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Antworten von Muehlengeist Gute Antworten


Diese Liste enthält alle Antworten von Muehlengeist, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Können Beiträge für Gewerkschaften oder Berufsverbände in der Steuererklärung aufgeführt werden?

anonym
beantwortet von Muehlengeist am 6. Oktober 2009 18:19
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Wirkt sich aber nur aus, wenn du zusammen mit fahrtkosten, Berufsbekleidung und dgl. mehr absetzen kannst als die 920,00 € Pauschbetrag, die jeder kriegt unabhängig davon wie weit der Arbeitsweg ist oder wie hoch eben der Gewerkschaftsbeitrag ist.


Entfernungspauschale wird nicht aufgelistet

anonym
beantwortet von Muehlengeist am 12. November 2009 12:34
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Ich gehe davon aus das du die angaben richtig in der anlage N angegeben hast ? Wenn ja, hat es das Finanzamt schlicht und einfach vergessen - sind auch bloß Menschen. Dann schreibst du sofort einen Einspruch (muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides geschehen). Du kannst natürlich auch den Bearbeiter anrufen, und fragen warum die Km nicht berücksichtigt wurden. Evt. nimmt er das dann schon als einfachen "Antrag auf Änderung des Bescheides" an. Dann geht es viel schneller als mit Widerspruch. Dann aber genau darauf achten das die Änderung schnellstmöglich bei dir ankommt, ansonsten doch noch Widerspruch einlegen und auf den telefonisch gemachten Antrag verweisen.

mühlengeist


Kinderfreibetrag 2007 höher als 2008 warum?

anonym
beantwortet von Muehlengeist am 9. September 2009 19:01
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Wie alt waren deine Kinder? Du kannst ja auch Kindergeld für Kinder über 18 Jahre bekommen wenn sie in Ausbildung sind. Für Kinder gibt es dann auch noch den Freibetrag für Erziehung und Betreuung in Höhe von 2160€ für beide elternteile zusammen , also von 1080 € bei einem halben Kinderfreibetrag. Wenn ich mir deine Zahlen so anschaue dürfte das die Lösung sein.

War dein Kind in 2007 noch minderjährig und in 2008 schon volljährig? Dann ist es korrekt, ansonsten musst du schnellstens Widerspruch einlegen (binnen 4 Wochen) und darauf hinweisen das der Betreuungsfreibetrag vergessen wurde.

Kommentar von kalimera23 am 10. September 2009 17:05

Nein, meine Tochter ist dieses Jahr erst 15 Jahre alt geworden. Das könnte also hinkommen. Wusste doch, das da irgendetwas falsch ist!!! Kriegst ein dickes Kompliment, dass Du Dich noch gemeldet hast und wenn das stimmen sollte, denk ich mir noch was schönes aus, dürften dann ja ein paar Euro ausmachen!! Erst einmal Danke!

Kommentar von Muehlengeist am 10. September 2009 17:33

Hab ich also doch nicht 15 Jahre LHV gemacht :)


Fahrtkosten von Kindern i.d. Ausbildung absetzbar?

anonym
beantwortet von Muehlengeist am 3. August 2009 14:35
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Fahrtkosten werden immer bei dem anerkannt, der sie verursacht. Also die Fahrtkosten der Kinder werden nur bei den Kindern anerkannt. Frage: zahlen die Kinder Einkommenssteuer? Dann wirken sie sich ggfs., wenn damit der AN-Pauschbetrag überschritten wird, stuermindernd aus. Ansonsten können sie nur als besondere Ausbildungskosten geltend gemacht werden (in der Anlage Kinder), aber da greift auch wieder der AN-Pauschbetrag von 920,-- €der überschritten sein muss (sonst ist es schon enthalten) oder es ist nötig Fahrttkosten geltend zu machen um das Kindergeld zu retten (Einkommensgrenze ca. 7380,-- €/Jahr - wenn mich nicht alles täuscht. Wenn auch nur 1,-- € mehr verdient wurde ist das Kindergeld weg. Deshalb können dort Werbungskosten, Versicherungsbeiträge u.ä. die das Kind zahlt sehr nützlich sein, da einkommensmindernd.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 4. August 2009 09:37

Vielen Dank! Super Antwort



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