Diese Liste enthält alle Antworten von Martin1111, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.
Ganz einfache Antwort: wenn das Erbe verschuldet ist, sollte das Erbe ausgeschlagen werden. Wie der Brief bei dir angekommen ist, spielt hierbei keine Rolle. Es zählt der Zeitpunkt deiner Kenntnisnahme! Die Frage ist: ist das Erbe wirklich verschuldet? Vermutlich ja, und daher rate ich zur Ausschlagung der Erbschaft.
Nimm Elena Minakova-Boblest: Praktisches Lehrbuch Russisch (Verlag Langenscheidt). Das ist laut meiner früheren Russisch-Lehrerin das einzige Lehrbuch, wo du wirklich die Sprache inklusive Grammatik lernst und nicht nur Einzelworte und Einzelsätze nach dem Motto: 'meine Dusche funktioniert nicht'. Mir war die Sprache nach drei Monaten Lernen dann aber wirklich zu schwer, um ehrlich zu sein :-(.
vor allem dingen ist es sehr schwer, einen festen job als journalist zu bekommen. sonst wirst du nur als freier journalist bezahlt, falls man mal einen text von dir nimmt. also zum geldverdienen gibt es bessere berufe.
Das ist eine etwas esotherische Frage. Ich glaube nicht, dass dritte Personen von sich aus 'negative Energien' verbreiten, dass man aber Situationen und Menschen möglichst meiden sollte, von denen man sich in seiner eigenen inneren Harmonie gestört fühlt. Also das eigene Gefühl 'negativer Aura' ernst nehmen, ohne es den dritten Personen anzulasten! Es heißt nicht ohne Grund: 'die Person XYZ macht mich krank', unabhängig davon, ob sie es beabsichtigt. Und man sollte diese 'inneren Schwingungen' ernst nehmen und beachten.
Offensichtlich bist du einziges Kind und daher Erbe der Hälfte des Nachlasses, Deine Stiefmutter Erbin der anderen Hälfte. Ein Testament scheint es nicht zu geben, auch keine Auflistung des Nachlasses, oder? Hier wäre zunächst von der Stiefmutter die komplette Auskunft über den Nachlass zu erteilen, die offenbar diese Auskunft nicht so gerne erteilt. Ich rate dir daher zu einem Anwalt, der diese Auskunft anfordert und notfalls auch gerichtlich einklagen kann. Irgendein Anrecht an die Stiefmutter, sich den Anteil am Haus auszahlen zu lassen, gibt es nicht. Der Anteil könnte jedoch an einen Dritten verkauft oder bei der Bank beliehen werden. Einen Kontensuchlauf durch das Nachlaßgericht kenne ich nicht. Aber die Banken sind bei einem Todesfall verpflichtet, die Erben anzuschreiben und das Finanzamt zu informieren (Erbschaftssteuer). Als Erbe hast du Auskunftsanspruch bei den Banken auch über frühere Kontobewegungen. Sofern große Teile des Erbes in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers verschenkt wurden, hast du einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem Beschenkten (das wäre dann vermutlich die Stiefmutter).
Sicherlich ist es so, dass die Rendite der Unternehmensanleihen dort höher ist, wo auch das Risiko höher ist. Im Gegensatz zur Aktie wird die Unternehmensanleihe aber am Ende der Laufzeit zu 100% ausgezahlt (falls das Unternehmen nicht insolvent wird). Um das Risiko zu begrenzen, kann man Anleihen mit kürzeren Laufzeiten wählen.
bund, länder und gemeinden (einschließlich kreise) haben verschiedene steuerbereiche bzw. anteile an verschiedenen steuern. ist nicht mit drei sätzen zu erklären.
Ja, habe schon Widerspruch eingelegt, wenn die Forderung unberechtigt war. Denn einen Mahnbescheid kann jeder erwirken ohne Beweis. Zu einem Gerichtsverfahren kommt es nur dann, wenn die Gegenseite Klage einreicht und vor Gericht dann auch Beweise vorlegen muß.
hier die übersetzung, soweit möglich:
ich fühle mich als ob mein leben brennt. ich möchte mit dir leben. meine tage ohne dich sind absurde (don?). (don quros, den crises?) in der nacht zurückkommen (oder komme ich zurück). wenn du gehst, wenn du gehst wenn du weggehst.
unterwegs am 15. August 2009 12:02 das "don" soll garantiert "tan" heißen. "tan" heißt "so". mit "crisis" meint sie sicher so was wie "Krise". ansonsten ist martins antwort das genaueste was auch ich aus diesen worten übersetzten könnte.
Gut, vielen Dank. Wie gesagt, hab mit der Handschrift kämpfen müssen, kann also durchaus sein, dass es diese Wörter teilweise gar nicht gibt. Super Antwort, vielen lieben Dank :-)
kommt auf die bank an, zweitwohnsitz dürfte reichen
Perfekte Antwort.
Da ich ja nur durch das Ausschlagen der Anderen, als Erbe in Frage kam, zählt durchaus der Zeitpunkt, an dem ich den Brief bekam (war beim Gericht und dort wurde dies auch bestätigt). Wie auch immer, Erbe ist nun zum Glück ausgeschlagen.