Ich vermute, du meinst Fischereischein und Sportfischerpass.

Der Fischereischein bescheinigt, dass du Fische fangen darfst und wird zum Angeln fast immer verlangt, das ist ein amtliches Dokument

Der Sportfischerpass ist ein kleines Buch, in das man jedes Jahr Marken einklebt. Dieser Pass wird zum Fischen nicht benötigt, er dient nur als Nachweis, dass man versichert ist. Zudem ist es der Mitgliederausweis des Fischereiverbandes.


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Es handelt sich um einen Goldfisch (Carassius auratus).

Der Goldfisch ist keine Zuchtform des Giebels. Diese irrige Annahme ist durch genetische Untersuchungen widerlegt. Wäre er eine Zuchtform des Giebels, wäre der wissenschaftliche Name Carassius carassius auratus

Der Fisch hat 30 Schuppen in der Seitenlinie, das passt auf Goldfisch und Giebel. (28-32). Giebel sind aber nicht rot. Karausche fällt ebenfalls raus,
mit 33-36 Schuppen. Der Fisch hat keine Barteln, damit fällt auch der Farbkarpfen oder Koi raus. Das ist ein ganz gewöhnlicher Goldfisch und der ist eindeutig bestimmbar

Giebel betreiben die sogenannte Jungfernzeugung. Viele Giebelbestände bestanden nur aus Rognern. Diese legten ihren Laich bei anderen paarenden Weißfischen ab. Daraus entstanden aber keine Mischwesen, sondern nur Klone der Mutter. Die Eier werden durch das fremde Sperma nicht befruchtet, sondern nur zur Zellteilung angeregt.

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In manchen Bundesländern ist die maximale Rutenanzahl im Fischereigesetz festgeschrieben.

Letztlich zählt aber das, was auf dem Fischereierlaubnisschein als erlaubtes Fanggerät eingetragen ist. Gibt der Besitzer des Gewässers nur 1 Rute frei, ist das so. Wird Gerät eingesetzt, das nicht aufgeführt ist, zum Beispiel eine 2. Rute, ist das eine Fischwilderei nach § 294 StGB. Ich habe für diese Rute ja keine Genehmigung.

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Du brauchst immer 2 Dokumente.

Den Fischereischein von der Fischereibehörde, damit du überhaupt angeln darfst.

Dann den Fischerei-Erlaubnisschein vom Besitzer des Fischrechts.
Das Fischrecht hat der Besitzer des Grundstücks. Er kann es aber z.B. an einen Angelverein verpachten

Fischen ohne Erlaubnisschein ist eine Straftat  und zwar Fischwilderei.
Fischen ohne Fischereischein ist eine Ordnungswidrigkeit.
In NRW darf nur der Besitzer eines "Privatgewässers" ohne Fischereischein angeln. Privatgewässer sind Kleingewässer unter 0,5 Hektar, z.B. Gartenteiche.

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