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Wirkt sich aber nur aus, wenn du zusammen mit fahrtkosten, Berufsbekleidung und dgl. mehr absetzen kannst als die 920,00 € Pauschbetrag, die jeder kriegt unabhängig davon wie weit der Arbeitsweg ist oder wie hoch eben der Gewerkschaftsbeitrag ist.
Ich gehe davon aus das du die angaben richtig in der anlage N angegeben hast ? Wenn ja, hat es das Finanzamt schlicht und einfach vergessen - sind auch bloß Menschen. Dann schreibst du sofort einen Einspruch (muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides geschehen). Du kannst natürlich auch den Bearbeiter anrufen, und fragen warum die Km nicht berücksichtigt wurden. Evt. nimmt er das dann schon als einfachen "Antrag auf Änderung des Bescheides" an. Dann geht es viel schneller als mit Widerspruch. Dann aber genau darauf achten das die Änderung schnellstmöglich bei dir ankommt, ansonsten doch noch Widerspruch einlegen und auf den telefonisch gemachten Antrag verweisen.
mühlengeist
Wie alt waren deine Kinder? Du kannst ja auch Kindergeld für Kinder über 18 Jahre bekommen wenn sie in Ausbildung sind. Für Kinder gibt es dann auch noch den Freibetrag für Erziehung und Betreuung in Höhe von 2160€ für beide elternteile zusammen , also von 1080 € bei einem halben Kinderfreibetrag. Wenn ich mir deine Zahlen so anschaue dürfte das die Lösung sein.
War dein Kind in 2007 noch minderjährig und in 2008 schon volljährig? Dann ist es korrekt, ansonsten musst du schnellstens Widerspruch einlegen (binnen 4 Wochen) und darauf hinweisen das der Betreuungsfreibetrag vergessen wurde.
Nein, meine Tochter ist dieses Jahr erst 15 Jahre alt geworden. Das könnte also hinkommen. Wusste doch, das da irgendetwas falsch ist!!! Kriegst ein dickes Kompliment, dass Du Dich noch gemeldet hast und wenn das stimmen sollte, denk ich mir noch was schönes aus, dürften dann ja ein paar Euro ausmachen!! Erst einmal Danke!
Hab ich also doch nicht 15 Jahre LHV gemacht :)
Fahrtkosten werden immer bei dem anerkannt, der sie verursacht. Also die Fahrtkosten der Kinder werden nur bei den Kindern anerkannt. Frage: zahlen die Kinder Einkommenssteuer? Dann wirken sie sich ggfs., wenn damit der AN-Pauschbetrag überschritten wird, stuermindernd aus. Ansonsten können sie nur als besondere Ausbildungskosten geltend gemacht werden (in der Anlage Kinder), aber da greift auch wieder der AN-Pauschbetrag von 920,-- €der überschritten sein muss (sonst ist es schon enthalten) oder es ist nötig Fahrttkosten geltend zu machen um das Kindergeld zu retten (Einkommensgrenze ca. 7380,-- €/Jahr - wenn mich nicht alles täuscht. Wenn auch nur 1,-- € mehr verdient wurde ist das Kindergeld weg. Deshalb können dort Werbungskosten, Versicherungsbeiträge u.ä. die das Kind zahlt sehr nützlich sein, da einkommensmindernd.
emjay am 4. August 2009 09:37 Vielen Dank! Super Antwort