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Vor allem in Städten, in denen es schwer ist, eine Wohnung zu finden, verlangen Makler schon vor Abschluss eines Mietvertrages Gebühren. Dies ist aber nicht zulässig. Sollte man doch schon bezahlt haben, kann man die Gebühren zurückverlangen.
In Läden wird die Zahlung in der Regel durch die Unterschrift autorisiert. Wird die Unterschrift gefälscht, kann das nachgewiesen werden. Sollten bei der Abrechnung Ungereimtheiten auftreten, sofort die Bank anrufen und sagen, dass diese Zahlung ungültig ist.
Die Wasserversorgung ist in ganz Deutschland monopolistisch geregelt. Da gibt es pro Gemeinde nur einen Anbieter. Deshalb kann man sich auch leider keine Tarife aussuchen.
Niklaus am 4. Juli 2009 16:11 Das ist gut so. Denn sonst könntest du vielleicht nicht mehr dein Wasseraus dem Wasserhan trinken. Das wird hoffentlich nie privatisiert.