen). Du kannst natürlich auch den Bearbeiter anrufen, und fragen warum die Km nicht berücksichtigt wurden. Evt. nimmt er das dann schon als einfachen "Antrag auf Änderung des Bescheides" an. Dann geht es viel schneller als mit Widerspruch. Dann aber genau darauf achten das die Änderung schnellstmöglich bei dir ankommt, ansonsten doch noch Widerspruch einlegen und auf den telefonisch gemachten Antrag verweisen.
mühlengeist