Antwort: NEIN!
Zumal ein GdB 80 allein ohnehin zu gar nichts berechtigt. Allein das/die mit dem GdB verknüpfte/n Merkzeichen berechtigt zu gewissen Vergünstigungen beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr.
Beispiel (wie es bei mir ist):
GdB 80, Merkzeichen B (in Verbindung mit "G") und entsprechend erworbener WERTMARKE (die hier bisher noch gar nicht thematisiert wurde). Das berechtigt mich selbst, wie auch eine Begleitperson zur entgeltlosen Personenbeförderung in Bus/Bahn in jeweils der einfachsten Klasse, also kein IC/E, nur Regionalbahn und bei Bussen z.B. nur die Stadtbusse und alles nur innerhalb Deutschlands.
Welche Busse/Bahnen konkret benutzt/nicht benutzt werden dürfen, muss man eben bei den zuständigen Bus-/Bahnunternehmern erfragen.
Was aber den Kern deiner Frage angeht, wurde hier ja schon mehrfach erwähnt, dass es regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird und es vor allem keinen Rechtsanspruch für gewisse Nachteilsausgleiche bei Eintrittsgeldern zu geben scheint.