Diese Liste enthält alle Antworten von MathiasMuench, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.
Ich denke, man kann sich integrieren, indem man den Menschen des Gastlandes offen gegenübertritt, ihre Sprache lernt, versucht ihre Kultur zu verstehen, ihre Traditionen, Gebräuche, Feiertage und Religionen akzeptiert und ihre Gesetze einhält. Ob man dann "einer von ihnen" wird, muss man sehen.
Integration kann aber nicht heißen, dass man seine eigene Sprache, Kultur, Gebräuche, Religion, Tradition usw. verleugnet. Auch wenn ich in der Türkei leben würde, türkisch sprechen könnte usw., würde ich wahrscheinlich zu Ramadan essen und trinken, wonach mir der Sinn steht. Und von meinem türkischen Nachbarn werde ich nicht verlangen, die Geburt unseres Herrn Jesus Christus zu feiern.
Ganz richtig, was die anderen geschrieben haben: Es herrscht für Mieter und Vermieter Vertragsfreiheit. Die Miete ist im Grundsatz frei verhandelbar.
Der Vermieter darf nur nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen (z.B. Mieter aufgrund ihrer Hautfarbe, Volkszugehörigkeit, Religion, Behinderung usw. zu benachteiligen), nicht gegen das Wirtschaftsstrafgesetz verstoßen (nämlich einen Mangel an Mietwohnraum ausnutzen und eine Miete von mehr als 20% über Mietspiegel verlangen) und keinen Mietwucher betreiben (d.h. Miete von mehr als 50% über Mietspiegel).
Im Übrigen ist sehr unwahrscheinlich, dass die beiden Wohnungen identisch sind. Das mag für die Wohnfläche stimmen. Aber ist auch die Ausstattung, der Renovierungszustand, die Versorgung mit Sonnenlicht usw. identisch?
Ich kann mir unter keinen Umständen vorstellen, dass ein Politiker seine Kinder oder Enkel auf die Hauptschule schickt. Konservative Schulpolitik erliegt dem Irrglauben, dass man die Elite vom gemeinen Pöbel trennen muss. Eher schickt ein Politiker seine Kinder auf eine Privatschule als in die soziale Einbahnstaße. Auch wenn er aus ideologischen Gründen die frühkindliche Selektion nach sozialer Herkunft verteidigt, spürt auch ein konservativer Politiker, dass sein Kind ausgerechnet auf der niedrigsten Bildungsstufe nichts zu suchen hat.
manni1937 am 3. November 2007 14:29 Bravo ! so ist es DH
Wenn ein "Amt" den Unterhaltsbetrag festgesetzt hat, kann es sich ja nur um Kindesunterhalt und das Jugendamt handeln. Wenn der andere Elternteil einverstanden ist, kann das zuständige Jugendamt den neuen Unterhaltsbetrag errechnen und einen neuen Jugendamtstitel schaffen.
Wenn der andere Elternteil nicht mitspielt oder es sich gar nicht um Kindesunterhalt handelt (Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt für erwachsene Kinder, Unterhalt des pflegebedürftigen Rentners gegen seine Schwiegertochter ...) oder gar kein Amt, sondern das Familiengericht den Unterhalt festgesetzt hat, dann ist das Familiengericht zuständig. Dort muss eine Abänderungsklage erhoben werden, die nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden kann (Anwaltszwang).
Nein, entweder stellt man eine Haushaltshilfe richtig an. Dann braucht er/sie eine Arbeitserlaubnis (falls Ausländer/in) und muss bei der Knappschaft und dem Finanzamt angemeldet werden, oder man beschäftigt sie schwarz oder man beauftragt eine Haushaltshilfe mit Gewerbeschein. Die ist selbständig, stellt Rechnungen mit Mehrwertsteuer, führt ihre Steuern selbst ab und bezahlt ihre PKV selbst.
Wenn haushaltsnahe Dienstleistungen von der eigenen Steuer abgesetzt werden sollen, darf die Vergütung noch nicht einmal bar gezahlt werden. Voraussetzung ist Rechnung und Überweisung auf ein Konto (§ 35a Abs. 2 Satz 5 EStG).
YuLy42 am 17. Oktober 2007 19:10 danke dir, mathias, leider hab ich hier auf gf nur einen daumen.
Offenbar ist dort keine Klage gegen Gott eingereicht, sondern eine Anzeige wegen diverser Straftaten erstattet worden.
