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Antworten auf Fragen von MoNeLii

Hey

beantwortet von Albrecht am 8. Mai 2008 19:35
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Der Text ist rechtsgeschichtlich und handelt von der schriftlichen Fixierung mündlichen Gewohnheitsrechts bei verschiedenen germanischen Stämmen. "nolum" ist ein Tippfehler statt "nonum".

"Weil die Germanen keine Schrift hatten, verfuhren sie nach einem bestimmten Gewohnheitsrecht: Die Anführer maßen das zu, was sie in ihrem starken Gedächtnis festhielten. Vom 5. bis zum 9. Jahrhundert n.Chr. wurden derartige Fälle und Urteile der Schrift anvertraut. Als Erster ließ Eurich, König der Goten, einen solchen Kodex (Gesetzessammlung) zusammenstellen. Die Baiuwaren (Bayern) hielten auf Veranlassung des Odilo das Recht der Baiuwaren fest. Auch Karl der Große ließ, nachdem er die Sachsen in seine Gewalt gebracht hatte, deren Gesetze aufschreiben. Dadurch geschah es, dass das ganze Mittelalter über die Völker eines einzigen Reiches verschiedenes Recht hatten."

Kommentar von HannesFrei am 10. Mai 2008 21:21

Ein kleiner Fehler ist dem ansonsten sehr versierten Übersetzer unterlaufen: ..., quae forte memoria tenebant, ... heißt: ..., was sie zufällig im Gedächtniss hatten, ...
Nichts für ungut, Hannes Frei

Kommentar von Albrecht am 12. Mai 2008 20:56

Die Verbesserung stimmt. Ich habe bei einem Wort nicht genau genug gelesen (im Text steht das Adverb forte, nicht das Adjektiv forti).



Hey

beantwortet von Renegade71 am 8. Mai 2008 19:15
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Hey MoNeLi: hast du evtl. einen Stowasser zur Hand und wenigstens eine Wort-wörtliche übersetzung. War immer sehr gut darin daraus einen sinnvllen Text zu "basteln" - mir fehlen hier nur leider die Vokabeln.

Kommentar von MoNeLii am 8. Mai 2008 19:17

ja ich weis was die Wörter bedeuten aber ich bekomm sie eifach nicht so zusammen dass es Sinn ergeben würde.



Hey

beantwortet von Funni67 am 8. Mai 2008 18:59
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geh doch auf google übersetzer oda abacho übersetzer ;)



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