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Antworten auf Fragen von Matttes

Ford Fiesta Viva x?

beantwortet von NicoDeluxe am 5. Oktober 2009 07:38
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ich vermute ein anderes soudsystem als normal



Ford Fiesta Viva x?

beantwortet von jdehning am 5. Oktober 2009 07:35
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ford fragen



Ford Fiesta Viva x?

beantwortet von PeterSchmitt2 am 5. Oktober 2009 07:34
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Hallo, hast du schon direkt bei Ford gesucht?

http://www.ford.de/cs/ContentServer?s=viva+x&pagename=DEDE2_ENGInE%2FLayoutSearchResults&c=Page&cid=1204908352613

Die haben auch einen sehr guten Kundenservice, der gerne alle Fragen diesbezüglich beantwortet.



Ebay zahlt erst nicht und sagt dann falsche Ware.

beantwortet von pepe33 am 30. September 2009 09:09
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Das sieht mir ganz nach versuchtem Betrug aus. Lasse Dich von solch haltlosen Drohungen nicht einlullen.
Drucke alle seine Aussagen fein säuberlich aus, dann hast Du immer die Beweislage gesichert. Notiere Dir ggf. auch telefonische Aussagen. Und sichere alles weitere Handeln durch zeugen ab.

Aber ich denke, der will nur "schnorren" und versuchtes einfach frech.

Melde den Vorfall auf jeden Fall Ebay!!!



Ebay zahlt erst nicht und sagt dann falsche Ware.

beantwortet von Saarland60 am 29. September 2009 07:47
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Erpressung? Vortäuschung einer Straftat? Nicht darauf einlassen!

Wenn Du die Ware ordnungsgemäß verschickt hast, gibt es keinen Grund, einem Gauner nachzugeben.

Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:50

Aber mein Hauptproblem ist ja, wer ist in der Beweispflicht. Klar habe ich seine Emails noch. Aber die Beweisen ja nichts. Ich kann ja theoretisch wirklich nur einen leeren Karton verschickt haben, aus "Rache" weils so lange gedauert hat.

Kommentar von Saarland60 am 29. September 2009 07:59

In der Beweispflicht bist Du, da der Empfänger angeblich Zeugen benennen kann. Du brauchst also ebenfalls einen Zeugen, der Dir beim Einpacken geholfen hat.

Ich würde hier gar nicht erst lange warten, sondern gleich Strafantrag gegen den Empfänger stellen. In dem Fall wird er - aus staatsanwaltlicher Sicht - zum Beschuldigten und Du automatisch zum Zeugen, was Deine Position verbessert. Und wenn Du scharf nachdenkst, fällt Dir vielleicht wieder ein, dass ja doch ein zuverlässiger Mensch dabei war, als Du die Ware ordnungsgemäß verpackt hast.

Man kann natürlich auch alles einfach ruhen lassen in der Hoffnung, dass nichts weiter passiert und die Androhungen nur geblufft waren. Kann gut gehen, aber auch nicht.



Ebay zahlt erst nicht und sagt dann falsche Ware.

beantwortet von DerTroll am 29. September 2009 07:42
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also ich denke mal, das ist überprüfbar, ob die Dosen, die er ggf. als Beweismittel vorlegen müßte z.B. Fingerabdrücke von dir enthalten. Aber daß man so etwas bei so einem Objekt überhaupt untersucht, ist eh nur der Fall, wenn es ganz hart kommt. Aber dann wärst du auf der sicheren Seite. Sag ihm klar, daß du ihm die Ware geschickt hast und wenn, soll er dich verklagen. Ich glaube, dann gibt er Ruhe. Ich denke mal, er wird niemanden zu einer Falschaussage vor Gericht zwingen. Und du kannst ja darlegen, daß er vorher schon vom Kauf zurücktreten wollte usw. Hast es ja sogar mit ebay geregelt. Das spricht alles für dich. Und wenn es zu einem Prozeß kommen sollte, nimm dir einfach einen Anwalt, der weiß schon, was er den Zeugen für Fragen stellen muß, damit rauskommt, ob die die Wahrheit sagen oder nicht.

Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:47

Ich frage mich nur, ob sich der ganze Aufwand lohnt (zum Anwalt rennen, zur Polizei, vor Gericht...). Ich wollte ihm den Vorschlag machen, dass er bei mir vorbei kommt, das "leere" Paket übergibt, dann sein Geld bekommt und ich den Dreck wieder bei Ebay reinstelle. Da krieg ich die 200 ja wieder und die Ebaygebühren ja auch...

