6 Jahre Woverhaltensphase, 1 Jahr Ruhephase. Also insgesamt 7 Jahre nach Eröffnung
Wenn Sie zu einer öffentlichen Schuldnerberatung gehen, dann dauert es tatsächlich insgesamt 7 Jahre. Ca. ein halbes Jahr bis zum ersten Termin und ein Halbes Jahr bis die Prozedur vom Gericht entschieden wird. Anders ist es bei einer Kanzlei wie z.B. bei uns. Wir stellen den Antrag auf Verbraucherinsolvenz innerhalb von 3 Monaten. Bis dahin haben wir die gesetzliche Prozedur abgeschlossen. Ich persönlich habe kein Verständnis, dass die von Steuergeldern subventionierten Schuldnerberatungen so lange brauchen und damit den Leidensweg der Schuldner verlängern. Wir bieten auch eine Online-Insolvenz an, so dass jeder der diesen Weg geht spätestens nach 3 Monaten mit der 6jährigen Wohlverhaltensphase beginnt. Leider darf ich Ihnen keinen Link zur Verfügung stellen, aber es gibt ja auch Google. Ihre Raimonda Kraemer LL.M.
Volker13 am 13. Dezember 2009 14:47 Werbung mögen wir hier aber gar nicht.
Wenn es sich um sicherungspflichtige ("unverfallbare") Ansprüche handelt, müssen in guten Zeiten Zahlungen an den PSVaG erfolgt sein, das ist der Pensionsversicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Der PSV kommt für die Pensionen der Arbeitnehmer auf, die bei insolvent gegangenen Unternehmen beschäftigt waren. Übrigens ist die Umlage des PSV 2009 rasant in die Höhe gestiegen - wen wundert's?!
Lang doch mal einem nackten Mann in die Taschen. Wenn der Pensionsfond noch gefüllt ist, ist das OK, wenn nicht dann gibts auch nichts mehr.
Niklaus am 5. Dezember 2009 18:12 Falsch
Oft ist es so, dass sie keine mehr kriegen.
Niklaus am 5. Dezember 2009 18:12 Falsch
wann wird Dein fahrrad gekauft, wenn Du es verkaufst !!!!!!
Sehr gutes Bafög-Forum:
www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp
damal fragen! ...
Nein, das kenne ich auch von ehemaligen Studienkollegen. Die mußten mit einer Zivilklage deren Herausgabe erstreiten. - und dann war der Verdienst zu hoch um Bafög zu bekommen. - dann noch eine Unterhaltsklage.