Der Text ist rechtsgeschichtlich und handelt von der schriftlichen Fixierung mündlichen Gewohnheitsrechts bei verschiedenen germanischen Stämmen. "nolum" ist ein Tippfehler statt "nonum".
"Weil die Germanen keine Schrift hatten, verfuhren sie nach einem bestimmten Gewohnheitsrecht: Die Anführer maßen das zu, was sie in ihrem starken Gedächtnis festhielten. Vom 5. bis zum 9. Jahrhundert n.Chr. wurden derartige Fälle und Urteile der Schrift anvertraut. Als Erster ließ Eurich, König der Goten, einen solchen Kodex (Gesetzessammlung) zusammenstellen. Die Baiuwaren (Bayern) hielten auf Veranlassung des Odilo das Recht der Baiuwaren fest. Auch Karl der Große ließ, nachdem er die Sachsen in seine Gewalt gebracht hatte, deren Gesetze aufschreiben. Dadurch geschah es, dass das ganze Mittelalter über die Völker eines einzigen Reiches verschiedenes Recht hatten."
Hey MoNeLi: hast du evtl. einen Stowasser zur Hand und wenigstens eine Wort-wörtliche übersetzung. War immer sehr gut darin daraus einen sinnvllen Text zu "basteln" - mir fehlen hier nur leider die Vokabeln.
ja ich weis was die Wörter bedeuten aber ich bekomm sie eifach nicht so zusammen dass es Sinn ergeben würde.
geh doch auf google übersetzer oda abacho übersetzer ;)
Ein kleiner Fehler ist dem ansonsten sehr versierten Übersetzer unterlaufen: ..., quae forte memoria tenebant, ... heißt: ..., was sie zufällig im Gedächtniss hatten, ...
Nichts für ungut, Hannes Frei
Die Verbesserung stimmt. Ich habe bei einem Wort nicht genau genug gelesen (im Text steht das Adverb forte, nicht das Adjektiv forti).