Ja, das ist möglich. Wie schon catapa schrieb, sind die Autos von vorne gleich. Hier fahren sogar neuerdings Polos rum, die haben vom neuen Audi vorne den Grill drin.
Natürlich darfst das. Mit dem Geld, das Dir zugestanden wird, kannst Du tun, was Du willst. Nur der überschüssige Betrag, der vom Netto abgezogen wird, wird unter den Gläubigern verteilt. Bei Vermögenszuwachs durch Erbschaft oder Ähnliches sähe es aber sicher anders aus.
Questor am 14. Juli 2007 21:18 Genau, das kassieren die auch ein.
Der Jetta war die Stufenheckvariante des Golfs. Deshalb kann es mit der Ähnlichkeit stimmen.
Wer soll das beantworten können, der das Auto nicht gesehen hat? Sicher kann man so ein Auto basteln, aber ob das auch tatsächlich geschehen ist, kann nur eine Überprüfung vor Ort ergeben. Insofern versteh ich den Sinn der Frage nicht.
Den Golf GL gab es in verschiedenen Versionen, unter anderem auch mit 105 PS. Einem Golf eine Jetta Schnauze zu geben ist kein Problem; die Wagen sind bis zur C-Säule identisch.
Während der Wohlverhaltensperiode schon, vorher nicht.
Wenn die Wohlverhaltensperiode der Insolvenz schon läuft, dann dürfte das kein Problem sein - vorher schon, da Du den Wagen im Rahmen des Verfahrens angeben müsstest.
Bitte bei der nächsten gleichen Frage deine Telefonnummer angeben. Ich rufe dich dann an und lese dir vor, okay?
Sage mal bitte, du hattest doch gerade die Frage wegen dem Autokauf mit deiner Freundin zusammen. Was ist denn nun bitte der Unterschied zu der vorherigen Frage. Die Antworten interessieren dich scheinbar gar nicht, oder? LG Lotusblume
Lotusblume12 am 14. Juli 2007 15:01 Du bist scheinbar einer von den Usern, die man/frau nicht ernst nehmen kann. Frage zu stellen um eine Frage zu stellen, brauchen wir nun wirklich nicht. LG Lotusblume
es ist nie verkehrt mehrere meinungen einzuholen,außerdem hab ich die erste frage nicht gerade richtig formuliert.
Das hängt davon ab, ob man auf ein Auto angewiesen ist. Dann dürfte bei einem derart geringem Fahrzeugwert nichts passieren. Auch ohne zwingenden Bedarf könnte ein geringwertiges KFZ genehmigt werden, dann muss aber unter Umstämden an anderer Stelle gespart werden, da einem ja nur wenig zum Überleben belassen wird. Allerdings sollte man sich vorher mit der Privatinsolvenzbetreuug abstimmen.