Nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes ist es für den Halter und den Fahrer strafbar, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig selber ohne Kfz-Haftpflichtversicherung fahren oder aber jemanden fahren lassen. Der blosse Besitz des Kfz-Briefes, der noch dazu auf einen Dritten ausgestellt ist, ist rechtlich ohne Bedeutung. Eine Anstiftung kann aber trotzdem vorliegen, wenn Du jemanden anderen aufforderst, die o.g. Tat (Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung) zu begehen.
der halter des fahrzeugs ist für gebrauch und missbrauch verantwortlich!
da du der halter bist, trägst du die verantwortung für das überlassen eines nicht versicherten automobils!
Wo steht, dass er der Halter ist?
DrLove am 5. März 2008 20:00 er besitzt den fahrzeugbrief, zu seinen gunsten sehe ich ihn damit als halter, ansonsten wäre er ein autodieb...
Er ist doch lediglich Besitzer eines nicht auf ihn ausgestellten Kfz-Briefes. Wenn er seinem Kumpel z.B. 2000 EUR für den Kauf des PkW geliehen hätte, wäre es nur normal, wenn er sich den auf seinen Kumpel ausgestellten Kfz-Brief als Darlehens-Sicherheit geben lässt...