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Antworten auf Fragen von Malcolm1

Ist eine Strafe bei Bestellung und Nichtabholung eines Autos steuerlich abzugsfähig?

beantwortet von andreas48 am 14. Mai 2008 09:45
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nöööö beim besten Willen nicht, wie käme der Staat respektive der Steuerzahler dazu deine Geldstrafen zu zahlen..

Kommentar von 6d96d8197d31a7c80b6b1212f5dc2fd3smallGullup am 5. September 2008 16:49

das ist doch "nur" ne vertragsstrafe und keine geldstrafe - verwarnungsgelder o.ä. die dürfen sich i.d.r. nicht auswirken. gegen vertragsstrafen fällt mir jetzt aber keine vorschrift ein. kennst du eine?



Ist eine Strafe bei Bestellung und Nichtabholung eines Autos steuerlich abzugsfähig?

beantwortet von RBMannheim am 14. Mai 2008 09:25
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Wenn die Strafe als Firma gezahlt wird, kann man sie unter den Betriebskosten ansetzen. Wenn Du privat die Strafe zu zahlen hast, dann nicht!

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 14. Mai 2008 09:33

Richtig!



Ist eine Strafe bei Bestellung und Nichtabholung eines Autos steuerlich abzugsfähig?

beantwortet von ImGampi am 14. Mai 2008 09:24
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