Also: Zurück schlagen ist durchaus erlaubt, denn es ist Notwehr! Solange du kein Gegenstand wie Beispielsweise ein Messer (gefährliche Körperverletzung) benutzt, würde die Anzeige nicht weit gehen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.