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Die Doofmunder Fahne vor dem Spiel gegen Schalke, vor 2 Jahren, hast du doch nicht geklaut, oder :-))

Ich kenne kein Land in dem Rauchen generell verboten ist. Allerdings stimmt es natürlich das es immer mehr eingeschränkt bzw. sogar geächtet wird. Der Staat hat doch schon erhebliche Steuerausfälle durch die Tabaksteuererhöhung usw. (Stichwort: Zigaretten vom LKW gefallen) zu verzeichnen und dann soll er auch noch Ausgleichszahlungen leisten. Das wäre doch wirklich nicht ok.
Lotusblume12 am 30. Juli 2007 20:57 Wir haben ja nicht nur Verantwortung für uns, oder? Wir können ja auf hohem Niveau gut meckern. Aber andere können ihren Lebensunterhalt nicht mehr sichern, das bedeuet nicht, dass sie sich kein Lap kaufem können, sondern nichts zu essen haben. Oder guck ich zu weit über die Grenzen? LG Lotusblume
Lola60 am 30. Juli 2007 21:01 nein guckst du nicht, aber nur durch Geld wird denen auch nicht geholfen.Es muß dann schon aktive Entwicklungshilfe in Form von "Hilfe zur Selbsthilfe" sein
Lotusblume12 am 30. Juli 2007 21:08 sehe ich ja auch so, habe nur in dem Zusammenhang darüber noch gar nichts gelesen. Die Tage kam ein Bericht über so ein Bergstamm, kann dir nicht mehr sagen wo die zu Hause waren, auf jeden Fall leben sie ausschließlich vom Tabakanbau. Dadurch ging mir das wohl noch durch den Kopf. LG Lotusblume

Schau mal hier.
Lola60 am 15. November 2007 17:13 Klicke dann auf "Aldi Aktuell" Archiv

Ömmes=Oma
Seeger=Kerl
Perle=Freundin
Biggi2000 am 28. Februar 2008 19:07 Lola , Du bist Klasse ! DH

Blindschleichen sind Echsen und keine Schlangen und deswegen völlig ungefährlich. Also keine Angst sie tun dir nichts.
neurodoc am 26. Juni 2007 21:20 Danke, das beruhigt.

Was hast du nun schon wieder angestellt??? oder war es doch wieder der böse böse T.
Shira am 29. Juli 2007 21:12 Wahrscheinlich hätte ich vorher unter Wikepedia nachsehen sollen?!;)

Deswegen gehe ich auch einmal die Stunde damit nach draußen, sodaß ich erst garnicht am Arbeitsplatz trinke :-))
Nee mal im Ernst: Am Arbeitsplatz gilt 0,0 Promille
Lola60 am 9. Februar 2008 18:38 Hab noch was dazu gefunden:
Grundsätzlich riskiert jeder, der alkoholisiert arbeitet oder am Straßenverkehr teilnimmt, den Verlust seines Versicherungsschutzes. Versicherungsschutz im Unternehmen Wenn ein Mitarbeiter wegen Alkoholisierung nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit zu erledigen (Leistungsabfall), entfällt der Versicherungsschutz, wenn das auf dem Alkoholkonsum beruhende Fehlverhalten die wesentliche Ursache für den Unfall ist. Das ist dann der Fall, wenn der Verletzte ohne Alkoholeinfluss bei derselben Sachlage nicht verunglückt wäre. Wenn ein Mitarbeiter wegen Trunkenheit nicht in der Lage ist, eine dem Unternehmen förderliche Tätigkeit auszuüben (Leistungsausfall), besteht kein Versicherungsschutz. Es kann wissenschaftlich gesichert nicht festgelegt werden, ab welcher Blutalkoholkonzentration (BAK) eine zweckgerichtete Arbeit nicht mehr möglich ist. Eine Promillegrenze gibt es deshalb nicht. Bei einem Unfall während alkoholbedingtem Leistungsausfall kommt es nicht mehr darauf an, ob der Alkoholkonsum oder ob andere Einflüsse zu dem Unfall geführt haben. Versicherungsschutz im Straßenverkehr Bei einem Unfall im Straßenverkehr entfällt der Versicherungsschutz, wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die wesentliche Unfallursache ist. Kraftfahrer sind ab einer BAK von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig. Wenn die BAK unterhalb von 1,1 Promille liegt, kommt es darauf an, ob aufgrund von anderen Tatsachen bewiesen werden kann, dass der Fahrer alkoholbedingt fahruntüchtig war. Die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gilt als die wesentliche Ursache für den Unfall, wenn der Versicherte in nüchternem Zustand bei gleicher Sachlage wahrscheinlich nicht verunglückt wäre.
Kopiert von: http://www.bgfe.de/unfall/ub_sonderfaelle.html

wahrscheinlich , wie jedes Kind, den Eltern Honig um den Bart geschmiert, besonders der Mutter :-))
vollyhn am 29. März 2008 22:08 lol, um den Damenbart?
schurke am 29. März 2008 22:09 Mein Bruder und ich waren einmal so blöd damit anzufangen, den Flurteppich mit Schwamm und Spüliwasser zu schrubben. Als meine Eltern nach Hause kamen, fragten sie gleich: was habt ihr ausgefressen?

Weil sonst das Kabel der Steckdosenleiste überlastet ist und zu schmoren anfangen könnte.
schurke am 19. September 2007 20:33 Habe noch eine Zusatzfrage. Auch, wenn ich insgesamt nicht mehr Stecker (Geräte) dran habe, als die erste Leiste möglich macht? Zum Teil bekomme ich nur keinen weiteren Stecker (Gerät) in die Leiste, weil sie so groß sind, so musste ich zwei frei lassen und habe eine weitere Leiste genutzt. Also zählt die Anzahl der mögliche Geräte? Oder no way, neue Steckdose legen lassen?
DiscoStu am 19. September 2007 20:39 In diesem Rahmen sollte es möglich sein, wenn die Verbraucher nicht zu groß sind. Als Richtwert dürfte 1500 Watt dienen, schau doch mal auf der Rückseite der Leisten, es könnte ein max.Wert in Watt draufstehen.
JoGerman am 20. September 2007 21:50 Nicht die Anzahl der Geräte zählt, sondern die Leistung (in Watt gemessen), wenn die Geräte eingeschaltet sind. Die Leistung addiert sich mit jedem Gerät. Hast du beispielsweise eine Mikrowelle (ca. 1000 Watt) und ein Bügeleisen (ca. 800 Watt) an einer Steckdosenleiste, ist die Maximalleistung schon fast erreicht . Achtest du aber darauf, beide Geräte NICHT gleichzeitig zu benutzen, ist es gefahrlos, die Stecker können in der Leiste bleiben.
schurke am 22. September 2007 01:40 Danke Joger, ich denke ich verstehe was Du meinst.

In Welchem Format hast du es denn abgespeichert? JPG?
Shira am 3. August 2007 21:46 Ja, erst kann ich mir einen vorgegebenen Avantar aussuchen, und wenn ich ein neues Foto hochlade und aktualisieren drücke, kommt das alte Foto wieder.
ale barcelona ale