Es kommt drauf an welche Disziplinen man schießen möchte ;)
Ich fang mal an mit preiswert und präzise für alle gängingen GK Disziplinen bei denen man eine Mikrometervisierung verwenden darf:
CZ 75 Sport2
IMHO gibt es keine tragbare Minigun (M134). Das Ding ist zu schwer und hat einen so hohen Munitionsverbrauch das man spätestens diese nicht in ausrechender Menge transportieren könnte.
Es gibt allerdings einen Nachbau einer historischen Gatling mit Kurbel im Kal. .22LfB.
Ich könnte mir vorstellen das man das Ding tragen und dabei auch abfeuern könnte. Allerdings hätte das natürlich keinerlei sinnvollen Anwendungszweck bzw. mitärischen nutzen.
Waffen sind tragbare Gegenstände die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
Ein Gewehr ist eine sog. Langwaffe.
Langwaffen, dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.
Es kommt darauf an was bei dem "Umbau" verändert wird.
Rein optische Veränderungen wie Oberflächenfinish, Anbauteile (Optiken, Schäfte etc) oder Griffe/Griffschalen darf man selbst machen.
Alles wo Material abgetragen wird (Bohren, Fräsen, Feilen usw.) ist nur Büchsenmachern oder Personen mit Waffenherstellungserlaubnis gestattet.
Man kann als Privatperson so eine Erlaubnis für den nichtgewerblichen Bereich beim zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Idr. muß man nur 18 Jahre alt sein.
Nur wenn man erlaubnispflichtige Luftgewehre (>7,5J Mündungsenergie) erwerben möchte braucht man eine WBK.
Unser Waffenrecht ist sehr streng - in manchen bereichen sogar so streng das wir im Leistungssport (u.A. Olympia) in den kommenden Jahren abstürzen werden.
Und ein Gesetz hat noch niemanden daran gehindert das Recht zu brechen. Verbrecher halten sich nicht an Gesetze.
Ja kann man.
Die Platzpatronen müßen dabei aber natürlich dem Kaliber der Waffe entsprechen.
KK Patronen haben genug Energie um einen Menschen zu töten.
Siehe die Mordfälle von Eislingen in denen 2 Personen 4 Menschen mit gestohlenen KK-Sportpistolen getötet haben.
Alles wo ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird fällt in DE unters Waffengesetz. Wenn es nur eine (nicht geschlossene) Führungsschiene wäre, dann fällt es nichtmehr unters Waffengesetz ;)
Wenn du eine Projektilwaffe privat herstellen möchtest kannt du eine beim Ordnungsamt eine nicht gewerbliche Herstellungserlaubnis beantragen. Die Waffe muß nach Fertigstellung vom zuständigen Beschußamt (imho mit 200% Gasdruck) beschosssen und (wenn sie es überlebt) gestempelt werden. Nur so wäre die Herstellung wirklich legal.