Die Erbschaft muss dem Finanzamt spätestens nach 3 Monaten gemeldet werden.
Mein Sohn hat nur die 46.000 Euro bekommen. Da der Erbfall in 2008 eingetreten ist, gehe ich mal davon aus, es gilt das Steuerrecht von 2008, obwohl es erst 2009 zur Klärung der Erbangelegenheit kam und er in 2009 das Geld erhalten hat. Ist das so richtig? Wenn Stiefkinder in Steuerklasse I fallen, dann müsste er doch auch als angeheirateter Neffe in Steuerklasse II fallen obwohl er mit der angeheirateten Tante nicht wirklich verwandt war? See ich das so richtig? Ach, unsere Gesetze sind so eindeutig.
...also, ein 2008er Fall. Ich hab grad kein 2008er Gesetz hier, liefere aber morgen gern nach.
...also, ich meine, dein Sohn fällt in Steuerklasse III. So ganz 100% sicher bin ich mir da aber nicht und würde gern die Meinung von Wago1956 lesen....
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Der Freibetrag wäre dann 20.000 Euro. Der ändert sich auch nicht, wenn dein Sohn in Steuerklasse II fällt.
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Den Wert des Hauses mit 61.000 Euro nehme ich jetzt mal her, obwohl er für steuerliche Zwecke so nicht stimmen dürfte. Hiernach hätte er also (61+46=) 107' Euro geerbt, richtig?
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Der Steuersatz beträgt 30%, das sind dann 26.100 Euro, wenn ich nichts übersehen habe in der Frühe.
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Wichtigste Rechtsnormen:
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BGB 1937
ErbStG 15 (1), 16 (1), 19 (1)
...also, neee, hab nix übersehen. Und der 30. Juni ist ja auch vorbei.
Ist der 30.Juni ein Stichtag und wenn ja, welcher?
Nein, er hat nur die 46.000 Euro bekommen.
...also, wer lesen kann... jetzt sehe ich es auch. Sorry.
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Dann eben 30% von 26.000.
Die Steuerklasse ist bei der Erbschaft völlig unerheblich. Bei diesen geringen Summen wird Erbschaftssteuer im Rahmen der Freibeträge wohl eher nicht anfallen.
Anmelden sollte man es dennoch. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Allerdings verstehe ich gerade nicht, wie der Wert eines Hauses inkl. Grundstück mit 61 TE beziffert werden kann. Ist etwas wenig!
...also, völliger Blödsinn. Warum schreibst du in diesem Forum?
Volker13: das Haus mit Grudstück hat der andere Miterbe übernommen. Es ist wohl nicht mehr wert.
Das Haus hatte einen Wert von 61.000 Euro. Fällt mein Sohn als nicht leiblicher Neffe in die Steuerklasse II oder zählt er als sonstige Erben in Steuerklasse III?
Schnuffduff am 4. Juli 2009 00:46 Bei der erbschaftssteuer gibt es Freibeträge. Um hier etwas sagen zu können, müsste man den Wert des Hauses kennen
Ich weiß es nicht aber gib bei google ...Erbschaftssteuer...ein. Vielleicht findest du da eine Antwort.
Stimmt, das Opel Logo passt nicht, ein 39er Olympia ist es nicht, ich hätte noch auf Rekord getippt, aber das passt alles nicht so 100 tig.
Sieht aus wie ein selbst gebautes Modell. Das Opel-Logo ist nicht richtig getroffen. Da ich fast alle Modelle kenne, es ist mir noch nicht aufgefallen.