Nein, die private Haftpflicht zahlt nicht. Hier gilt die sog. "Benzinklausel". Die PH greift nur, wenn Du den Wagen nicht benutzt hättest, sondern z.B. mit einem Fahrrad an der Türe gestreift wärst.
Dein Fall ist was für die Voll-Kasko, wobei auch hier ein SB gilt plus Höherstufung im nächsten Jahr (teurer) und u.U. darauf ankommt, ob Du als berchtigter Fahrer in der Versicherung miteingeschlossen bist. Falls nicht .... Dazu könnte kommen, daß Fehlbedienungen vom Kaskoschutz ausgeschlossen sind.
Sorry, nicht positiv.
Ich würde es mit der Kfz Kasko versuchen. Eine Haftpflicht schließt Schäden von KFZ gerne aus. Müßte bei Dir in den Vertragsunterlagen blättern um die Frage richtig zu beantworten.
Nein, da der Schaden aus dem Betrieb eines Kfz erfolgte. Melden würde ich vorsorglich den Schaden trotzdem.