Eine mündliche Zusage wirst Du schon direkt nach einem Gespräch bekommen können. Ab einer gewissen Firmengröße muss aber der Betriebsrat der Einstellung zustimmen, damit gibt es dann einen verbindlichen Arbeitsvertrag frühestens nach einer Woche.
Das ist sehr stark von Situation zu Situation und von Arbeitgeber zu Arbeitgeber abhängig.
Sehr oft vor kommt es, daß bereits unmittelbar nach einem Bewerbungsgespräch feststeht, daß man einen Kandidaten NICHT nimmt. Das ist nämlich viel einfacher. Bei positive Kandidaten wartet man meist erst einmal alle Gespräche ab, um dann über die besten zu beraten. Es kann allerdings sehr wohl vorkommen, daß man spontan hinterher denkt, "Ja, der könnte es sein.".
Bei kleineren bis mittleren Firmen wird die Entscheidung letztlich aber meist in recht kurzen Beratungen getroffen. Leider scheiden ja viele Kandidaten auf vielfältige Weise aus und von den verbleindenen muß es dann einer werden, wenn man nicht noch mal von vorne anfangen will.
Wenn noch andere Personen zum Gespräch geladen sind, muss zunächst abgewartet werden bis alle ihre Chance hatten. Wenn nicht, spricht nichts dagegen, die Entscheidung schnell fällen zu können
Wikipedia bringt zu beiden die nachfolgenden Erklärungen:
Lohn = ein vertraglich geregeltes und regelmäßig bezogenes Entgelt für das Ausüben einer festen Tätigkeit bei Arbeitern, siehe Arbeitsentgelt.
Gehalt = vertraglich geregeltes und regelmäßig bezogenes Arbeitsentgelt für das Ausüben einer festen Tätigkeit bei Beamten und Angestellten!
Daraus ergibt sich, dass es rechtlich keinen Unterschied gibt und nur die Bezugsgruppe unterschiedlich ist!
ein Angestellte ist im Angestelltenverhältnis und bezieht einen gehalt, vertraglich sind da die kündigungszeiten meist länger als bei arbeitern
arbeiter sind lohnempfänger und beziehen lohn
Arbeiter bekommen Lohn, Angestellte Gehalt oder anders gesagt, die einen werden für ihre Arbeit mit Geld belohnt, die anderen will man mit Geld halten (damit sie dableiben).
Rechtlich ist die Frage, welches Recht du meinst. Steuerrechtlich sind beides Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit.
krauthexe am 27. März 2008 10:38 Die Antwort gefällt mir. DH
koira1975 am 27. März 2008 10:39 Mir auch.
Mir auch. DH
Kaiser von China am 27. März 2008 10:39 Benutzer, diese Beschreibung ist echt gut. Kannst Du dass noch für die Beamten fortsetzen?
Klar, Beamte bekommen Sold, weil sie eigentlich was tun sollt(d)en!! ;)
Tippse am 27. März 2008 10:46 lol
RBMannheim am 27. März 2008 10:46 Die Erklärung gefällt mir am besten!
justika am 27. März 2008 10:54 Ich reib mir noch die Augen, so hab ich gelacht, genial!
Ein Gehalt beziehen Angestellte. Er ist genau festgelegt. Lohn beziehen hingegen gewerbliche Mitarbeiter. Es ist das Entgelt, was ein Mitarbeiter pro Stunde erhält.
RBMannheim am 27. März 2008 10:49 Falsch! Unsere gewerblichen Mitarbeiter bekommen Monatslohn! Der ist jeden Monat gleich, obwohl im Schichtbetrieb die Stundenanzahl/Monat unterschiedlich ist! Sie muss nur im Jahresdurchschnitt 163,13/Monat betragen!
Oft ist es so, dass man sagt Arbeiter erhalten Lohn, Angestellte Gehalt.
Tippse am 27. März 2008 10:35 Ja, ist bei uns auch so!