1 Gigabyte hat 1024 Magabyte http://de.wikipedia.org/wiki/Megabyte#Pr.C3.A4fixef.C3.BCrgro.C3.9FeAnzahlenvon_Bytes
Aber wie schon oben angeführt rechnen die Festplattenhersteller mit 1 : 1000 was zu erheblich kleineren Festplatten führt als sie eigentlich sein müssten.
Wenn man jetzt eine Terrabyte Platte heranzieht fehlen auf dieser fast 10% von der Nennkapazität
1Terrabyte x1000(Gigabyte) x1000(Megabyte)x1000(Kilobyte) x1000(Byte) = 1.000.000.000.000 Byte
Und wenn man dann dieses Ergebnis 4mal durch 1024 teilt kommt dann 0,9094 Terrabyte heraus. Somit sind das fast 10% die der Konsument bezahlt aber nicht bekommt ;-)
Wenn ich mir die einzelnen Posts durchlese schüttelt es mich teilweise über so viel geistigen Dünnschiss der hier verzapft wird.
Beginnen wir mit dem Domainnamen Eine TLD .to (de.wikipedia.org/wiki/Top-Level-Domain) hat den Vorteil das es dort keine Whois-Abfrage (de.wikipedia.org/wiki/Whois)gibt und somit nicht einfach der Inhaber der Domain ermittelt werden kann.
Auch muss man unterscheiden zwischen Domainnamen und "Webspace" wo das ganze dann läuft. Das ist schon mal wesentlich wichtiger als der TLD selbst. Das es tatsächlich so ist kann man aus diesem Urteil erkennen (heise.de/newsticker/Webhoster-muss-Torrent-Portal-Torrent-to-vom-Netz-nehmen--/meldung/110836)
Wie schon geschrieben sind ja die Filme auch nicht auf diesen Webspace gelagert sondern nur in die Webseite eingebunden. Die Filme sind auf viele verschiedene andere Server verteilt die von mehreren eigenständigen Unternehmen betrieben werden.
Und nur weil Kino.to auf Russischen Servern gehostet wird, heisst das noch lange nicht das es auch von Russland aus betrieben wird. Auch wenn ich mir die Zielgruppe der Kunden anschaue kann ich nichts davon entdecken das es auf den Russischen Markt abzielt. Die Webseite ist nur in der Sprache Deutsch verfügbar. Auch die angebotenen Filme sind alle Deutsch bzw Englisch wenn kein Deutscher Film verfügbar ist.
Das viele Webseiten wo anderes gehostet werden als die TLD vermuten lässt kann leicht mit der Firefox Erweiterung "Flagfox" nachgeprüft werden. (erweiterungen.de/detail/Flagfox/)
Das ganze ist eine rechtliche Grauzone wo es jedoch noch zu keinen zumindestens öffentlich gewordenen Urteilen gekommen ist.
Aussderm kann man der LEGALITÄT ein wenig nachhelfen (entsprechendes Equipment vorausgesetzt) wenn man den Film nicht auf der Festplatte zwischenspeichert sondern im RAM. de.wikipedia.org/wiki/RandomAccessMemory RAM ist flüchtiger Speicher und wird nach dem ausschalten des PCs gelöscht. de.wikipedia.org/wiki/Ram-Disk
Aber das Thema Ram-Disk ist alleine schon ein sehr komplexes Thema.
Um auf das usrpüngliche Thema zurückzukommen: Hier mal eine sehr interessante und lange Diskussion zu diesem Thema meinews.net/alluc-t293760.html
Mein Fazit: Es ist legal.
Warum? Es fehlt der Vorsatz etwas zu speichern und im Normalfall weiss der Anwender nicht mal DAS und dann auch WO gespeichert wird. heise.de/ct/08/06/046/ heise.de/ct/foren/S-PC-Welt-zu-legalem-Streaming/forum-133045/msg-15964003/read/
Ausserdem ist nach dem Urheberrechtsgesetzt eine vorrübergehende Speicherung sogar ausdrücklich erlaubt
Zitat: § 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben. Zitat Ende
Und im UrhG steht nirgends das das reine Betrachten was ja der Stream im Endeffekt ja ist, verboten wäre.
Da hier ja mehr als ein Link als Spam gewertet wird habe ich mal das so aufbereitet damit man es händisch in den Browser kopieren kann.