Ob ihre Freundin ihren alten Beruf nicht mehr ausüben kann, müssen Ärtze per Gutachten bescheinigen. Das sie diesen nicht mehr ausüben will, tut wenig zur Sache. Wie schon beschrieben ist das Leben kein Wunschkonzert! Im Fall einer Erkrankung wäre auch nicht das Arbeitsamt der Kostenträger sondern der letzte Versicherungsträger ( z.B. LV Westfalen, Knappschaft etc.) Also ist das Verhalten des JC völlig verständlich! Das JC bietet nur Umschulungen wenn es keine Erfolgsaussichten auf einen Job im erlernten Beruf gibt! Ihre zukünftigen Berufswünsche sollte sie ersteinmal für sich behalten. Die werden auch niemanden interessieren! Wenn eine Erkrankung anerkannt wird, erfolgt erst eine Testung für welche Berufe Sie sich eignen würde( das Assesment). Danach hat sie vielleicht noch ein Mitspracherecht bei den für sie geeigneten und angebotenen Umschulungsmaßnahmen. Mehr nicht ! Laut Sozialgesetzbuch hat sie nach §7 ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben, jedoch nicht ein Recht auf ihren Wunschberuf ! Eine Umschulung zur Kosmetikerin wird es nicht geben ! ! ! Da sie ja psychische Probleme als Umschulungsgrund angeben möchte, werden alle Berufe mit Kundenverkehr und besonderer Verantwortung gegenüber anderen Menschen ersteinmal ausgeschlossen ! Der neue Job muss mit der psychischen Erkrankung in Einklang stehen. Viel Erfolg bei dem steinigen Weg in eine leidensgerechte Beschäftigung.

Am besten einmal in einem der 15 Berufsförderungswerke in Deutschland vorbeischauen und sich richtig beraten lassen. Die helfen unter Umständen auch bei den Anträgen und geben Tipps.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.