Eine Witwe bzw. ein Witwer erhält nach dem Tode des versicherten Ehegatten - wenn der Versicherte die allgemeine Wartezeit (60 Monate) erfüllt hat - eine Witwen- bzw. Witwerrente, auch Hinterbliebenenrente genannt. Die große Witwen- bzw. Witwerrente wird in Höhe von 55 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt, wenn
die Witwe/ der Witwer das 45. Lebensjahr vollendet hat
oder erwerbsgemindert ist
oder ein Kind unter 18 Jahren erzieht
oder wenn sie/er für ein Kind sorgt, das auf Grund einer Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.
Hinzu tritt evtl. ein Zuschlag für Kindererziehung. Dies gilt für jüngere Ehepaare, bei denen beide Partner am 1. Januar 2002 jünger als 40 Jahre waren, oder für Paare, deren Ehe nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde. Für ältere Ehepaare, die sich bei ihrer Lebensplanung an den alten Regelungen orientiert haben, bleibt es bei dem früher dieser Rente zu Grunde liegenden allgemeinen Versorgungssatz von 60 Prozent.
Eine kleine Witwen- bzw. Witwerrente wird kinderlosen, erwerbsfähigen Personen unter 45 Jahren für zwei Jahre in Höhe von 25 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt. Eigenes Einkommen wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, soweit bestimmte Freibeträge überschritten werden
Meine Eltern waren beide Berufstätig und Mama hat die Hinterbliebenenrente bekommen als mein Papa gestorben ist.
Deine Frage zeigt doch, daß Du genau weißt, daß das gefährlich ist. Also laß' es.
El loco Kaffeesatz (des wahnsinns fette beute) am 11. Juni 2008 15:14 leider vollkommen falsch
das größte Problem steht dann zur Debatte, wenn es Krach macht und dir nachgewiesen wird, dass du durch geeigneteres Schuhwerk den Unfall hättest verhindern können..
dann greift der Passus grobe Fahrlässigkeit und es sieht Mau es mit finanziellen Entschädigungen seitens der Versicherungen bei dir, wie auch beim Unfallgegner
Du darfst in der BRD alles was nicht explizit verboten ist. Ich kenne weder in der Stvo noch in BGB oder im StgB ein Pantoffel verbot.
Darfst du nicht. Du mußt ein geeignetes festes Schuhwerk tragen. Pantoffel gehören nicht dazu. Wie schon gesagt, gibt mindestens Ärger mit der Versicherung.
Es gibt lt. deutscher Straßenverkehrsordnung kein vorgeschriebenes Schuhwerk zum Autofahren. Also kannst Du auch in Pantoffeln Auto fahren. Allerdings könnte die Versicherung Probleme machen, wenn Du einen Unfall verursachst, der auf die Pantoffeln zurückzuführen ist!!!
Rischtisch! DH
expertin am 11. Juni 2008 14:47 DH! nu genau... so ist es auch oft mit HighHeels und Stöckelschuhen... ;-)
El loco Kaffeesatz (des wahnsinns fette beute) am 11. Juni 2008 15:15 genauso ist es. ich bin immer wieder erstaunt, warum sich diese mär so hartnäckig hält.
Ich finde Grießbrei oder Milchreis mit Obst jetzt um diese Jahreszeit toll.
Ansonsten auch gerne Reissalat:
1 Tasse gekochter Reis 1 kleiner Apfel (etwas säuerlich) IEL Petersilie Etwas Rapsöl der Olivenöl 1 kleines Stück Zwiebel (sehr fein gehackt) Etwas Zitronensaft.
Finde ich sehr erfrischend, und macht auch satt.
Oder Kürbisnudelsalat:
1 Portion schleifchennudeln 1 kleine handvoll süßsauer eingelegtem Kürbiswürfeln 1 Stück Gurke in Würfel oder Scheiben
Das ganze verrühre ich mit einem Dressing aus etwas von dem Kürbisessig und Hafersahne(gibt es im Reformhaus bei uns, heißt oatley , die ist sehr leicht) ansonsten geht denke ich auch Naturjoghurt habe es aber nicht probiert. Mit Salz und Pfeffer nachwürzen.
Dazu vielleicht noch ein Baguettebrötchen...