Ja, es bedarf einer Genehmigung deines Chef´s, jede auch noch so geringfügige Nebentätigkeit muß vom Chef genehmigt werden.
du musst es genehmigen lassen. wenn deine arbeit nicht darunter leidet könntest du eine erlaubnis bekommen. ich muss meine jährlich neu im personalbüro anfordern
Also meine Arbeit wird darunter nicht leiden. Ich werde vielleicht zwei Wochenenden daran arbeiten und das wars. Zudem steht nichts über Nebentätigkeiten in meinem Vertrag. Ich habe im Handbuch Arbeitsrecht nachgeschaut: http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Nebentaetigkeit.html
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Wettbewerbsverbot.html
Dort wird viel stärker differenziert. Welche Quellen habt ihr?
VanNelle am 31. August 2008 14:30 Deine Quellen sind die richtigen. Nach denen würde ich mich auch orientieren.
Nebenjobs sind genehmigungspflichtig. Anders wäre es, wenn Du kein Geld dafür bekommen würdest, dann könntest Dus unter Freizeitgestaltung verbuchen. Am besten, Du sprichst mit Deinem Chef.
Normalerweise bedürfen jegliche Formen der Nebentätigkeit einem schriftlichen Antrag und einer Genehmigung des Arbeitgebers. Um deinen Ausbildungsplatz nicht zu gefährden, rate ich dir deinen Chef/deine Firma um Erlaubnis zu bitten.
Das darfst Du unter Garantie nicht tun, denn es steht in Konkurrenz zu Deinem Ausbildungsbetrieb. Riskiere nicht, kurz vor Abschluss rausgeworfen zu werden.