Grüße dich,
also du kannst einen WoW-Account von E-bay kaufen jedoch kannst du nicht die Charaktere auf deinen Account transferieren.
Leider kann man die Kontaktdaten von einem World of Warcraft Account nicht verändern. Man kann die Emailadresse verändern man kann zwar die Bankverbindung verändern leider kann man die Accountinformationen nicht ändern.
Dein Account müsste genauso heißen wie das Account den du von E-bay gekauft hast dann könntest du von einem Account zum anderen transferieren unzwar bei www.wow-europe.com aber das wirst du sicherlich selber wissen.
Zu deinen Fragen:
Muss ich das Spiel mit den 2 Addons nochmal kaufen oder reicht es nur WotLK zu kaufen ( wegen Key ) ?
Du mußt keiner der Spiele wieder kaufen, wenn du das Spiel mit sämtlichen Erweiterungen installiert hast brauchst du nur mit dem Account den du gekauft hast einloggen.
Muss ich beim neuen Acc den namen des Vorbesitzers eingeben oder kann es meiner sein ?
Bei dem Account von Ebay mußt du obwohl du es gekauft hast als Accountnamen den Namen des Vorbesitzers eingeben. Leider kann man dies bei offizieller Seite von Blizzard nicht ändern.
Kann der Accountname ein neuer von mir gewählter sein ?
Nein das geht nicht.
Gibt es eine möglichkeit beide Accounts verschmelzen zu lassen ?
Also mit verschmelzen meinst du sicherlich von einem Account zu dem anderen die sämtlichen Charaktere zu transferieren. Das geht nur wenn deine Accountdaten wie Ansprechpartner etc genauso heißt wie das Account den du dir gekauft hast. Leider wird das nicht der Fall sein und somit ist das nicht machbar. Du solltest auch wissen dass Blizzard gegen Accountsharing, oder Verkauf ist somit kann man leider keinerlei Unterstützung Seitens Blizzard erwarten.
Freundliche Grüße aus Azeroth Yohimbe
Sicherlich steht dem Geschädigten eine Entschädigung zu. Jedoch muss ich sagen, dass ich es an Stelle des Verursachers darauf ankommen lassen würde. Das der Wagen verkauft werden soll ist an sich unwichtig... aber nicht, dass das Geld kassiert wird aber die reparatur nicht stattfindet. Es kann ja nicht sein, dass sich der Geschädigte durch den Vorfall bereichert.
Der Fall wurde weder der Polizei noch der Versicherung gemeldet. Ich würde es so handhaben:
Entweder,
der Wagen kommt in die Werkstatt, wird repariert und der Unfallverursacher bezahlt vorort selbst die Rechnung...
oder ich würde gar nichts machen und sehen, was passiert... Solange man die Zahlung nicht grundsätzlich verweigert, sollte eigentlich nichts passieren können...
Aber das ist nur meine Meinung!
soweit ich weiß, ist es aber wirklich egal, ob derjenige die Reparatur wirklich durchführen lässt oder nicht. Der entstandene Schaden ist zu schätzen und zu ersetzen - ob dann die Reparatur erfolgt oder nicht, bleibt dem Halter überlassen. Ich würde ggf. überlegen, selbst einen Gutachter einzuschalten, um eine zweite SChätzung zu bekommen, aber ob sich das bei der Summe lohnt?
hallo erstmal! also ist schwierig....wenn er das auto sowieso verschrotten lassen will...sehr arglistig die kohle dafür abzwacken zu wollen.... er kann aber auch nicht zum anwalt gehen... weil der schaden nicht polizeilich aufgenommen wurde, somit hat er keinen beweis wer der verursacher ist...es sei denn er hat zeugen......am besten ihr einigt euch auf minimale raten...wie lange hat er denn das auto voraussichtlich noch?
hallo :-) ich denke er wird um die zahlung des schadens nicht herrum kommen , da ihr ja nicht beweisen könnt das das auto wegkommt, genauso wenig wie man beweisen kann das er das geld nicht für die reperatur nimmt sondern es einbehällt und sonstwas damit macht ...letztlich ist es auch bestimmt egal was er mit dem auto macht ,, den schaden den man macht muss man ja trotzdem immer begleichen egal ob das auto wegkommt oder nicht ,denn man muss für gerade stehen was man gemacht hat ,.. die familiären verhälnisse sind natürlich jetzt auch wenig förderlich und schön das ist wohl war aber das , jedoch interessiert sowas eine firma, rechnung, geschädigten wenig ...
trotzdem euch viel glück villeicht schafft ihrs ja trotzdem irgendwie .. obwohl ich der meinung bin egal was mabn getan hat , man sollte dafür gerade stehn ..
wenn er das Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lassen würde, ist der Preis durchaus gerechtfertigt. Neue Stosstange mit Lackierung hat seinen Preis. Rede mal mit deiner Freundin, ob ihr euch nicht einigen könnt.
Das ist richtig. Der Autobesitzer kann die vollen Reparatukosten verlangen. Ob er das Auto reparieren läßt oder nicht, ist seine Sache. Er braucht den Schaden auch nur bei seiner Versicherung melden, wenn er Vollkasko versichert ist, was ich bei einem alten Auto nicht glaube, oder wenn jemand anderem ein Schaden zugefügt wurde
Wenn der Schaden wirklich nur geringfügig ist, ist auch bei einem Führerscheinneuling eine Verurteilung nicht zwingend erforderlich - und damit auch kein Führerscheinentzug. Er sollte gegenüber der Polizei den Sachverhalt so schildern, wie er war - vor allem auch seine Bemühungen schildern, den Geschädigten zu ermitteln.
naja,er muss zahlen und der führerschein is erstmal weg!
naja,er muss zahlen und der führerschein is erstmal weg!