Diese Liste enthält alle Antworten von LeaLaun, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.
Wie es jetzt ist, weiß ich nicht. Aber nach der Transplantation darf er auf keinen Fall dort bleiben, er ist dann ja total immunsuprimiert.
Das wird dir sicher die Transplantationsambulanz bestätigen.
Wenn du keine Sozialleistungen empfängst, gibt es keine Grenze.
Der AG muss der Zweittätigkeit teilweise zustimmen, teilweise muss er nur informiert werden. Das steht aber üblicherweise in deinem Arbeitsvertrag, wenn deine Nebentätigkeit nicht dem Interesse des Hauptarbeitgebers widerspricht dürfte es keine Probleme geben.
Allerdings bist du dann mit deinem Zweitjob Steuerklasse 6, welche recht hoch besteuert wird.
Geh doch mal zur nächstgelegenen Bibliothek und leih' dir einige zum testen aus? Diejenige welche dir am besten gefällt kannst du dann ja viell selbst kaufen.