Oh - was bedeuten Zahlen?? Ich kenne 20 jährige, die sich schlimmer aufführen, als ihre eigene Oma! und oldies, die top fit sind. also wo liegt das Problem??? Wichtig ist, das - neudeutsch - die Balance stimmt! Alles andere ist schittegal!!!!!!!
GLG Marlies
Also ich mach das folgendermaßen: Beim Öffnen des Fensters lege ich eine Decke oder ähnliches auf den Heikörper - oben drauf komplett bedeckt. Dann springt die Heizung nicht oder nur ganz selten an. Probiers mal aus! LG
ja so mach ich das auch, danke is nur wenn man es früh im tran mal vergisst und zum bäcker geht, dann hört man von druaßen schon die heizung auf voller kanne röhren^^ hast am freundlichsten geschrieben bekommst HR antwort:)
Hallo meine liebe Freundin!!! Die Hebamme kommt auch so! Sie rechnet alles mit der Krankenkasse ab. Und die machen das richtig gut! VLG Marlies3107
So einen Blödsinn hab ich ja noch nie gehört!!!! Wie war jetzt dann die Sache mit den Genen und der Vererbungslehre??? Mann, erst mal überlegen und dann Fragen!!!
blume08 am 10. Dezember 2009 17:12 ya ich hab das i-wo gelesen hab das auhc nciht geglaubt und wollte nun fragen ob das stimmt
Kind bist Du, wenn Du noch nicht volljährig bist. Für Deine Eltern bist Du das Kind, solange sieh leben. Alles eine Frage der Betrachtung! LG
Hi Du, also wenn Du arbeitslos bist, dann kannst Du die gesamten Bewerbungskosten - also meißt ca. 5,00 Euro vom A.amt zurückbekommen. Dafür musst Du VORHER einen Antrag stellen und dann alles fein ordentlich auflisten. Bist Du berufstätig, dann kannst Du sämtl. Bewerbungskosten als berufl. Aufwendungen in Deiner Steuererklärung angeben. Natürlich auch nur mit Beleg. Alles klar? LG
Leerstehende Wohnungen sind immer ein Problem. Prinhzipiell darf man Kosten auf die anderen Haushalte verteilen, so z.B. auch die Instandhaltungskosten für die Heizungsanlage, Kosten für den Schornsteinfegerusw. Sind die "Hausordnungskosten" Bestandteil des Mietvertrages, dürfen diese m.E. prozentual auf alle Mietparteien umgelegt werden. Hierzu gibt es auch ganz interessante Literatur zum Thema Mietrecht. LG
Falsch. Betriebskosten für leerstehende Mietwohnungen sind nach einhelliger Rechtsprechung grundsätzlich vom Vermieter zu tragen!
anitari am 8. Dezember 2009 12:39 Wie ich schon unten geschrieben habe Leerstand und die damit evtl. verbundenen Kosten/Pflichten gehen zu Lasten des Vermieters. Er darf die anfallenden kosten nicht, wie in diesem Fall, plötzlich durch 5 teilen nur weil die 6. Wohnung leer steht.
Malkia am 8. Dezember 2009 12:48 @anitari, mein reden. DH
Malkia am 8. Dezember 2009 13:07 Stehen Wohnungen im Haus leer, muss der Vermieter die darauf entfallenden Kosten selbst tragen. Das gilt auch für die Betriebskosten ... (BGH WuM 2006, 438).
Gold,Myrhe und Weihrauch
Alles mit Symbolcharakter. Einwandfrei in der Bibel nachzulesen! -)) LG
Normalerweise muss ein Nachlassverwalter, der eingestzt wird, wenn niemand da ist, alle möglichen Erben suchen. Das kann mehrere Jahre dauern. Ansonsten wird in der normalen Erbfolge - erst die Ehepartner, dann die Kinder in gerader Linie usw. gearbeitet. Dabei sind die Ehepartner u. die vorhandenen Kinder auf jeden Fall erbberechtigt. Die genauen Prozentzahlen und auch die Reihenfolge findest Du im Bürgerlichen Gesetzbuch! Viele Grüße
Normalerweise ist es völlig korrekt, wenn er den Zweitwohnsitz bei seiner Lehrstelle anmeldet. Hauptwohnsitz ist selbstverständlich noch die Heimatadresse. Dies ist besonders steuerlich interessant, da man hier recht viel ansetzen kann. Hier empfehle ich Dir das Buch Der große Konz. Da steht alles recht populär geschrieben drin. Auch die Gesetzmäßigkeiten. Ausserdem ist es eine Super Sache in punkto Steuern Sparen!! LG Marlies