gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Antworten auf Fragen von Me2008

Muss der Chef über eine zeitlich begrenzte Nebentätigkeit informiert werden?

beantwortet von Brendels am 2. September 2008 09:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, es bedarf einer Genehmigung deines Chef´s, jede auch noch so geringfügige Nebentätigkeit muß vom Chef genehmigt werden.



Muss der Chef über eine zeitlich begrenzte Nebentätigkeit informiert werden?

beantwortet von america am 31. August 2008 14:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du musst es genehmigen lassen. wenn deine arbeit nicht darunter leidet könntest du eine erlaubnis bekommen. ich muss meine jährlich neu im personalbüro anfordern

Kommentar von Me2008 am 31. August 2008 14:26

Also meine Arbeit wird darunter nicht leiden. Ich werde vielleicht zwei Wochenenden daran arbeiten und das wars. Zudem steht nichts über Nebentätigkeiten in meinem Vertrag. Ich habe im Handbuch Arbeitsrecht nachgeschaut: http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Nebentaetigkeit.html

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Wettbewerbsverbot.html

Dort wird viel stärker differenziert. Welche Quellen habt ihr?

Kommentar von 8459984bf1a31db42968acfeab28b825smallVanNelle am 31. August 2008 14:30

Deine Quellen sind die richtigen. Nach denen würde ich mich auch orientieren.



Muss der Chef über eine zeitlich begrenzte Nebentätigkeit informiert werden?

beantwortet von tonks am 31. August 2008 13:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nebenjobs sind genehmigungspflichtig. Anders wäre es, wenn Du kein Geld dafür bekommen würdest, dann könntest Dus unter Freizeitgestaltung verbuchen. Am besten, Du sprichst mit Deinem Chef.



Muss der Chef über eine zeitlich begrenzte Nebentätigkeit informiert werden?

beantwortet von oleandra am 31. August 2008 13:51
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normalerweise bedürfen jegliche Formen der Nebentätigkeit einem schriftlichen Antrag und einer Genehmigung des Arbeitgebers. Um deinen Ausbildungsplatz nicht zu gefährden, rate ich dir deinen Chef/deine Firma um Erlaubnis zu bitten.



Muss der Chef über eine zeitlich begrenzte Nebentätigkeit informiert werden?

beantwortet von Resistance am 31. August 2008 13:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das darfst Du unter Garantie nicht tun, denn es steht in Konkurrenz zu Deinem Ausbildungsbetrieb. Riskiere nicht, kurz vor Abschluss rausgeworfen zu werden.



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.