Kommentar von Simple_avatar8smallmulan72 am 29. September 2009 07:58

So weit kommt es eh nie. Du musst so tun als wenn dir der ganze Aufwand egal wäre. DU bist im recht



Ebay zahlt erst nicht und sagt dann falsche Ware.

beantwortet von mig112 am 29. September 2009 07:41
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Die "Aussage gegen Aussage - Variante" gefällt mir nicht; es könnte ja sogar sein, dass der Käufer Recht hat! Das Paket wurde doch sicher versichert versendet - geht doch einfach über diesen Weg an die Post heran.

Das erscheint mir einfacher, weil ja viel passiert, auf langen Versandwegen...

Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:44

Hab ich schon. Das Paket wurde unversehrt übernommen. Deshalb ist die Post aus dem Schneider. Die Post meinte auch, dass sie nicht in ein Paket sehen kann, und deshalb auch nicht dafür verantwortlich ist, wenn jemand etwas nicht versendet..



Ebay zahlt erst nicht und sagt dann falsche Ware.

beantwortet von Buegelfee am 29. September 2009 07:38
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Komm ihm zuvor und zeige ihn direkt an. Du hast noch als Beweis die Emails das er vom Kauf ursprünglich zurücktreten wollte. Wenn er Dir so kommt könnte es auch sein das er kein unbeschriebenes Blatt bei der Polizei ist!



Ebay zahlt erst nicht und sagt dann falsche Ware.

beantwortet von Morrrpheus am 29. September 2009 07:37
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ganz billge Masche!
Hast du noch den Emailverkehr, wo er drum gebeten hat, den Kauf zu stonieren?
Das könnte ein wichtiges Indiz sein, dafür, dass er dich betrügen möchte!



Ebay zahlt erst nicht und sagt dann falsche Ware.

beantwortet von PeterSchmitt2 am 29. September 2009 07:35
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Hallo, lass dir eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass das Paket wirklich leer war, unter Androhung eines Gerichtsverfahrens. In den meisten Fällen "überlegen" es sich die Käufer der "Leerkartons" die Sache dann nochmals anders.

Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:38

Er wohnt nur 100 km von mir entfernt, und meinte, ich könnte den Karton auch bei Ihm abholen und wir könnten Geld und Karton austauschen. Er würde auch die 10 Euro Sprit gebühren übernehmen....

Kommentar von Simple_avatar7smallSkynoby am 29. September 2009 07:39

Warum sollte er Spritkosten übernehmen, wenn er doch "betrogen" wurde... ???

Kommentar von PeterSchmitt2 am 29. September 2009 07:43

Lass dich darauf auf gar keinen Fall ein. Klagedrohung wirkt in fast allen Fällen. Zahl kein Geld zurück! Diese Masche ist wirklich das letzte Mittel, mit dem viele versuchen wieder aus einem Kauf zu kommen.

Kommentar von Matttes am 29. September 2009 07:53

Dazu meine Frage: IST ein Ebaykauf jetzt überhaupt rechtskräftig. Habe vor kurzem von einem Urteil gehört, dass Geschäfte per Email nicht bindend sind und man sich nach dem Verkauf per Fax oder Brief an den Käufer wenden soll.

Kommentar von PeterSchmitt2 am 29. September 2009 07:56

Das Geschäft ist bindend. Auch mündlich geschlossene Verträge sind bindend. Ebay hat zwar einen Käuferschutz, aber als Verkäufer musst du auf Rechtswegen zu deinen Recht kommen. Du hast ja das Geld. Du kannst auch abwarten, wie der Kunde reagiert - ob er wirklich sein Geld einklagt. Bestehe aber auf jeden Fall auf der eidesstattlichen Erklärung. Das ist sehr wichtig in einem späteren Gerichtsverfahren - und als Abschreckung.

Kommentar von Simple_avatar8smallmulan72 am 29. September 2009 07:56

Meisst hilft da schon wenn du sagst: ok du willst es nicht anders dann übergebe ich die Sachen meinem Anwalt ich will mich damit nicht rum ärgern. Dann kneiffen eh schon alle weils sie angst vor den Anwälten haben. Außerdem sieht man ja an deinen Bewertungen das du eine ehrliche haut bist (hoffentlich bzw gehe ich mal davon aus)



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