In Deutschland würde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, da nach § 160 StPO kein ernsthafter Verdacht einer Straftat vorliegt. Falls doch, müsste das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden, da der "Täter unbekannt" oder jedenfalls unbekannten Aufenthalts ist. Eine zivilrechtliche Klage gegen Gott wäre nicht nur unzulässig, sie würde gar nicht rechtshängig werden, da sie nicht zugestellt werden kann: Gott hat keine Zustellanschrift. Eine öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO wäre nicht zulässig, da Gott keine Person und damit weder partei- noch prozessfähig ist und ferner keinen Vertreter hat. Soweit von der "Gottesmutter" gesprochen wird, ist die Bezeichnung missverständlich. Bei ihr handelt es sich jedenfalls nicht um einen gesetzlichen Vertreter. Soweit der "Heilige Vater" als Vertreter Gottes angesehen wird, fehlt ihm jedenfalls die Prozessvollmacht.
Das Streikrecht und die Tarifautonomie sind verfassungsmäßig verbriefte Rechte. Zwar stehen sie nicht ausdrücklich im Grundgesetz, sie werden aber aus der Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) abgeleitet. Koalitionsfreiheit heißt im Groben, dass Arbeitnehmer Gewerkschaften und Arbeitgeber Verbände gründen und in Arbeitskämpfen Tarifverträge ausfechten können. KoalitionsFREIHEIT heißt aber auch, dass der Staat sich nicht einmischen und auf eine Seite stellen darf; er muss neutral bleiben.
Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass derjenige Schadensersatz zu leisten hat, der für einen Schaden verantwortlich ist, gibt es im deutschen Recht nicht. Eine solche Auffangnorm für alle denkbaren Schäden existiert nicht.
Schadensersatz kann nur der verlangen, der sich auf eine entsprechende Anspruchsnorm stützen kann. Schadensersatzansprüche können sich aus dem Gesetz (z.B. wegen Verletzung von Eigentum oder vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung) oder Vertrag (z.B. Arbeitsvertrag) ergeben. Dabei gilt aber idR. das Rechtswidrigkeits- und Verschuldensprinzip. Ein Schadensersatz ist nicht geschuldet, wenn der "Schädiger" rechtmäßig gehandelt hat oder wenn ihm keine Schuld (= Fahrlässigkeit oder Vorsatz) vorzuwerfen ist. Verschuldensunabhängige Anspruchsnormen greifen hier nicht.
Da Arbeitnehmer nach Art. 9 Abs. 3 GG Gewerkschaften bilden, streiken und Tarifverträge aushandeln können, ist ihr Streik (wenn nicht ein Gericht den Streik untersagt) nicht rechtswidrig und ein eventueller Schaden nicht schuldhaft. Mit anderen Worten: Das Unternehmen kann von den Arbeitnehmern oder von der Gewerkschaft keinen Schadensersatz wegen Streiks verlangen.
RolfHoegemann am 5. November 2007 19:10 Vielen Dank für die umfangreiche Antwort.
Immer gern.
Sehr gute Antwort, ich kenne meinen Mann schon über 30 Jahre und spreche bis heute noch kein Wort türkisch ( warum? Hatte einfach schon immer Probleme mit der Aussprache ) seine Familie seis seine Eltern oder Geschwister haben nie von mir verlangt türkisch zu sprechen, drei seiner Schwestern sind deutsch verheiratet, wenn wir zusammen kommen wird nur deutsch geredet, auch von meinen Schwiegereltern, sind aber noch andere türkische Mitbürger dabei wird eine Mischung aus deutsch und türkisch bevorzugt, was ich auch akzeptiere.
hallo matthias, von gästen erwarte ich aber dann auch, dass sie unsere städte nicht mit moscheen überziehen!
Mann ratpacker, bis neulich warste mir noch sympathisch!
Erstens sehe ich nirgends einen Moscheen-Überzug über deutschen Städten. Ich halte es als Preuße mit dem alten Fritz: "Ein jeder muss nach seiner Facon selig werden". Wie kommst Du denn dazu anderen vorzuschreiben, was sie zu glauben haben und wo sie ihren Glauben ausüben dürfen?
Zweitens: Wen stören denn Moscheen, Synagogen und buddistische Tempel, wenn überall leere Kirchen rumstehen?
Drittens: Was für Gäste? In Deutschland leben 3 Millionen Muslime, die entweder konvertierte Nachfahren christlicher/atheistischer Deutscher oder Nachfahren muslimischer Gastarbeiter sind, die heute zum Großteil selbst Deutsche geworden sind. Wir haben die selbst ins Land geholt, also gewöhn' Dich mal dran, dass die nicht mehr weggehen.
Genau Deine Haltung behindert die Integration und führt zur ABspaltung der Muslime von der "Mehrheitsgesellschaft".