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Antwort
Hallo, wenn du selbst die gerichtliche Betreuung beantragt hast, kannst du sie nach Antrag auf Aufhebung der Betreuung auch wieder beenden. Du musst nur erklären warum du sie beenden willst, aber es reicht nicht zu sagen ich komme alleine klar!!! Handfeste Gründe sollten gegeben sein.
Dann wird innerhalb kürzester Zeit entschieden.
Apropos ich habe heute die Aufhebung der Betreuung erreichen können.