nöööö beim besten Willen nicht, wie käme der Staat respektive der Steuerzahler dazu deine Geldstrafen zu zahlen..
Wenn die Strafe als Firma gezahlt wird, kann man sie unter den Betriebskosten ansetzen. Wenn Du privat die Strafe zu zahlen hast, dann nicht!
wj2000 am 14. Mai 2008 09:33 Richtig!
das ist doch "nur" ne vertragsstrafe und keine geldstrafe - verwarnungsgelder o.ä. die dürfen sich i.d.r. nicht auswirken. gegen vertragsstrafen fällt mir jetzt aber keine vorschrift ein. kennst du eine?